Haltenase bzw. Rastknopf beim Milanese Armband defekt

Habe mir ein zusätzliches gebrauchtes Apple Milanese Armband gekauft. Als ich es an meiner Apple Watch 8 montieren wollte, bemerkte ich, dass es nicht einrastet und somit nicht verriegelt. Beim direkten Vergleich meiner anderen Apple Bänder fiel mir auf, dass der schwarze Knopf in der Mitte der Bandanstöße fehlte und da nur so ein kleiner Metallknopf rausschaute. Es fehlt da dieses schwarze Teil das in der Uhr die Verriegelung auslösen sollte.

Wie kann sowas sein? kann man das reparieren?


Laut Verkäufer wurde das Armband nur max. 2 x getragen. Wie kann das Teil rausfallen?

Gepostet am 24. Feb. 2023 10:04

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12 Antworten

24. Feb. 2023 13:47 als Antwort auf Firebox

Hallo Firebox, vielen Dank für deinen Beitrag / deine Frage in der Apple Support Community. Hast du das Armband von privat an privat oder von einem Händler gekauft, denn dann steht dir doch der Widerruf zum Kaufvertrag zu, den ich an deiner Stelle nutzen würde. Es ist doch offensichtlich, dass die Aussagen des Verkäufers nicht zutreffen und ich bezweifle als Techniker ebenso, wie die anderen User, dass du ein Ersatzteil von Apple erhalten wirst. Eher dürftest du bei einem Uhrmacher fündig werden.


Lass uns wissen, ob du diesbezüglich erfolgreich geworden bist, oder ob Du noch weitere Fragen hast.

Liebe Grüße!

25. Feb. 2023 01:06 als Antwort auf Firebox

Hallo Firebox, danke für deine Rückantwort.


Ich sehe das Vergleichbar, bevor weiterer Ärger die Angelegenheit belastet. Einfach einen Zweizeiler an den Verkäufer verfassen, mit dem Hinweis der Gründe sowie der Möglichkeit zur Bewertung in Foren / weiterer rechtlicher Schritte, so dass die Rückabwicklung über deine Bezahlmethode erfolgen kann - die Gründe sind offensichtlich.


Das es dir nicht egal ist, hast du bereits mit deiner Teilnahme & Thematisierung im Forum erklärt.


Ich wünsche Dir viel Erfolg & ein schönes Wochenende.

25. Feb. 2023 00:36 als Antwort auf Firebox

Guten Morgen Firebox, wenn dir der Verkäufer erklärt, das Armband hätte bei ihm so gehalten und ansonsten auf Verkauf von Privat und somit keine Rücknahme verweist, ist das nicht ok. Außerdem kannst du davon ausgehen, dass der Fehler bekannt war.


Ob du bei einem Betrag von 60,- € einen Rechtsstreit anfängst, musst du natürlich selbst entscheiden. Hast du das Armband über eine Verkaufsplattform erworben, würde ich das Problem mit dem Verkäufer melden.

24. Feb. 2023 12:12 als Antwort auf karoline129

Das hätte natürlich schon versucht. Der Verkäufer meinte bei ihm hätte das so gehalten und verweist auf Verkauf von Privat und somit keine Rücknahme. Ist jetzt für mich so ein Thema. Der Mangel bestand von Anfang an und in der Beschreibung hat er auch nicht die Sachmängelhaftung ausgeschlossen nur was soll ich nun machen? Leider auch per Paypal mit Geld an Freunde senden gezahlt, somit auch hier kein Käuferschutz


Nun wäre mir zumindest geholfen, wenn ich so einen schwarzen Knopf bekommen könnte um das Armband wenigstens nutzen zu können. Vielleicht bekommt man das auch direkt von Apple. Wäre hier um jede Hilfe dankbar.

25. Feb. 2023 00:05 als Antwort auf PreCognition

Hallo, ich habe das von privat/privat gekauft. DAs Recht wäre hier auch auf meiner Seite, denn auch ein Privater Verkäufer darf keine Mängel oder Fehler verschweigen oder gar arglistig täuschen. Aber bei 60 Euro für ein Armband ist halt die Frage ob sich das loht. Andererseits würde das jeder so machen, wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Nun weiß ich auch nicht was ich mache.



25. Feb. 2023 00:51 als Antwort auf karoline129

Ja das sehe ich auch so. Ich habe es über Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer hatte auch gleich nach Zahlungseingang das Inserat gelöscht. Vermutlich war er der Meinung dann ist es verschwunden, ist es aber nicht.

Habe eine Rückabwicklung angeboten, aber er reagierte nicht. Da er noch andere Artikel zum Verkauf hatte, habe ich ihm über den Account meiner Frau angeschrieben und siehe da, er antwortete gleich. Das zeigte mir, dass er mich ignoriert und das einfach aussitzen will. Ich habe ihm daraufhin nochmals geschrieben, dass ich ihm 2 Möglichkeiten anbiete.


  1. Rückabwicklung so als hätte der Kauf nie stattgefunden. Ich sende ihm den Artikel zurück.
  2. Ich melde den Fall bei Kleinanzeigen (was aber vermutlich wenig Wirkung zeigt) und leite gleichzeitig rechtliche Schritte ein, was für Ihn enorme Kosten bedeuten könnte.


Da die Rechtslage hier eindeutig ist und ich den Fall gewinnen würde müsste er, wenn ich mich da richtig informiert habe, auch meine Anwaltskosten tragen.


Es gibt auch hier ein Urteil, wo steht das auch bei einem Ausschluss der Gewährleistung der Verkäufer u.U. haftbar ist. Er darf keine Mängel verschweigen oder defekte Ware als funktionierend anbieten.


Hier das Urteil dazu:

https://www.dahag.de/c/urteile/zivilrecht/ebay-verkaeufer-haftet-fuer-falsche-angaben-116


Da er den Artikel aber als NEU eingestellt hatte und auch keinerlei Hinweise auf Ausschluss der Sachmängelhaftung im Inserat stehen hatte, sollte die Rechtslage hier eindeutig sein.

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