Aktivierungssperre von ersteigertem iPhone entfernen

Ist es Möglich an einem Gekauften IPHONE 12 ( Versteigerung duch den Zoll Deutschland) die Aktivierungssperre auszuschalten und das Telefon auf Werkseinstellungen zurückzusetzen?


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

Gepostet am 12. Juli 2023 08:23

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Gepostet am 12. Juli 2023 10:02

Hallo oliverkunde


da Du nicht der ursprüngliche Eigentümer bist, ist und bleibt das Apple Gerät für Dich wertlos, nur ein Dekorationsstück! Hier greift der ausgezeichnete Diebstahlschutz von Apple, welcher in diesem Fall (ohne Eigentumsnachweis mit der Originalrechnung) nicht umgangen werden kann.


Wenn Du dennoch die original Apple Rechnung bekommst, kannst Du Dich damit an den Apple Support Tel.: 0800 6645 451 (DE) wenden.


Liebe Grüße!

8 Antworten
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12. Juli 2023 10:02 als Antwort auf oliverkunde

Hallo oliverkunde


da Du nicht der ursprüngliche Eigentümer bist, ist und bleibt das Apple Gerät für Dich wertlos, nur ein Dekorationsstück! Hier greift der ausgezeichnete Diebstahlschutz von Apple, welcher in diesem Fall (ohne Eigentumsnachweis mit der Originalrechnung) nicht umgangen werden kann.


Wenn Du dennoch die original Apple Rechnung bekommst, kannst Du Dich damit an den Apple Support Tel.: 0800 6645 451 (DE) wenden.


Liebe Grüße!

12. Juli 2023 13:37 als Antwort auf oliverkunde

Hallo oliverkunde


vielen Dank für deinen Beitrag / deine Frage in der Apple Support Community. 


Bitte bedenke, die Leute, die dies lesen sind nur Benutzer, wie Du, und sind hier um bei technischen / anwenderbezogenen Fragen im Zusammenhang mit Apple Produkten zu helfen. Wir sind auch kein Kundenfeedback von Apple. 


Bzgl. deiner Fragestellung "Ist es Möglich an einem Gekauften IPHONE 12 ( Versteigerung duch den Zoll Deutschland) die Aktivierungssperre auszuschalten und das Telefon auf Werkseinstellungen zurückzusetzen?" möchte ich dir Nachfolgendes antworten:


Nein, es ist nicht möglich, die Aktivierungssperre auf einem gekauften iPhone 12 zu umgehen, es sei denn, du hast die erforderlichen Anmeldeinformationen des vorherigen Besitzers (Apple ID und Passwort). Die Aktivierungssperre ist eine Sicherheitsfunktion von Apple, die das Gerät schützt, falls es verloren oder gestohlen wird. Sie stellt sicher, dass nur der rechtmäßige Besitzer das iPhone aktivieren und verwenden kann.


Im Allgemeinen ist es richtig, dass bei einer gerichtlichen oder Zollversteigerung die Ersteigerer den Besitz an der ersteigerten Sache erwerben können. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass bestimmte gesetzliche Bestimmungen und Sicherheitsfunktionen von Apple, wie die Aktivierungssperre, unabhängig vom Eigentumsrecht bestehen bleiben können.


Wenn das gekaufte iPhone 12 eine Aktivierungssperre hat und du den vorherigen Besitzer nicht kontaktieren kannst, um die Apple ID und das Passwort zu erhalten, empfehle ich dir, das Gerät zurückzugeben und dich mit dem Zoll Deutschland in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig, dass du ein rechtmäßiges und entsperrtes Gerät besitzt, um es uneingeschränkt nutzen zu können.


Liebe Grüße

01. März 2024 02:32 als Antwort auf oliverkunde

Ich finde die Fragestellung auch sehr interessant.


Ich glaube der Haken an der Sache ist, dass es sich bei der Zoll-Auktion um eine private Auktion handelt, so ist auf der entsprechenden Internetseite zu lesen.


"Die Versteigerung erfolgt für unter Buchstabe a) genannte

Sachen nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Andere als unter

Buchstabe a) angeführte Sachen werden nach den Vorschriften des

Privatrechts (§§ 156, 474 BGB, §§ 373ff HGB) versteigert."


Weiter


  • a) gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen,
  • b) ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs, die als "Privatrechtliche Auktion" besonders gekennzeichnet werden
  • oder
  • c) sonstige Gegenstände, an denen der Bund, das Land oder die
  • Kommune Eigentum erworben hat wie z.B. Fundsachen (§§ 965, 978 BGB),
  • unabdingbare Sachen (§ 983 BGB) und Fiskalerbschaften (§ 1936 BGB).


Weiter


"Für Sachen, die nach § 1 Abs. 3 a versteigert werden, ist die

Gewährleistung gesetzlich nach §§ 283 AO, 806 ZPO ausgeschlossen. Ein

gesetzliches Widerrufs- /Rückgaberecht besteht nicht."


Der Besitz(z. B. Diebstahl) bedeutet nicht der rechtmäßige Besitzer (Kauf=Handelsrecht) zu sein. Und ein iPhone, was unrechtmäßig im Besitz (Diebstahl), zwangsversteigert (Privatrecht) wird, kann somit auch nicht zum rechtmäßigen Besitzer werden ohne Kaufbeleg (Handelsrecht)


Wer Finanziert mir ein Jura Studium .....

12. Juli 2023 10:24 als Antwort auf PreCognition

Hier ist der Ersteigerer Eigentümer des iPhone geworden, der Verkaufbeleg des Zoll (!) ist die Originalrechnung. Also ist Apple rechtlich verpflichtet das Gerät zugänglich zu machen oder aber Schadenersatz zu leisten. Ich schätze Apple wird sich auf Schadenersatz einigen.

Bei einer gerichtlichen bzw. Zollversteigerung erwerben die Ersteigerer Besitz und Eigentum an der ersteigerten Sachen - im Gegensatz zum Privatkauf von gestohlenen Gegenständen.

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