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Apple Diagnose als Gewährleistungsgrundlage unter Verbraucherschutzgesetzen

Mein 2019 13" MBP hat eine, teildefektes(meistens funktioniert es einwandfrei, aber manchmal zeigt das Display die, für ein defektes T-CON Board, typischen vertikalen blau/lila Streifen), T-CON Board.

Der Verkäufer(Saturn), der mir, nach dem Verbraucherschutzgesetz, 2 Jahre Gewährleistung schuldet, will 80€ für die Diagnose, ohne Mir im voraus irgendeine Prognose zu geben.

Deshalb frage Ich mich ob Ich zu einem Apple Store gehen kann und es mir dort kostenlos diagnostizieren lassen kann und ob Saturn diese Diagnose dann als Gewährleistungsgrund ansieht?

Dieser Mac wurde schon einmal von Apple diagnostiziert, aber weil Apple nicht der Gewährleisteter ist, habe Ich die Reparatur abgelehnt.

Kann Ich die Diagnose irgendwo abrufen?

MfG. Simon

MacBook Pro 13″, macOS 12.0

Gepostet am 05. Aug. 2021 21:35

Antworten
Frage gekennzeichnet als Beste Antwort

Gepostet am 06. Aug. 2021 11:30

Hier sind die aktuellen Serviceprogramm aufgelistet:


https://support.apple.com/de-de/service-programs


Deinen Fehler kann ich darunter nicht finden. Eine Option wäre es direkt zu einem Apple Store zu gehen und nachzufragen, was man da machen kann.

5 Antworten

05. Aug. 2021 21:59 als Antwort auf SimonTT

Hallo,


es gibt ein Programm von Apple, womit du selbst Hardware-Probleme erkennen kannst.

Es nennt sich Apple Diagnose: https://support.apple.com/de-de/HT202731


Vielleicht reicht das ja dem Verkäufer, damit das Gerät direkt repariert wird.


Wenn der Fehler aber von Apple anerkannt ist, wie z.B. diese hier, ist die Garantie für diesen einen Fehler evtl. verlängert und du kannst es auch außerhalb der Garantie kostenlos reparieren lassen.

Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Apple Store oder einem autorisierten Apple Service Provider (wie z.B. Gravis) nachfragen, ob ein Garantiefall in Frage kommt.


Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen!

05. Aug. 2021 21:54 als Antwort auf SimonTT

Bei einer Gewährleistung liegt die Beweislast beim Käufer (siehe Wikipedia):


Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.


Aus diesem Grund würde ich sagen (ohne Jurist zu sein), dass es in Ordnung ist, dass Saturn dich darauf hinweist, dass die Überprüfung 80 € koste könnte. Wenn es ein Gewährleistungsfall sein sollte, dann dürfen sie die Diagnosegebühr allerdings nicht berechnen.


Bei der Gewährleistung musst Du dich an den Händler wenden. Der Hersteller greift nur bei der Garantie.

06. Aug. 2021 11:22 als Antwort auf RichardB.

Hallo Richard,


Als Ich beim Saturn war wurde mir nahegelegt, dass Ich Reparatur wahrscheinlich bezahlen muss, weil Ich nicht beweisen kann, dass der Fehler von Anfang an bestand.

Dementsprechend würde Ich gerne beweisen können, dass der Fehler von Anfang an bestand, bevor Ich Geld dafür ausgebe, um zu wissen ob ein defektes T-CON Board innerhalb der Gewährleistung ist oder nicht.

MfG. Simon

Apple Diagnose als Gewährleistungsgrundlage unter Verbraucherschutzgesetzen

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