Gebraucht gekauftes iPhone 13 gesperrt

Wir haben in Spanien in einem HandyShop ein Apple 13 gekauft Beim Einrichten stellen wir fest dass das Handy über ein Kennwort in iCloud gesperrt ist "Mein iPhone suchen" gibt es eine Möglichkeit das iPhone zu entsperren Vielen Dank für einen Tip



[Betreff vom Moderator bearbeitet]

Gepostet am 06. Apr. 2022 02:59

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25. Apr. 2022 06:28 als Antwort auf Community-Benutzer

So ärgerlich es für den Bestohlenen ist, bestohlen zu werden, so beruhigend ist es, dass es mit einem gesperrten iPhone (iPad, Macbook....you name it...) nicht möglich ist, an seine Daten zu kommen. Da die meisten Nutzer Online-Banking-Zugänge, evtl. "private" Fotos, Mails, Social Media-Accounts.....auf dem Gerät gespeichert haben, ist deren Schutz der eigentliche Zweck der Zugangssperre. Der Diebstahl wird dadurch zweifelsohne nicht verhindert.


Die Geräte werden ja auch nicht für den Eigengebrauch gestohlen, sondern garantiert einige Stunden später supergünstig auf z.B. Ebay-Kleinanzeigen angeboten. Verkauft sind sie Dank Paypal Friend & Family schnell und der Verkäufer ist über alle Berge, bevor der Käufer merkt, dass er mit dem Gerät nichts anfangen kann. Die Kohle ist dann futsch und das Gerät für den E-Schrott.


Aber dem kann man mit etwas Grips und gesundem Menschenverstand abhelfen, indem man nur solche Geräte kauft, für die eine Rechnung für den Ersterwerb (Apple oder MediaMarkt o.ä.) vorliegt und die Identität des Verkäufers gesichert ist oder eben die Finger davon lässt. Ich halte es auch für legitim, dass Apple die Geräte nicht für jedermann entsperrt, sondern einen eindeutigen Eigentumsnachweis verlangt - ja, natürlich ist das jede Rechnung und auch nicht jedes Handy ist geklaut.


Mir als iPhone-Besitzer ist diese Regelung allemal lieber als dass meine Daten in die Hände irgendwelcher finsterer Gestalten geraten. Juristische Spitzfindigkeiten hin oder her. Die Tatsache, dass bislang weder deutsche noch EU-Verbraucherschützer etwas dagegen unternommen haben, spricht Bände.

24. Apr. 2022 22:43 als Antwort auf christine33

Warum eigentlich original Apple Rechnung?

Wenn ich ein iPhone bspw. bei Mediamarkt erwerbe, erhalte ich keine Rechnung von Apple!


Im Übrigen ist die Aktivierungssperre KEIN Diebstahlschutz! Da finde ich Eure Definition offen gesagt etwas merkwürdig.

Ein Diebstahlschutz soll, wie der Name schon sagt, einen Diebstahl verhindern.


Auch als Abschreckung dient sie ganz offensichtlich nicht, denn mittlerweile dürfte auch Langfingern ihre Existenz hinreichend bekannt sein und trotzdem sind iPhones nach wie vor begehrte Objekte.


Für den Bestohlenen bleibt bei eingerichteter Aktivierungssperre nur die Genugtuung, dass der Täter nichts mit dem Gerät anfangen kann.

Aber sind wir ehrlich, die Zeiten, als Täter die Dinger für den Eigengebrauch aus fremder Leute Taschen gezogen haben, sind lange vorbei.

Am Ende trifft es also die Mitmenschen, die im Glauben ein Schnäppchen gemacht zu haben, übers Ohr gehauen werden.


Ich sehe es so ähnlich wie vandermac und finde Apple sollte hier unbedingt nachschärfen. Ein Missbrauch bei den Aktivierungen, den es mit Sicherheit auch heute schon gibt, kann nie ausgeschlossen werden, aber ebenso, dass durch eine aufgeweichte Regelung plötzlich reihenweise gestohlene iPhone missbräuchlich aktiviert würden.



25. Apr. 2022 01:02 als Antwort auf Community-Benutzer

Lieber Gerhard, hast Du gelesen was ich geschrieben habe?


Ich habe handgeschriebenes Irgendwas mit keiner Silbe erwähnt! Christines Aussage ist, dass es die Originalrechnung von Apple sein muss.

Das kann ich so nicht stehen lassen, da man ja keine Apple Rechnung erhält, wenn man ein iPhone bei Mediamarkt oder sonst wo im stationären Einzelhandel erwirbt, sondern eben von jenem Einzelhändler (wobei es sich bei der "Rechnung" oftmals bloß um den Kassenzettel handelt).


Den Absatz mit den "aufgeweichten Rechnungen" liest Du vielleicht einfach noch mal! ;-)



gerhard114 schrieb:
...Und das ist schon viel wert!!! Dann sind doch wenigstens meine Daten sicher oder können sogar gelöscht werden...


Die Aktivierungssperre hat nichts mit der Absicherung Deiner Daten zu tun, die sind a) durch den Gerätecode und b) durch das AppleID Passwort geschützt.

Auch die Möglichkeit das Gerät aus der Ferne zu löschen, hängt nicht direkt mit der Aktivierungssperre zusammen! Die Fernlöschung ist eine Funktionalität des Wo-ist?-Netzwerkes, welches wiederum die Verknüpfung zwischen der AppleID und des jeweiligen Gerätes nutzt.

Und da kommt die Aktivierungssperre ins Spiel. Die verhindert nämlich lediglich, dass jemand ein bereits mit einer AppleID verknüpftes Gerät, mit seiner eigenen/einer anderen AppleID verknüpfen kann. Sie macht Deine Daten aber nicht sicherer.



25. Apr. 2022 04:06 als Antwort auf christine33

Na da kann man ja von Glück reden, dass das Vertragsrecht in Deutschland so umfänglich gesetzlich geregelt ist. Natürlich ist jede Rechnung, die im Rahmen eines Vertragsabschlusses ausgestellt wird, eine Originalrechnung.


Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, so ist die Rechnung, die mir der Händler ausstellt, eine Originalrechnung! Und sollte ich wo auch immer, nachweisen müssen, dass ich das Fahrzeug gekauft habe und der Eigentümer des Fahrzeugs bin, dann wird diese Rechnung (und der Kfz-Brief natürlich) das Beweisen.

Wenn also der Händler (aus welchen Gründen auch immer) den codierten Zündschlüssel verbummelt hat, wird mir der Fahrzeughersteller mit o.g. Unterlagen einen neuen codierten Zündschlüssel erstellen.


Nach Deiner Logik wäre jedoch der einzig gültige Kaufnachweis die Rechnung zwischen dem Autohaus und dem Erstkäufer und mein teuer bezahlter Gebrauchtwagen wäre nichts weiter als ein Klumpen Altmetall.


Meiner Meinung nach sollte Apple tatsächlich etwas differenzierter an die Sache rangehen. Wirkliche Einbußen bezüglich des Datenschutzes sind dabei nicht zu erwarten.

24. Apr. 2022 21:57 als Antwort auf herberttaunusstein

So die Aussagen bei Apple im Support:


Wenn du ein iPhone, ein iPad oder einen iPod touch nicht von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler kaufst, achte darauf, dass das Gerät gelöscht wurde und nicht mehr mit dem Account des Vorbesitzers verknüpft ist.

Auf einem Gerät mit iOS oder iPadOS 15 oder neuer, das durch die Aktivierungssperre geschützt ist, wird der Bildschirm "iPhone durch Eigentümer:in gesperrt" angezeigt, wenn du das Gerät einschaltest oder den Ruhezustand beendest. Nimm ein gebrauchtes iPhone oder iPad oder einen gebrauchten iPod touch nicht an, wenn es durch die Aktivierungssperre geschützt ist. 

Wenn dieser Bildschirm nicht angezeigt wird, überprüfe anhand der folgenden Schritte, ob das Gerät betriebsbereit ist: 

  1. Schalte das Gerät ein, und entsperre es. 
  2. Wenn der Bildschirm mit der Codesperre oder der Home-Bildschirm angezeigt wird, wurde das Gerät nicht gelöscht. Bitte den Verkäufer, die folgenden Schritte auszuführen, um das Gerät vollständig zu löschen. Nimm ein gebrauchtes iPhone oder iPad oder einen gebrauchten iPod touch erst an, wenn das Gerät gelöscht wurde.
  3. Starte die Einrichtung des Geräts.
  4. Wenn du nach der Apple-ID und dem Passwort des Vorbesitzers gefragt wirst, ist das Gerät noch mit dessen Account verknüpft. Gib dem Verkäufer das Gerät zurück, und bitte ihn, das entsprechende Passwort einzugeben. Wenn der Vorbesitzer nicht anwesend ist, kontaktiere ihn so bald wie möglich, und bitte ihn, das Gerät über einen Browser aus seinem Account zu entfernen. Nimm ein gebrauchtes iPhone oder iPad oder einen gebrauchten iPod touch erst an, wenn das Gerät aus dem Account des Vorbesitzers entfernt wurde.

Wenn der Begrüßungsbildschirm angezeigt wird, kannst du das Gerät verwenden.


24. Apr. 2022 16:13 als Antwort auf christine33

Liebe christine33,

ich verfolge Deine Antworten zu diesem Thema interessiert. Ich hoffe, diese sollen keine Rechtsberatung darstellen. Ich halte die von Apple verfolgte Praxis für rechtlich fragwürdig. In Kürze:

(1) Wenn ein Gerät rechtmäßig erworben wurde und es von niemandem als gestohlen gemeldet wurde (z.B. nach 1 Jahr als Fundsache...), ist der sogenannte Diebstahlschutz unsinnig, er hindert rechtmäßige Besitzer*innen an der Nutzung ihres Eigentums. Es gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.

(2) Nach deutschem Recht ist kein Käufer verpflichtet Originalrechnungen aufzubewahren. Damit ist auch die Forderung, diese vorzulegen nicht rechtmäßig.

(3) Die sogenannte "Diebstahlssperre" ist bei Einrichtung gar nicht als solche deklariert. Man meldet sich mit seiner Apple ID an.

Die gängige Praxis des Apple Supports in dieser Angelegenheit ist schlichtweg übermotiviert und arrogant.

25. Apr. 2022 06:02 als Antwort auf Community-Benutzer

Du gehst von einer ganz falschen Annahme aus!


In Deinem Beispiel weiß der Händler offensichtlich, dass das Fahrzeug gestohlen ist und verkauft es in böser Absicht an einen gutgläubigen Kunden.

Außerdem verkauft der Händler das Auto als eine Art Re-Import. Der Tatbestand der Hehlerei ist für Dich als Käufer wenn nicht erkennbar, doch mindestens als nicht ganz fernliegend einzustufen. Erwirbst Du das Fahrzeug trotzdem nimmst Du eine Straftat billigend in Kauf und machst Dich ebenso strafbar!



gerhard114 schrieb:

wie geht es weiter???


Das Fahrzeug wird beschlagnahmt und dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben, der Dir selbstverständlich nicht den Kaufpreis erstatten muss.

Unter den o.g. Voraussetzungen wird die Polizei sowieso Ermittlungen hinsichtlich der Hehlerei einleiten. Und da Du nur schwer beweisen kannst, in gutgläubiger Absicht gehandelt zu haben, wirst Du mit einer Anzeige rechnen und Dich vor Gericht verantworten müssen.


Abgesehen von Deinem eigenen Verfahren als Täter, steht es Dir natürlich frei den Händler wegen Betrugs anzuzeigen, um ganz oder wenigstens teilweise an Dein Geld zu kommen. Wie hoch die Erfolgsaussichten einer solchen Anzeige unter der Voraussetzung der Mittäterschaft ist, könnten wohl nur ausgefuchste Juristen erläutern.


Fakt ist, dass vandermac (und meine Wenigkeit) von einem legalen Kaufgeschäft bzw. legalem Eigentumsübergang ausgehen, bei dem, aus welchen Gründen auch immer, die AppleID des Vorbesitzers weiterhin mit dem Gerät verbunden ist und die Aktivierungssperre greift.

Es wäre ein Einfaches für Apple herauszufinden, ob die IMEI/Seriennummer als gestohlen gemeldet wurde, entsprechende Datenbanken gibt es bereits, und so den legalen Zweit-, Dritt- usw. -besitzern eine Aktivierung der iPhones zu gestatten.


25. Apr. 2022 06:02 als Antwort auf Community-Benutzer

Lieber gerhard114,

das ist ja eine nette Räuberpistole, die Du Dir da ausgedacht hast. Ich bleibe da doch lieber weniger phantasievoll bei der Realität. iPhones haben eindeutige IMEI-Nummern, die man Apple auch mitteilen muss, wenn man einen Antrag auf Entsperrung stellt. Wenn das iPhone mit dieser Nummer nicht als gestohlen gemeldet wurde, hat es auch als nicht gestohlen zu gelten, jedenfalls nach deutschem Recht. Und der Vorbesitzer kann auch nicht einfach ohne jeden Beweis kriminalisiert werden. Mir wurde noch nie ein iPhone gestohlen. Käme es dazu, würde ich es allein wegen der Versicherung als gestohlen melden. Wenn Apple es wollte, könnten sie den Besitzer, dessen Sperre noch aktiv ist, sogar über die hinterlegte E-Mail-Adresse kontaktieren.

Das sind erhebliche Entdeckungsrisiken für einen Dieb. Im Falle einer rechtswidrigen Handlung wären die Konsequenzen für den Betreiber des spanischen HandyShop hart.

25. Apr. 2022 06:14 als Antwort auf Community-Benutzer

Richtig! Wir wissen nichts über die genauen Umstände in Herberts Fall. Aber einige lesen bloß Handyshop und Spanien und gehen sofort von einem unseriösen Händler aus.


Davon mal ab, ein Mediamarkt/Saturn/Expert/etc. ist auch nicht von Apple zertifiziert und verkauft massenhaft Apple Produkte. Stufst Du diese Händler dann auch als unseriös ein?

25. Apr. 2022 08:05 als Antwort auf Netcracker

Hier ist etwas verwechselt worden. Ich habe z.B. ein iPhone 12 pro. An meine Daten auf dem Handy würde ein Dieb nicht dadurch kommen, dass er das iPhone durch Apple bezüglich der Apple-ID entsperren lässt. Er käme ohne Apple an die Daten, wenn er meinen 6-stelligen Code kennen würde oder - was natürlich nicht ganz ernst gemeint ist - ganz genauso aussieht wie ich, um Face ID verwenden zu können (bei früheren Geräten ebenso unwahrscheinlich: den gleichen Fingerabdruck).

Die Verbindung zu einer vorherigen Apple-ID kann Apple bestimmt entfernen, ohne dass der neue Besitzer Zugriff auf alte Daten erhält.

Genauso kannst Du selbst über die App "Wo ist" ein mit Deiner ID verbundenes Gerät selbst löschen, direkt unter der Option "Als verloren markieren". Also keine Panik, darum geht es hier nicht.

Bitte bezeichne es nicht als "juristische Spitzfindigkeit", wenn hier jemand sein gutes Recht einfordert.

Dass Verbraucherschützer in dieser Sache bisher nichts unternommen haben, sagt nichts über die grundsätzliche Rechtslage aus.

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