Beschichtung am Rahmen des iPhone 14 Pro Max löst sich an den Ecken

iPhone 14 Pro Max Space Grey Beschichtung am Rahmen löst sich an den Ecken


Hallo zusammen, also ganz was hier wegen dem Rahmen geschrieben wird stimmt nicht ganz.

Habe mein iPhone 13 Pro schwarz 1 Jahr lang mit Hülle benutzt und keine Gebrauchsspuren am Rahmen gehabt.

Jetzt habe ich seit einem Monat das 14 pro Max schwarz nur in einer Hülle benutzt und habe gerade gemerkt, dass an den Kanten auch solche leicht Abschörpfungen am Rahmen vorhanden sind. Kann mich noch gut erinnern, das Apple da mal massiv Problem hatte beim iPhone 5 schwarz. Da ist auch sehr leicht der Lack abgegangen. Scheint ein beschichtungsfehler zu sein oder. Habe mich heute darüber auch aufgeregt warum so feine Kratzer trotz Hülle im Rahmen vorhanden sind. Also da gibt es schon meines Erachtens Unterschiede zum iPhone 13 Pro schwarz. Und so eine Beschichtung sollte ja auch eine bestimmte Dicke haben und nicht gleich das Aluminium durchscheinen bei Nutzung in einer Hülle. Abnutzung ist oben und unten an den Kanten vorne am Rahmen. Sehr komisch


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

Gepostet am 21. Apr. 2023 00:08

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Gepostet am 06. Mai 2023 07:43

Dazu gibt es hier schon einen kilometerlangen Thread. Offenbar ist die schwarze Beschichtung des iPhone 14 mangelhaft. Andere Farben sind davon nicht betroffen.


Es gibt divergierende Berichte darüber, wie Apple mit dem Problem umgeht.


Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Mangel zu rügen. Die Erfolgsaussichten sind indes ungewiss.

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06. Mai 2023 07:43 als Antwort auf giugliano

Dazu gibt es hier schon einen kilometerlangen Thread. Offenbar ist die schwarze Beschichtung des iPhone 14 mangelhaft. Andere Farben sind davon nicht betroffen.


Es gibt divergierende Berichte darüber, wie Apple mit dem Problem umgeht.


Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Mangel zu rügen. Die Erfolgsaussichten sind indes ungewiss.

10. Sept. 2023 13:45 als Antwort auf Netcracker

Er muss für die ersten 6 Monate gar nichts nachweisen. Nachweispflicht liegt erstmal bei Apple. Die ersten 6 Monate geht man davon aus, dass das Produkt von Anfang an defekt oder fehlerhaft war. Der Kunde hat hier Recht auf eine Reparatur oder Austausch. Der Kunde entscheidet dabei, was er will und nicht der Hersteller/Verkäufer. Wenn ein Austausch im Moment nicht möglich ist, weil es nicht lieferbar ist, kann er sogar unter Umständen das Geld wieder bekommen.

Da kann Apple scharen von Anwälten beschäftigen, hilft trotzdem nicht.

Habe schon paar Reklamationen und immer versuchte man mir das auszureden, mit der Hoffnung das Gerät in die Reparatur schicken zu können oder mich einlullen, dass es so ist wie es ist. Klappte nur nicht ;))


10. Okt. 2023 14:08 als Antwort auf ebubekir38

Nein, auf keinen Fall. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, gilt so etwas erst einmal als kosmetischer Mangel. Dieser fällt also nicht unter die einjährige eingeschränkte Garantie. Ebenfalls heißt eine Garantieleistung nicht direkt Austausch. Apple behält sich vor, die Art der Nachbesserung für sie am wirtschaftlichsten zu entscheiden und am ende auch durchzuführen. Den anderen Berichten nach, war ein Besuch an der Genius Bar allerdings erfolglos. Ich würde mich an deiner Stelle direkt an den Händler wenden, und auf eine Nacherfüllung innerhalb der Gewährleistung bestehen. Wie diese aussieht entscheidet der Händler.

11. Okt. 2023 03:18 als Antwort auf ebubekir38

ebubekir38 schrieb:

Meins ist lila und hat merkwürdige Abnutzungsspuren am Rahmen, obwohl es von Anfang an mit einer Hülle geschützt wurde. Es ist etwa 2,5 Monate alt. Bedeutet das jetzt, dass man das Handy ohne einen bestimmten Grund einfach austauschen kann?

Nein, das kann man nicht. Jedenfalls nicht so einfach und schon gar nicht "ohne bestimmten Grund".


Apple wehrt solche Forderungen idR mit dem Hinweis auf einen kosmetischen Schaden ab, der die Funktionalität des Gerätes nicht einschränkt (das ja de facto auch so ist).


Am Ende wirst du nicht darum herumkommen, deinen Mangel direkt bei Apple (am besten in einem Store) zu rügen und dort deinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch geltend zu machen.


Etwas einfacher könnte es gehen, wenn du das iPhone bei einem Reseller gekauft hast (z.B. Amazon, Gravis o.ä.). Dann kannst du divh auf deine Verbraucherrechte aus der Gewährleistung berufen. Bei Amazon geht man mit solchen Dingen meist sehr kulant um, bei anderen Resellern wird man versuchen, dich auf Apple zu verweisen. Das musst du ablehnen, es steht dir als Verbraucher frei, ob du die Apple-Garantie oder deine Rechte aus der EU-Gewährleistung in Anspruch nimmst.

10. Okt. 2023 13:59 als Antwort auf ebubekir38

@ebubekir:


Nein, das sind so genannte „Kosmetische Mängel“, hier schließt Apple einen kostenfreien Austausch aus!


Kannst du ein Foto einstellen, auf dem das zu sehen ist?


Ich besitze übrigens ebenfalls das iPhone 14 Pro in Deep Purple und nutze dafür das Original Silikon Case von Apple. Mein Gerät ist 7 Monate jung und schaut aus, wie neu, ich habe nicht die geringste Gebrauchsspur, auch nicht am Rahmen.

08. Sept. 2023 03:52 als Antwort auf milan36

Hallo. Ich habe ein i phone 14 pro seit 3 Monaten in Nutzung und hatte auch in der Vergangenheit immer Apple I phones In Gebrauch. Aktuell parallel auch das i Phone 14. Das i Phone 14 pro und auch das i Phone 14 sind in einer hochwertigen Hülle und werden beide sehr umsichtig genutzt. Leider stellte ich vor ca 14 Tagen fest, dass sich beim i Phone 14 pro der schwarze Rahmen farblich "löst". Es gibt an der Oberseite des Rahmens und auch in der Mitte des Rahmens leichte weiße "Pickelchen". Das finde ich sehr ärgerlich bei einem so hochwertigen Gerät. Ich habe mich an Apple gewandt und man macht mir hier wenig Hoffnung auf Kulanz. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass kein Schmutz o.ä. diese Abnutzung nach so kurzem Gebrauch verursacht hat und ich bis bisher massiv enttäuscht das man mir das Gefühl vermittelt das ich damit so leben muss. Das werde ich nicht hinnehmen...

22. Juni 2023 07:34 als Antwort auf cem101

Mach' das. Das freut den Anwalt, der dir dann erst einmal eine saftige Rechnung schickt.


Sicher kannst du Gewährleistungsansprüche geltend machen. Du musst im ersten Jahr noch nicht einmal nachweisen, dass der Mangel bei Lieferung bereits bestanden hat. Das einzige Problem bei der Sache: du musst nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen solchen handelt und der Schaden nicht z.B. durch unsachgemässen Gebrauch entstanden ist.


Apple beschäftigt Heerscharen von Verbraucheranwälten, die sich mit nichts anderem befassen.


Die Prozesskosten dürften den Wert des Geräts und dein Budget um ein Vielfaches übersteigen.


Aber bitte nicht falsch verstehen: ich betrachte das auch als einen Mangel. Und mich würde es auch kolossal auf die Palme treiben.

22. Juni 2023 07:18 als Antwort auf milan36

Hallo, ich habe mein iPhone 14 Pro Max im Februar gekauft. Jetzt ist mir aufgefallen dass die Beschichtung jeweils an der linken und unteren Seite abgegangen sind.


Eigentlich sollte die bei einer Nutzung mit Silicon Case und der kurzen Nutzungsdauer von gerade mal 5 Monaten nicht geschehen.


Laut Apple Garantie sind kosmetische Fehler nicht gedeckt, jedoch dem deutschen Recht nach als Gewährleistung durchaus.


Was soll ich tun? Anwalt einschalten?

11. Okt. 2023 03:06 als Antwort auf Ikarus21

Du verwechselst da etwas Grundlegendes. Liegt ein Mangel vor, liegt die Beweislast beim Lieferanten - zumindest in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf. So weit - so gut.


Es ging um die Frage, ob hier tatsächlich ein solcher vorliegt.


Ich weiss nicht, welche Erfahrungen du mit Verbraucherrechtsprozessen hast. Dein Bauchgefühl, im Recht zu sein, ist hier völlig nutzlos - wenn auch nachvollziehbar. Es geht bei solchen Dingen einzig und alleine um die Abwehr von Forderungen und um die Vermeidung schlechter Publicity am Markt. In den USofA mag das alles im Rahmen einer class action Sinn machen. Hier in Deutschland bist du alleine auf weiter Flur....

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