Gekaufte Titel bei iTunes Mediathek sind nicht verfügbar

Warum sind gekaufte Titel plötzlich nicht mehr verfügbar?


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

Gepostet am 25. Feb. 2023 06:42

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8 Antworten

25. Feb. 2023 07:11 als Antwort auf Ph73Na

Kann mehrere Ursachen haben. Zum einen kann Apple die Lizenz für die Songs verloren haben, die Songs erneut bereitgestellt haben und Du hast diese neue Version nicht gekauft oder aber Du rennst in den Backend Fehler, der verhindert, dass Du Deine gekauften Songs siehst. Bei letzterem habe ich schon viel Spaß mit dem Support - leider meist erfolglos. Zwei Fehler wurden gefixt, einer global und einer für ein Album und meinen Account.

Ein beliebter Nutzerfehler ist die Nutzung eines zweiten Accounts, die gekauften und heruntergeladenen Songs kann man mit jedem Account abspielen, nur eben nicht herunterladen, da die ja an einem anderen Account hängen.

26. Feb. 2023 12:55 als Antwort auf Corona0769

In den AGB stehen viele lustige Dinge. Der Spaßfaktor macht sie juristisch allemal angreifbar. Ein Beispiel? „Die Nutzung des Stores bietet ihnen auch die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Verträge abzuschließen“. Auch! Mir scheint, da kann das, was Apple da anbietet, nicht gemeint sein. Aber mal weiter lesen: „Als beim Dienst angemeldeter Nutzer können Sie ein Konto ("Konto") einrichten.“ Aha. Können. Konjunktiv. Anders gesagt: Apple legt ohne so ein Konto keine Datenbestände zum Kunden an? Oder ist doch ein anderer Laden gemeint?

Oha: „iTunes behält sich das Recht vor, jederzeit die Nutzungsregeln für zukünftige Einkäufe von dem Dienst zu ändern. Diese Änderungen finden jedoch keine Anwendung auf Produkte, die Sie bereits erworben haben.“ Sprich: einseitige Vertragsänderungen, das mag das BGB nicht gerade. Aber das alte Zeug ist ja davon nicht betroffen. Usw. usf.?

Nein, noch lustiger: außer den allererste AGB habe ich keine mehr akzeptiert. Sicher, um an das, was ich bezahlt habe, auch zu gelangen, mußte ich, von Apple gezwungen, so ein komisches Kästchen markieren. Man hat so ein empfindliches Übel also zu schlucken? Oder … „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ — §240 StGB. Das schöne an Gesetzen ist, daß sie sich, so man die richtigen Verbindungen knüpfen kann, so richtig digital geben.

26. Feb. 2023 13:48 als Antwort auf Corona0769

Jetzt hätte ich es doch fast vergessen: „Du bist fürs Backup der gekauften Objekte verantwortlich,“ Ja wenn es denn auch eine tatsächliche Backup-Lösung für die Macs gäbe. Vor allem eine für die „Otto Normalverbraucher“, der ja vmdl. die Mehrheit der hier gemeinten darstellt.

Und bitte, komm’ nicht mit TimeMachine. TimeMachine erstellt keine Backups! Schon garnicht in dem hier zu unterstellenden Sinn. Denn TimeMachine löscht ja sogar selbstständig Daten! Ein Backup ist etwas, das einmal geschrieben wird und danach nicht mehr verändert werden kann!

27. Feb. 2023 07:50 als Antwort auf Zedmaraces

Lass mich raten, Jura Student erstes Semester? Du wirst nicht gezwungen beim iTunes Store ein Konto anzulegen, wenn Dir die AGB nicht gefallen, damit fällt Nötigung schon mal weg. Das Backup der GEKAUFTEN Musik bekam mein damals 7-jähriger Neffe (sogar unbeabsichtigt) hin, ist die Kopie auf einen anderen Datenträger, dürfte damit jeder geschäftsfähigen Person zumutbar sein.

Während der Verlust der Lizenz durch den Anbieter wohl unter höhere Gewalt fällt und damit selbst ohne explizite Erwähnung in den AGB abgedeckt ist. Nebenbei wenn Du etwas kaufst, ist der Verkäufer nicht für den Ersatz der Sache bei Verlust verantwortlich, warum sollte das bei Downloads anders sein?

27. Feb. 2023 08:46 als Antwort auf Corona0769

Ich rate nicht uns schreibe einfach gleich: mangelndes Textverständnis. Evtl. ja nur bzgl. zeitlicher Abläufe und darin ggf. stattfindender Veränderungen, aber das macht, gerade hier, keinen Unterschied. Denn genau das ist Kern dieser Sache. Keine Nötigung wäre es, wenn ich deine Antwort wegen beleidigender Inhalte verpetzen und damit deinen Account womöglich zerstören würde. Nötigen wäre es, wenn ich, entsprechende Möglichkeiten vorausgesetzt, mit der Drohung, deine sämtlichen Einkünfte für Jahre zu blockieren, wenn du hier nicht so lange Beleidigungen absonderst, bis die Löschung erfolgt.

Daß (meine durchaus begründbare Schätzung) 99% der Anwender allgemein, seit den von Windows „geklauten Kacheln“ bei Apple eher 99,9%, nicht ansatzweise wissen, was ein Backup ist, steht für mich fest. Daß der erwähnte 7-Jährige sein „Backup“ ähnlich anlegt und damit eben über kein Backup verfügt, stelle ich unter „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“.

Und Vertragsverhälntisse Dritter sollen „mich“ jucken? Nun, dann mußt Du wohl bis morgen früh ausgezogen sein. Denn irgendjemand, der in topografischer Hinsicht dir nahe steht, muß das sicher schon heute getan haben.

Und bzgl. der Verluste von Sachen: je nach Art der Sache steht (bzw. stand) das mal im Vertragstext. Irgendwas mit lebenslanger Verfügbarkeit (o. ä.). Pacta sunt servanda!

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