Zugriff auf das digitale Erbe auf einem iPad und einem MacBook erhalten

Leider bemüht sich meine Familie seit Monaten vergeblich darum, Zugriff auf das digitale Erbe meines Neffen zu erhalten, der plötzlich im Ausland verstorben ist. Das iPhone meines Neffen ist verschollen, sein iPad und sein MacBook sind den Eltern nach mehreren Monaten im April dieses Jahres übergeben worden. Seitdem bemühen sich die Eltern und ich darum, von Apple das digitale Erbe zu erhalten. Dazu wurde mehrfach mit dem Apple-Support telefoniert, der kommunikativ sehr unterstützend war, aber inhaltlich nur als Lösung auf die folgende Supportseite verweisen konnte: Zugriff auf den Apple-Account eines verstorbenen Familienmitglieds anfordern - Apple Support (DE)

Die Eltern haben auf Basis dieser Seite am 15.07.2023 einen Brief mit der Todesurkunde und dem Erbschein per Einschreiben an "Apple Distribution International Limited" gesandt und um die Herausgabe des digitalen Erbes gebeten. Bis heute – also seit über zwei Monaten – hat Apple auf dieses Schreiben nicht reagiert. Es wurde noch nicht einmal der Aufforderung der Eltern nachgekommen, den Eingang des Schreibens zu bestätigen.

Offensichtlich verweigert Apple die Kommunikation – ein Weltkonzern, der sein Geld mit Kommunikationsgeräten verdient.

Wie gelangen die Eltern meines Neffen an ihr Erbe?


Gepostet am 20. Sept. 2023 06:24

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Gepostet am 22. Sept. 2023 08:12

Vielen Dank für die vielen Antworten und Beileidsbekundungen. Ich werde zusammengefasst auf die Beiträge eingehen:

  1. Sicherlich ist Apple der Datenschutz sehr wichtig, aber Apple erkennt das Erbrecht der jeweiligen Länder, in denen es seine Geräte verkauft an.
  2. Auch wenn Apple auf der in meinem Eingangsbeitrag erwähnten Support-Seite zum Thema digitaler Nachlass oft das Wort Gerichtsbeschluss erwähnt, steht dort auch kleingedruckt Folgendes: "In einigen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Japan, Australien und Neuseeland werden auch andere Dokumente und Verfahren anstelle eines Gerichtsbeschlusses akzeptiert."
  3. Tatsächlich ist es dem Zitat zufolge in Deutschland ohne Gerichtsbeschluss möglich, das digitale Erbe zu erhalten. Also ist das von uns beschriebene Vorgehen sinnvoll und geeignet, um an das digitale Erbe zu gelangen.
  4. Nach mehreren gescheiterten Versuchen wieder mit dem Apple-Support zu telefonieren, habe ich direkt bei Apple Deutschland in München (Tel. 089-996400) angerufen und dort erfreulicherweise schnell Unterstützung erhalten. Man kenne dort das Problem (Wer ist zuständig?) und werde unser Schreiben digital der zuständigen Abteilung bei Apple Distribution International Limited in Cork, Irland zuleiten.
  5. Wir hoffen, dass wir nun schnell an das digitale Erbe gelangen werden, und wünschen uns, dass Apple seine Organisationsabläufe so verbessert, dass zukünftig alle Briefe auch ihr Ziel in dieser Riesenfirma finden.
8 Antworten
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22. Sept. 2023 08:12 als Antwort auf Netcracker

Vielen Dank für die vielen Antworten und Beileidsbekundungen. Ich werde zusammengefasst auf die Beiträge eingehen:

  1. Sicherlich ist Apple der Datenschutz sehr wichtig, aber Apple erkennt das Erbrecht der jeweiligen Länder, in denen es seine Geräte verkauft an.
  2. Auch wenn Apple auf der in meinem Eingangsbeitrag erwähnten Support-Seite zum Thema digitaler Nachlass oft das Wort Gerichtsbeschluss erwähnt, steht dort auch kleingedruckt Folgendes: "In einigen Ländern wie Frankreich, Deutschland, Japan, Australien und Neuseeland werden auch andere Dokumente und Verfahren anstelle eines Gerichtsbeschlusses akzeptiert."
  3. Tatsächlich ist es dem Zitat zufolge in Deutschland ohne Gerichtsbeschluss möglich, das digitale Erbe zu erhalten. Also ist das von uns beschriebene Vorgehen sinnvoll und geeignet, um an das digitale Erbe zu gelangen.
  4. Nach mehreren gescheiterten Versuchen wieder mit dem Apple-Support zu telefonieren, habe ich direkt bei Apple Deutschland in München (Tel. 089-996400) angerufen und dort erfreulicherweise schnell Unterstützung erhalten. Man kenne dort das Problem (Wer ist zuständig?) und werde unser Schreiben digital der zuständigen Abteilung bei Apple Distribution International Limited in Cork, Irland zuleiten.
  5. Wir hoffen, dass wir nun schnell an das digitale Erbe gelangen werden, und wünschen uns, dass Apple seine Organisationsabläufe so verbessert, dass zukünftig alle Briefe auch ihr Ziel in dieser Riesenfirma finden.

20. Sept. 2023 20:47 als Antwort auf gruebler

Hallo gruebler


Unser aufrichtiges Beileid gilt den Hinterbliebenen. Ich würde Dir gerne die mir bekannten und sehr umfangreichen Informationen zur Verfügung stellen, damit du vorbereitet in den Kontakt mit Apple gehen kannst.


Apple schreibt hierzu:


Sobald der Gerichtsbeschluss eingegangen ist, wird Apple sein Möglichstes tun, um den Zugriff auf die von dir angeforderten persönlichen Daten oder Geräte zu gewähren. Beachte, dass mit einem Code gesperrte Geräte durch eine Code-Verschlüsselung geschützt sind. Wenn die nächsten Angehörigen den Gerätecode nicht kennen, kann Apple die Code-Sperre des Geräts nicht aufheben, ohne die Daten auf dem Gerät zu löschen. 


Bevor Apple beim Zugriff auf das Gerät einer verstorbenen Person oder auf die in iCloud gespeicherten persönlichen Daten behilflich sein kann, bitten wir die nächsten Angehörigen der Person, einen Gerichtsbeschluss einzuholen, in dem sie als rechtmäßige Erben der persönlichen Daten ihres Angehörigen benannt werden. 


Der Gerichtsbeschluss sollte folgende Daten enthalten:

• Name und Apple-ID der verstorbenen Person

• Name des nächsten Angehörigen, der Zugriff auf den Account des Verstorbenen anfordert

• Nachweis, dass der Verstorbene der Benutzer aller mit der Apple-ID verknüpften Accounts war

• Nachweis, dass der Antragsteller der Nachlassverwalter, Vertreter oder Erbe des Verstorbenen ist, dessen Genehmigung eine "rechtmäßige Einwilligung" darstellt

• Nachweis, dass Apple vom Gericht angewiesen wird, bei der Bereitstellung des Zugangs zu den Informationen des Verstorbenen aus dessen Accounts behilflich zu sein

Wenn du einen Gerichtsbeschluss mit diesen Informationen hast oder zusätzliche Hilfe benötigst, kontaktiere den Apple Support


Zugriff auf die Apple-Accounts eines verstorbenen Familienmitglieds anfordern - Apple Support


Liebe Grüße!

20. Sept. 2023 15:18 als Antwort auf christine33

Und diese Form des „Datenschutzes“ steht, wie in vielen (vmtl. allen) ISO/EN 9001ff „Qualitätsdokumentationen“ (immerhin: „Rettungsringe aus massivem Stahlbeton“ werden damit eher gefördert als verhindert!), natürlich über jedem Paragrafen? Immerhin geht es anscheinend nicht oder nicht nur nicht um das Eigentum an den Geräten!


Hier, würde ich vermuten, könnte aber die rechtliche Situation, die durch die für den Erblasser zuständigen Gesetze gegeben sind/waren, entscheidend sein. Daß aber anscheinend gleich garnicht reagiert wird … 😡

20. Sept. 2023 20:57 als Antwort auf PreCognition

Die da genannten Anforderungen scheinen mir … nun ähnlich als wenn bei einem „normalen“ Erbe die erbende Person vor dem Antreten desselben z. B. sämtliche Kontonummern zu infrage kommenden Konten und auch alle Einrichtungsgegenstände der vom Erblassenden bewohnten oder auch nur besessenen Wohnungen kennen müßte, um Ansprüche erheben zu dürfen. Und obendrein benötigt diese Person dann womöglich auch noch eine gerichtlich bestellte Polizeistreife zwecks Durchsuchung der Bank-Fillialen, welche sonst den Zugriff auf die Konten weiterhin verweigern (und, im Falle von vorhandenen Guthaben, diese einstreichen)?

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