Damit nicht noch mehr Halbwissen verbreitet wird:
es ist ein Kaufvertrag notwendig, um dem Eigentum einer beweglichen Sache nachzuweisen. Nach Rücksprache mit einigen RAs konnten auch diese mir zu 100% bestätigen, dass jede Rechnung anfechtbar ist und keinen Eigentumsnachweis darstellt. Was ich hier aufzeigen möchte ist, dass ein sauberes Gerät, das weder als gestohlen, verloren oder in einer blacklist gemeldet ist und der Erwerb legal durchgeführt wurde, entsperrt werden muss. Apple ist grundsätzlich niemals in der Lage prüfen zu können, ob der Antragsteller zur Entfernung der Aktivierungssperre auch der rechtmäßige Eigentümer ist, denn Apple weis explizit darauf hin, dass keine Ausweiskopie oder andere Dokumente hochgeladen werden soll. Und alleine aufgrund der DSGVO ist das unmöglich (wenn z.b. das Gerät durch Firma XYZ erworben wurde und Apple durch die Rechnung den Eigentümer finden möchte, der das Gerät bei 1&1 erworben hat).
Apple geht bei der Supportanfrage einfach davon aus, dass man der rechtmäßige Eigentümer des Geräts ist. Das passiert durch Abgleich der SN, die genau zwei Informationen anzeigen kann, die bei der Supportanfrage angegeben werden müssen. Diese zwei Infos finden sich nämlich in der Rechnung, haben aber absolut nichts mit dem Eigentümer zu tun (Kaufdatum und über welches Unternehmen das Gerät ursprünglich gekauft wurde).
Das ist alles Grauzone! Apple weiß das und handelt deshalb in eigenem Ermessen.
Deshalb die Bitte, wenn man einen solchen Fall nicht gehabt hat, einfach die Antwort sparen. Ich weiß, das Thema triggers viele weil „Aktivierungssperre = Gerät MUSS gestohlen sein!1!1elfeins“.
Aber das Gerät ist in diesem Fall nach den Gesetzen hier in Deutschland legal erworben und ich bin der rechtmäßige Eigentümer. Es ist weder gestohlen, noch als verloren gemeldet noch sonst was. Es ist ein Kundenrückläufer von 1&1 AG. SN, IMEI usw. sind alles sauber. Mehr Infos gerne per PM.