Ja das sehe ich auch so. Ich habe es über Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer hatte auch gleich nach Zahlungseingang das Inserat gelöscht. Vermutlich war er der Meinung dann ist es verschwunden, ist es aber nicht.
Habe eine Rückabwicklung angeboten, aber er reagierte nicht. Da er noch andere Artikel zum Verkauf hatte, habe ich ihm über den Account meiner Frau angeschrieben und siehe da, er antwortete gleich. Das zeigte mir, dass er mich ignoriert und das einfach aussitzen will. Ich habe ihm daraufhin nochmals geschrieben, dass ich ihm 2 Möglichkeiten anbiete.
- Rückabwicklung so als hätte der Kauf nie stattgefunden. Ich sende ihm den Artikel zurück.
- Ich melde den Fall bei Kleinanzeigen (was aber vermutlich wenig Wirkung zeigt) und leite gleichzeitig rechtliche Schritte ein, was für Ihn enorme Kosten bedeuten könnte.
Da die Rechtslage hier eindeutig ist und ich den Fall gewinnen würde müsste er, wenn ich mich da richtig informiert habe, auch meine Anwaltskosten tragen.
Es gibt auch hier ein Urteil, wo steht das auch bei einem Ausschluss der Gewährleistung der Verkäufer u.U. haftbar ist. Er darf keine Mängel verschweigen oder defekte Ware als funktionierend anbieten.
Hier das Urteil dazu:
https://www.dahag.de/c/urteile/zivilrecht/ebay-verkaeufer-haftet-fuer-falsche-angaben-116
Da er den Artikel aber als NEU eingestellt hatte und auch keinerlei Hinweise auf Ausschluss der Sachmängelhaftung im Inserat stehen hatte, sollte die Rechtslage hier eindeutig sein.