Nutzung von Apple-Loops/Sample-Inhalten als Musiklehrer - Frage zur Lizenz
Ist das Loopen (also mehrfache Hintereinanderreihen) von einem einzelnen Sample-Inhalt (Apple-Loop) zur Erstellung z. B. eines Übungstracks/Playalongs für die Nutzung als Musiklehrer im Unterricht oder auch zu Weitergabe/Verkauf an Schüler erlaubt?
Für Schlagzeuger:innen ist es wichtig, beim Üben u. a. auch zu Musik zu spielen. Hier geht es nicht um fertige Songs, sondern um das Spielen zu Loops, die zum Übezweck und stilistisch passen. Eine gute Möglichkeit ist dabei die Nutzung der Apple Loops. Um ein solches Loop für Schlagzeugschüler zu Übezwecken zur Verfügung zu stellen, könnte man als Musiklehrer und Logic-User einfach ein passendes Loop nach pädagogischen Gesichtspunkten auswählen und daraus durch Hintereinanderreihungen einen Audiotrack mit der gewünschten Länge von z. B. 4 Minuten erstellen. Der Schüler kann dann dazu üben.
Laut Softwarelizenz ist der Vertrieb oder Verkauf einzelner Loops explizit ausgeschlossen, auch das "Neuverpacken" als Ganzes oder in Teilen als Tondatei ist nicht gestattet. An diesem Punkt besteht bei mir jetzt Unsicherheit: Grds. denke ich, dass die von mir angesprochene Nutzung kein Problem darstellt, allerdings wird das betreffende Loop (Sample-Inhalt) aber schon unverändert und als solches (kommerziell) verteilt. Zwar nicht als eigenständiges Loop im ursprünglichen Sinne für Kompositionszwecke usw. - aber doch als unverändert und klar erkennbares Ursprungsloop in längerer Form.
Die reine Nutzung im Unterricht (durch Abspielen) ist natürlich ohne Probleme möglich, aber die Frage ist eben: Wie sieht es damit aus, wenn man so eine wie beschrieben erstellte Audiodatei an den Schüler weitergeben oder z. B. als Begleitmaterial zu einem YouTube-Tutorial oder Unterrichtsvideo zu Übezwecken als Download anbieten würde (kostenlos oder kostenpflichtig dürfte hierbei unerheblich sein bzw. ist es als Musiklehrer vermutlich immer kommerziell - "...allerdings dürfen einzelne Sample-Inhaltelemente nicht kommerziell oder in anderer Weise als eigenständige Produkte vertrieben werden")? Die Beurteilung, ob es ein eigenständiges Produkt ist, fällt hier zusätzlich schwer.
Eine mögliche Lösung könnte sein, dass man mind. 2 Loops übereinanderlegt (z. B. Gitarre + Shaker), dann ist es kein einzelnes Loop (Sample-Inhalt) mehr und dürfte als Komposition gelten. Das ist aber zum einen nicht immer sinnvoll, zum anderen ein gewisser Mehraufwand.
Mir ist völlig klar, dass es hier keine rechtliche Beratung geben kann - vielleicht hat sich aber jemand darüber auch schon Gedanken gemacht oder weiß mehr. Für Infos wäre ich dankbar!
Herzliche Grüße,
Jochen
iMac 27″, macOS 11.7