Du gehst von einer ganz falschen Annahme aus!
In Deinem Beispiel weiß der Händler offensichtlich, dass das Fahrzeug gestohlen ist und verkauft es in böser Absicht an einen gutgläubigen Kunden.
Außerdem verkauft der Händler das Auto als eine Art Re-Import. Der Tatbestand der Hehlerei ist für Dich als Käufer wenn nicht erkennbar, doch mindestens als nicht ganz fernliegend einzustufen. Erwirbst Du das Fahrzeug trotzdem nimmst Du eine Straftat billigend in Kauf und machst Dich ebenso strafbar!
gerhard114 schrieb:
wie geht es weiter???
Das Fahrzeug wird beschlagnahmt und dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben, der Dir selbstverständlich nicht den Kaufpreis erstatten muss.
Unter den o.g. Voraussetzungen wird die Polizei sowieso Ermittlungen hinsichtlich der Hehlerei einleiten. Und da Du nur schwer beweisen kannst, in gutgläubiger Absicht gehandelt zu haben, wirst Du mit einer Anzeige rechnen und Dich vor Gericht verantworten müssen.
Abgesehen von Deinem eigenen Verfahren als Täter, steht es Dir natürlich frei den Händler wegen Betrugs anzuzeigen, um ganz oder wenigstens teilweise an Dein Geld zu kommen. Wie hoch die Erfolgsaussichten einer solchen Anzeige unter der Voraussetzung der Mittäterschaft ist, könnten wohl nur ausgefuchste Juristen erläutern.
Fakt ist, dass vandermac (und meine Wenigkeit) von einem legalen Kaufgeschäft bzw. legalem Eigentumsübergang ausgehen, bei dem, aus welchen Gründen auch immer, die AppleID des Vorbesitzers weiterhin mit dem Gerät verbunden ist und die Aktivierungssperre greift.
Es wäre ein Einfaches für Apple herauszufinden, ob die IMEI/Seriennummer als gestohlen gemeldet wurde, entsprechende Datenbanken gibt es bereits, und so den legalen Zweit-, Dritt- usw. -besitzern eine Aktivierung der iPhones zu gestatten.