Nutzung von Apple-Loops/Sample-Inhalten als Musiklehrer - Frage zur Lizenz

Ist das Loopen (also mehrfache Hintereinanderreihen) von einem einzelnen Sample-Inhalt (Apple-Loop) zur Erstellung z. B. eines Übungstracks/Playalongs für die Nutzung als Musiklehrer im Unterricht oder auch zu Weitergabe/Verkauf an Schüler erlaubt?


Für Schlagzeuger:innen ist es wichtig, beim Üben u. a. auch zu Musik zu spielen. Hier geht es nicht um fertige Songs, sondern um das Spielen zu Loops, die zum Übezweck und stilistisch passen. Eine gute Möglichkeit ist dabei die Nutzung der Apple Loops. Um ein solches Loop für Schlagzeugschüler zu Übezwecken zur Verfügung zu stellen, könnte man als Musiklehrer und Logic-User einfach ein passendes Loop nach pädagogischen Gesichtspunkten auswählen und daraus durch Hintereinanderreihungen einen Audiotrack mit der gewünschten Länge von z. B. 4 Minuten erstellen. Der Schüler kann dann dazu üben.


Laut Softwarelizenz ist der Vertrieb oder Verkauf einzelner Loops explizit ausgeschlossen, auch das "Neuverpacken" als Ganzes oder in Teilen als Tondatei ist nicht gestattet. An diesem Punkt besteht bei mir jetzt Unsicherheit: Grds. denke ich, dass die von mir angesprochene Nutzung kein Problem darstellt, allerdings wird das betreffende Loop (Sample-Inhalt) aber schon unverändert und als solches (kommerziell) verteilt. Zwar nicht als eigenständiges Loop im ursprünglichen Sinne für Kompositionszwecke usw. - aber doch als unverändert und klar erkennbares Ursprungsloop in längerer Form.


Die reine Nutzung im Unterricht (durch Abspielen) ist natürlich ohne Probleme möglich, aber die Frage ist eben: Wie sieht es damit aus, wenn man so eine wie beschrieben erstellte Audiodatei an den Schüler weitergeben oder z. B. als Begleitmaterial zu einem YouTube-Tutorial oder Unterrichtsvideo zu Übezwecken als Download anbieten würde (kostenlos oder kostenpflichtig dürfte hierbei unerheblich sein bzw. ist es als Musiklehrer vermutlich immer kommerziell - "...allerdings dürfen einzelne Sample-Inhaltelemente nicht kommerziell oder in anderer Weise als eigenständige Produkte vertrieben werden")? Die Beurteilung, ob es ein eigenständiges Produkt ist, fällt hier zusätzlich schwer.


Eine mögliche Lösung könnte sein, dass man mind. 2 Loops übereinanderlegt (z. B. Gitarre + Shaker), dann ist es kein einzelnes Loop (Sample-Inhalt) mehr und dürfte als Komposition gelten. Das ist aber zum einen nicht immer sinnvoll, zum anderen ein gewisser Mehraufwand.


Mir ist völlig klar, dass es hier keine rechtliche Beratung geben kann - vielleicht hat sich aber jemand darüber auch schon Gedanken gemacht oder weiß mehr. Für Infos wäre ich dankbar!


Herzliche Grüße,

Jochen

iMac 27″, macOS 11.7

Gepostet am 20. Okt. 2022 00:15

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 20. Okt. 2022 08:17

Hallo Leonie, Vielen Dank für die Antwort. Genauso sehe ich das auch. Habe soeben mit der Apple-Hotline telefoniert. Eine rechtsverbindliche Aussage ist hier natürlich für den Einzelfall auch nicht möglich, aber das was du schreibst, wurde auch da so bestätigt bzw. interpretiert.


Die Lösung für mich persönlich bzw. die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

  1. Auf Social Media/in YouTube-Videos ist eine Verwendung grds. von der Lizenz her problemlos möglich, auch das Spielen zu einem einzelnen Loop, das hintereinander längere Zeit läuft. Durch mein Spiel zum Loop entsteht aus meiner Sicht ein neues Werk, ausserdem ist die Nutzung in Videos usw. explizit erlaubt. Aber leider ist das immer verbunden mit dem Risiko, dass es Urheberrechtseinwände seitens der jeweiligen Plattform oder vermeintlicher Urheberrechtsinhaber gibt. Das Risiko ist zu hoch und hier sollte man auf Apple Loops verzichten.
  2. Die Nutzung für Eigenkompositionen ist von der Lizenz her auch kommerziell vollumfänglich möglich. Hier bleibt u. U. abseits der Lizenz von Apple möglicherweise ein Restrisiko, was das Urheberrecht von anderen Songs betrifft, in denen Apple Loops verwendet wurden. Hier könnte eine unbeabsichtigte Ähnlichkeit zu Problemen führen, halte ich aber eher für unwahrscheinlich und kann m. E. nach auch jederzeit ohne Apple Loops beim Komponieren passieren.
  3. Verwendung im Unterricht ist völlig unstrittig - das Zurverfügungstellen eines .mp3-Playalongs bestehend aus einem Loop, das hintereinander verlängert wurde (damit es z. B. 5 Minuten läuft), bleibt für mich Grauzone. Die kommerzielle Nutzung ist wohl nicht das Problem (als Musiker/Musiklehrer wäre hier alles kommerziell, aber man hat ja auch eine entsprechende Lizenz erworben). Aber möglicherweise die Weitergabe als (zwar verlängertes, aber) unverändertes Loop. Dabei ist unerheblich, ob das unentgeltlich oder als kostenpflichtiges Angebot passiert, als öffentlicher oder Mitglieder-Download usw. - Für mich ist hier eine mögliche Lösung, zum jeweiligen Loop noch weitere Spuren hinzuzufügen, z. B. einen leisen Shaker o. ä. Dadurch dürfte eine neue Komposition entstanden sein. Irgendwie vom Gefühl her unsinnig und ich glaube auch nicht vom Lizenzgeber unmittelbar so gemeint, aber wenn man kein Risiko eingehen möchte vielleicht besser.


So ist jetzt der Stand. Natürlich muss hier jeder das Risiko für sich selbst beurteilen. Vermutlich wird sich niemand daran stören, wenn man Loops zu Bildungszwecken wie beschrieben verwendet, andererseits bewegt man sich als Lehrer mit größerer Online-Reichweite durchaus in einer gewissen Gefahrenzone. Gerade in Zeiten von Abmahnungen, großer Konkurrenz usw.


Vielen Dank für eure Mühen und die Antworten. Es hat mir geholfen. Alles Gute und LG!

10 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

20. Okt. 2022 08:17 als Antwort auf Leonie

Hallo Leonie, Vielen Dank für die Antwort. Genauso sehe ich das auch. Habe soeben mit der Apple-Hotline telefoniert. Eine rechtsverbindliche Aussage ist hier natürlich für den Einzelfall auch nicht möglich, aber das was du schreibst, wurde auch da so bestätigt bzw. interpretiert.


Die Lösung für mich persönlich bzw. die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

  1. Auf Social Media/in YouTube-Videos ist eine Verwendung grds. von der Lizenz her problemlos möglich, auch das Spielen zu einem einzelnen Loop, das hintereinander längere Zeit läuft. Durch mein Spiel zum Loop entsteht aus meiner Sicht ein neues Werk, ausserdem ist die Nutzung in Videos usw. explizit erlaubt. Aber leider ist das immer verbunden mit dem Risiko, dass es Urheberrechtseinwände seitens der jeweiligen Plattform oder vermeintlicher Urheberrechtsinhaber gibt. Das Risiko ist zu hoch und hier sollte man auf Apple Loops verzichten.
  2. Die Nutzung für Eigenkompositionen ist von der Lizenz her auch kommerziell vollumfänglich möglich. Hier bleibt u. U. abseits der Lizenz von Apple möglicherweise ein Restrisiko, was das Urheberrecht von anderen Songs betrifft, in denen Apple Loops verwendet wurden. Hier könnte eine unbeabsichtigte Ähnlichkeit zu Problemen führen, halte ich aber eher für unwahrscheinlich und kann m. E. nach auch jederzeit ohne Apple Loops beim Komponieren passieren.
  3. Verwendung im Unterricht ist völlig unstrittig - das Zurverfügungstellen eines .mp3-Playalongs bestehend aus einem Loop, das hintereinander verlängert wurde (damit es z. B. 5 Minuten läuft), bleibt für mich Grauzone. Die kommerzielle Nutzung ist wohl nicht das Problem (als Musiker/Musiklehrer wäre hier alles kommerziell, aber man hat ja auch eine entsprechende Lizenz erworben). Aber möglicherweise die Weitergabe als (zwar verlängertes, aber) unverändertes Loop. Dabei ist unerheblich, ob das unentgeltlich oder als kostenpflichtiges Angebot passiert, als öffentlicher oder Mitglieder-Download usw. - Für mich ist hier eine mögliche Lösung, zum jeweiligen Loop noch weitere Spuren hinzuzufügen, z. B. einen leisen Shaker o. ä. Dadurch dürfte eine neue Komposition entstanden sein. Irgendwie vom Gefühl her unsinnig und ich glaube auch nicht vom Lizenzgeber unmittelbar so gemeint, aber wenn man kein Risiko eingehen möchte vielleicht besser.


So ist jetzt der Stand. Natürlich muss hier jeder das Risiko für sich selbst beurteilen. Vermutlich wird sich niemand daran stören, wenn man Loops zu Bildungszwecken wie beschrieben verwendet, andererseits bewegt man sich als Lehrer mit größerer Online-Reichweite durchaus in einer gewissen Gefahrenzone. Gerade in Zeiten von Abmahnungen, großer Konkurrenz usw.


Vielen Dank für eure Mühen und die Antworten. Es hat mir geholfen. Alles Gute und LG!

20. Okt. 2022 05:05 als Antwort auf yoyoben

Hallo und Vielen Dank für deine Antwort!


Das Problem ist nicht die Kreativität, sondern Zeit. Natürlich kann ich auch ganze Songs aus den Loops basteln, aber das ist für den Zweck eben nicht erforderlich. Die Frage müsste also vielleicht eher lauten: Ist das Erstellen eines längeren Playalongs aus nur einem Loop als Komposition anzusehen oder weiterhin als Einzel-Loop i. S. d. Lizenz.


Aber ich denke, du hast schon recht. Das wird man so kaum rechtssicher klären können - dann lieber auf Nummer sicher und mehrere Loops als Komposition verarbeiten. Dann dürfte es unproblematisch sein.


Was YouTube usw. betrifft ist mir das bekannt, es ging mir weniger um die Nutzung im Video selbst sondern als Begleitmaterial zum Download als Playalong zum Üben. Erübrigt sich aber dann auch, wenn man wie vorher beschrieben vorgeht.


Sehr schade, dass man die Loops im Prinzip auf Social Media nicht verwenden kann - obwohl die Lizenz dazu da ist.


Vielen Dank und Grüße! Jochen



20. Okt. 2022 07:49 als Antwort auf christine33

Christine,

für die Musik-Software (GarageBand, MainStage, Logic) gibt es separate Lizenzbestimmungen, die es erlauben, kommerzielle Produkte zu erstellen, zu verbreiten, oder aufzuführen. Das Problem ist das Urheberrecht an den Loops und Audiodateien in diesen Programmen. Ohne die ausdrückliche Genehmigung von Apple dürften wir einen Song, der Apple Loops enthält nicht einmal privat bei einer Familienfeier verwenden. Es wäre eine Aufführung, für die Gema Gebühren fällig wären, als wenn wir irgendeinen Song, den jemand anders komponiert hat, im Unterricht abspielen, wenn wir selbst die Gitarre in die Hand nehmen oder den Song als Audiodatei abspielen lassen. Meine Universität hatte für solche Fälle stets pauschale Abkommen mit der GEMA, damit wir in den Vorlesungen und Praktika auch mal Musik verwenden konnten.

Für die Apple Loops in Apple Software ist es ist hier geregelt:


Die Lizenz für das Programm bezieht sich auf die private Nutzung, aber die damit komponierte Musik ist das geistige Eigentum der Person, die diese Musik komponiert und arrangiert hat und kann öffentlich, tantiemenfrei aufgeführt werden. Apple gibt dafür die Loops frei.

Bei der Frage, ab wann eine Folge von Loops ein eignes künstlerisches Werk ist, würde ich das eigene Gewissen fragen. Wenn eigene Arbeit und Ideen darin stecken, ein bestimmter, didaktischer Zweck, dann ist es zu rechtfertigen.

Ich habe schon im iTunes Store songs gesehen, die nur aus Apple Loops bestanden.


Ich habe auch in meiner Computergrafik Vorlesung GarageBand Beispielprojekte mit Loops weitergegeben, damit sie ihre Filme vertonen konnten.



20. Okt. 2022 04:30 als Antwort auf jweigi

Ich bin alles andere als ein Rechtsexperte, aber du hast dir doch selbst schon die Antworten gegeben. Wenn es dir zu aufwändig erscheint, mit den Loops kreativ umzugehen, dann frag doch mal ein paar kreative Musiker in deinem persönlichen Umfeld, ob die dir helfen können.


Unabhängig von der Apple Lizenz kann es passieren, dass dein Video mit den unveränderten oder auch leicht veränderten Apple Loops von zb YouTube als Urheberrechtsverletzung interpretiert wird, weil du natürlich nicht der einzige bist, der diese verwendet.

20. Okt. 2022 06:56 als Antwort auf jweigi

Aus dem Lizenzvertrag:


www.apple.com/legal/sales_policies/)

(...) HINWEIS: Bis zu dem Maße, in dem diese Software zur Reproduktion, Änderung, Veröffentlichung und Verteilung von Materialien verwendet werden kann, erteilt dir der Lizenzgeber hiermit lediglich das Recht zur Reproduktion, Änderung, Veröffentlichung und Verteilung von Materialien, (i) die nicht durch Urheberrechte geschützt sind, (ii) für die du das Urheberrecht besitzt oder (iii) zu deren Reproduktion, Änderung, Veröffentlichung oder Verteilung du bevollmächtigt oder rechtlich autorisiert bist. Wenn du dir über dein Recht zum Kopieren, Ändern, Veröffentlichen oder Verteilen von Materialien jeglicher Art nicht im Klaren bist, wende dich bitte an deinen Rechtsbeistand.



Ich würde mich an deiner Stelle über das Businessteam absichern.

20. Okt. 2022 07:02 als Antwort auf christine33

Hallo Christine, aber genau darauf bezieht sich doch der ursprüngliche Artikel, zu dem ich die Frage gestellt habe:

Die in Logic Pro und MainStage enthaltenen lizenzfreien Inhalte in kommerziellen Werken verwenden - Apple Support (DE)


D. h. meiner Meinung nach ist man dazu explizit berechtigt. Meine Anwendung ist hier wohl durch die Nutzung von nur einem Loop ohne Schaffen eines neuen Werkes ein Spezialfall. Ich kläre das über das Business-Team. Vielen Dank für den Tipp und die Antworten.


Alles Gute und LG! Jochen

20. Okt. 2022 07:08 als Antwort auf christine33

Privater Gebrauch ist völlig unstrittig. Aber kommerzielle Nutzung ist meiner Meinung nach durch die Lizenz explizit erlaubt - auch für Verkauf und Verteilen. Es ist lediglich nicht erlaubt, die Loops als solche weiterzuverkaufen oder "neu zu verpacken". Mein Frage trifft hier also einen Graubereich, weil ich das Loop in dem Fall nur verlängern und ansonsten unverändert verteilen würde.

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