Solltest Du tatsächlich noch innerhalb der ersten 6 Monate (Kaufdatum ist hier entscheidend) sein, hast Du gute Aussichten Deine Ansprüche geltend zu machen. Dies musst Du aber beim Verkäufer machen (Preisbörse24), der trägt dann auch die Beweislast. Du meldest dort also Gewährleistungansprüche an und bittest um einen Austausch / Reparatur.
Stelle Dich aber darauf ein, dass Du ggf. trotzdem Hilfe in Anspruch nehmen musst, Deine Ansprüche auch durchsetzen zu können (Rechtschutz). Dein Verkäufer wird das Gerät nach Apple senden und ggf. wird Apple dem Händler dann mitteilen, dass ein Flüssigkeitsschaden vorliegt. Dein Vorteil besteht nun darin, dass der Verkäufer beweisen muss, dass z. B. ein Vorschaden oder andere Einflüsse für das Schadenbild verantwortlich sind. Du kannst z. B. mit einen vermuteten Konstruktionsfehler dagegen halten.
Viel Erfolg