Gestohlenes iPhone 8 sperren lassen ohne "Wo ist?"-Funktion

Hallo zusammen,


ich habe über das Internet ein altes iPhone 8 an einen Refurbished-Anbieter verkauft. Der Anbieter fungiert hier als Zwischenhändler und ich habe das Angebot eines Unternehmens aus Frankreich akzeptiert.


Nun zum Hauptproblem:


» Das Unternehmen aus Frankreich sagt nun, das Paket sei leer angekommen. Ob es sich hier um Scam handelt oder das Gerät während des Versands gestohlen wurde, kann ich - Stand heute - noch nicht beurteilen.


Nun zum Sub-Problem:


» Damit das Gerät angekauft werden kann, sollte man es vorab aus der iCloud und der Apple-ID entfernen - Dadurch kann die "Wo ist?"-Funktion nicht mehr genutzt werden.


Nun zur Frage:


» Die IMEI/MEID-Nummer liegt mir vor. Ist es möglich, das Gerät aus der Distanz sperren zu lassen, so dass es für den Dieb/die Diebin unbrauchbar wird (es also auch nicht weiterverkauft werden kann)?


Noch ein paar ergänzende Informationen:


» Das Gerät befindet sich (soweit ich das aktuell beurteilen kann) noch in Frankreich. Es beinhaltet auch keine SIM-Karte. Damit wird es wohl schwierig, irgendwas über den Netzanbieter zu lösen.


» Wenn das Gerät gestohlen wurde oder von der Firma erst mal "zurückgehalten" wird, wird es wohl ausgeschaltet sein (bis sich - aus deren Perspektive - die Lage beruhigt hat).


» Apple Care liegt nicht vor.


» Das Gerät wurde vor dem Verkauf von mir auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Es sind also keine Daten enthalten.


» Refurbished-Anbieter sowie Versanddienstleister sind informiert.


» Anzeige bei der Polizei wurde noch nicht erstattet - sollte aber vermutlich zeitnah gemacht werden, richtig?


Ich bedanke mich schon mal vorab für die Antwort(en). Falls jemand noch einen generellen Tipp für das Hauptproblem hat, bin ich auch da dankbar :)


LG

Daniel

Gepostet am 14. Dez. 2023 03:07

Antworten

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13 Antworten

14. Dez. 2023 03:12 als Antwort auf DaSch86

Viele Fragen....hier der Versuch einige zu beantworten:


  • Das Fracht/Versandrisko trägt der Versender, also du. Je nach Versanddienstleister und gewählten Tarif war die Sendung jedoch versichert. Kläre das also bitte mit dem Versanddienstleister.
  • Ohne dass das Gerät noch in "Wo ist" angemeldet ist, hast du keine Möglichkeit der Löschung oder Ortung
  • Die IMEI ist in diesem Fall nutzlos.
  • Die deutsche Polizei dürfte bei einem Verlust in Frankreich ziemlich hilflos bzw. nicht zuständig sein.

14. Dez. 2023 03:15 als Antwort auf DaSch86

Nichts von alledem funktioniert dann, wenn das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde.

Anzeige bei der Polizei zeitnah ist wichtig.

Den Dienstleister zu informieren ebenfalls.

Was sagt der Dienstleiste dazu?

PS Was genau willst du sperren lassen, bei einem Gerät, das zurückgesetzt und für den Verkauf vorbereitet wurde?

Genereller Tipp: Gerät während des Versands versichern und ie Versicherungssumme in den Kaufpreis einrechnen.

14. Dez. 2023 03:34 als Antwort auf christine33

Leider nein, denn der Kauf würde erst nach Prüfung des Gerätes abgeschlossen - und das Geld erst dann ausgezahlt. Da das Gerät aber nicht (oder "nicht") angekommen ist, sehe ich auch vorerst kein Geld.


Das macht es so ärgerlich und lässt mich zur Scam-Theorie tendieren. Der Käufer hätte in dem Fall das Gerät + muss mich nicht auszahlen. Aber das ist nur Spekulation.

14. Dez. 2023 03:22 als Antwort auf christine33

Danke für die Antwort(en)! Zu deinen Fragen:


» Der Dienstleister hat noch nicht reagiert (Kontakt via Telefon bisher nicht möglich; auf Mail-Antwort wird noch gewartet).


» Was genau möchte ich sperren lassen: Am liebsten möchte ich, dass das Telefon unbrauchbar wird, also nicht mehr genutzt werden kann. Also sozusagen, dass der Dieb/die Diebin nicht noch belohnt wird und stattdessen einen Briefbeschwerer erhält.


Danke für den Tipp. Allerdings greift der in dem Fall nicht. Wie gesagt, habe ich das Telefon bei einem Refurbished-Anbieter in Zahlung gegeben. Die Versandkosten trägt der Käufer (also die Firma aus Frankreich), der auch das Versandetikett zur Verfügung gestellt hat. Da es sich um ein Paket handelt, gehe ich davon aus, dass es versichert ist.


Nochmals Danke!

14. Dez. 2023 03:31 als Antwort auf Netcracker

Vielen Dank für die Antworten!


  • Bin ich mir nicht zu 100% sicher. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Da der Käufer das Versandetikett zur Verfügung gestellt und die Kosten übernommen hat, habe ich ja sozusagen auf "Verlangen des Käufers" agiert. Es ist aber sowieso etwas komplexer, da a) der Verkauf ins Ausland stattgefunden hat (welche Rechte gelten?) und b) der Verkauf von privat zu gewerblich stattfand. Zudem ist ja auch noch der Refurbished-Zwischenhändler involviert. Plus: Der Käufer hat mir ein Foto des beschädigten Pakets gesendet; hier würde ja auch noch der Fall des offensichtlichen Transportschadens greifen. Ggf. hätte der Käufer die Annahme verweigern können/müssen. Keine Ahnung, wie sich das auf die gesetzlich geregelten Rechte und Pflichten auswirkt.
  • Habe ich schon befürchtet.
  • Auch das habe ich befürchtet.
  • Davon gehe ich auch aus. Ich dachte nur eher daran, dass es für den weiteren Verlauf evtl. sinnvoll sein könnte, eine Anzeige erstattet zu haben.


Nochmals Danke!

14. Dez. 2023 03:46 als Antwort auf DaSch86

DaSch86 schrieb:

Danke für den Tipp. Allerdings greift der in dem Fall nicht. Wie gesagt, habe ich das Telefon bei einem Refurbished-Anbieter in Zahlung gegeben. Die Versandkosten trägt der Käufer (also die Firma aus Frankreich), der auch das Versandetikett zur Verfügung gestellt hat. Da es sich um ein Paket handelt, gehe ich davon aus, dass es versichert ist.

Das ging aus deinem Eingangspost nicht hervor. Insofern muss ich meine Aussage aus den Vorpost revidieren. Problematisch dürfte hier sein, dass der Vertragspartner im Ausland sitzt. Dieser müsste dann seinerseits den Versanddienstleister kontaktieren und Forderungen aus der Transportversicherungen geltend machen. In der Realität (ich will jetzt nicht schwarzmalen...) ist für den das Thema vermutlich erledigt....und du bleibst auf dem Schaden sitzen.

14. Dez. 2023 03:56 als Antwort auf Netcracker

Netcracker schrieb:


DaSch86 schrieb:

Danke für den Tipp. Allerdings greift der in dem Fall nicht. Wie gesagt, habe ich das Telefon bei einem Refurbished-Anbieter in Zahlung gegeben. Die Versandkosten trägt der Käufer (also die Firma aus Frankreich), der auch das Versandetikett zur Verfügung gestellt hat. Da es sich um ein Paket handelt, gehe ich davon aus, dass es versichert ist.

Das ging aus deinem Eingangspost nicht hervor. Insofern muss ich meine Aussage aus den Vorpost revidieren. Problematisch dürfte hier sein, dass der Vertragspartner im Ausland sitzt. Dieser müsste dann seinerseits den Versanddienstleister kontaktieren und Forderungen aus der Transportversicherungen geltend machen. In der Realität (ich will jetzt nicht schwarzmalen...) ist für den das Thema vermutlich erledigt....und du bleibst auf dem Schaden sitzen.


Du hast Recht, das habe ich vergessen zu erwähnen. Danke für den Hinweis - jetzt ist's ja hier im Thread mit drin.


Ja, was du sagst befürchte ich leider auch. Angeblich hat sich die Firma aus Frankreich zumindest schon mal an den Refurbished-Zwischenhändler gewandt (ich ja auch). Ggf. fungieren die dann sozusagen als Verantwortliche für den Handel (der ja final nicht stattgefunden hat, weil es keinen Geldfluss gab). Und denen ist vielleicht eher daran gelegen, die Angelegenheit zu klären, weil die ja auch von den positiven Erlebnissen und entsprechenden Bewertungen leben. Aber warten wir es mal ab.


Aber gut. Im Endeffekt lese ich raus: Ich kann nichts machen, außer abwarten und hoffen, dass irgendeine Versicherung greift. Aber sich langsam damit abzufinden, dass das Gerät und die Kohle weg sind, ist wohl (leider) auch nicht ganz verkehrt :/

14. Dez. 2023 07:13 als Antwort auf christine33

christine33 schrieb:

Das Paket war doch versichert oder doch nicht?

Standardmäßig sind die Pakete von DPD wohl bis zu einem Warenwert bis zu 520€ versichert. Da der Dienstleister nach der Landesgrenze wechselt, weiß ich aber nicht, wie das dann weiterläuft (und wer dann überhaupt verantwortlich ist). Was ich so im Internet gelesen habe, ist es auch nicht immer ganz einfach, den Dienstleister davon zu überzeugen, die Versicherung auch geltend zu machen. Da muss ich wohl erst mal abwarten. Anzeige ist nun übrigens erstattet. Mal schauen, ob das irgendwas bringt.


Falls Interesse besteht, kann ich euch gerne informieren, wie die Geschichte ausgegangen ist. Wird vermutlich nur so ein paar Wochen dauern :-D

05. Feb. 2024 01:52 als Antwort auf christine33

christine33 schrieb:

Gerne, ich liebe Fortsetzungsromane.
Und: wenn du bei DPD versichert hast dann ist die DPD deine Ansprechpartnerin


Der Fall wurde nun mittlerweile abgeschlossen. Da du gern wissen wolltest, wie alles ausgegangen ist, hier nun mal eine (kurze) Zusammenfassung:


Nachdem ich Anzeige erstattet, den Refurbished-Anbieter, die französische Firma (Käufer) und auch DPD kontaktiert hatte, passierte in den Wochen danach folgendes: Die Anzeige wurde eingestellt, DPD sah sich nicht zuständig (da in Frankreich anderer Dienstleister tätig und die Sendung von dort beauftragt wurde) und die französische Firma zeigte sich erst wenig kooperativ (da in Frankreich ansässig, hätten die dort tätig werden sollen/können) und stellte dann die Korrespondenz vorläufig ein.


Der Refurbished-Anbieter hat jedoch reagiert und den Betrag über 45€ (der vertraglich als Kaufpreis festgelegt wurde) an mich ausgezahlt. Allerdings nur, weil die französische Firma versäumt hat, Unterlagen rechtzeitig einzureichen, damit Vertragsbruch begangen hat und deshalb zahlungspflichtig wurde. Zum Hintergrund: Sowohl ich als auch die französische Firma sollten Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls erstatten und ein Formular des Refurbished-Anbieters ausfüllen. Die französische Firma behauptete, die französische Polizei würde keine Anzeigen aufnehmen, wenn der Wert der Ware so gering sei (an dem Punkt sind sie wieder in die Korrespondenz eingestiegen). Das war dann schließlich das Formular, das fehlte und weshalb ich die 45€ ausgezahlt bekam.


Ungefähr 5 Wochen, nachdem ich DPD das letzte Mal geschrieben hatte, kam dann die Antwort, dass sie nichts machen könnten und dass sich die französische Firma als Auftraggeber an den französischen Paketdienstleister wenden solle (zu dem Zeitpunkt war der Fall aber bereits geklärt).


So gesehen: Ende gut, alles gut. Zumindest für mich und die Person, die kostenlos an mein altes Handy gekommen ist.

05. Feb. 2024 03:42 als Antwort auf DaSch86

Hallo DaSch86


Leider ist dies ein häufiges Dilemma bei kleineren Streitigkeiten, insbesondere im E-Commerce. Der Wert von Zeit und Lebensqualität ist oft schwer zu quantifizieren, und es ist verständlich, dass sich viele Menschen fragen, ob der Aufwand den potenziellen Nutzen übersteigt. Es könnte hilfreich sein, Strategien zu entwickeln, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden, wie beispielsweise den Kauf bei vertrauenswürdigen Anbietern mit guten Rückgabemöglichkeiten oder die Verwendung von Plattformen mit Käuferschutzprogrammen.


Beste Grüße & viel Erfolg!

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