Abo gekündigt, Dienst weiter nutzbar

Hallo,

ich habe am 27.01.2024 ein Paramount+ Monatsabo Standard über Apple abgeschlossen und es einen Tag später wieder gekündigt, da ich kein endgültiger Kunde sein wollte. Das Probeabo lief am 03.02.2024 ab.


Heute, am 04.02.2024, kann ich jedoch weiterhin Paramount+ nutzen, obwohl der Testzeitraun abgelaufen ist. Ich habe den Support von Paramount+ kontaktiert, doch diese wiesen mich daraufhin, dass das Abo weiterhin aktiv sei, trotz vorgelegtem Nachweis.


Vielleicht kann in der Community jemand helfen, der ebenfalls diese Problem hatte oder weiß, was ich tun soll. Ich möchte ungern 7,99€ für ein Abo bezahlen, welches ich gekündigt habe.


Dankeschön im Voraus.

Gepostet am 04. Feb. 2024 13:22

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Gepostet am 05. Feb. 2024 01:57

…ich würde das jetzt an Apple melden. Geh bitte auf folgende Seite:

Abonnements und Abrechnung – Offizieller Apple Support


Offensichtlich wurde deine Kündigung nichts ordnungsgemäß an Paramount+ weiter geleitet.

Ich persönlich schließe Abos immer direkt ab, nie über andere Serviceanbieter wie Apple oder Amazon etc. Dann kann ich auch alles direkt beim Serviceanbieter klären.

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05. Feb. 2024 01:57 als Antwort auf kiyhuma

…ich würde das jetzt an Apple melden. Geh bitte auf folgende Seite:

Abonnements und Abrechnung – Offizieller Apple Support


Offensichtlich wurde deine Kündigung nichts ordnungsgemäß an Paramount+ weiter geleitet.

Ich persönlich schließe Abos immer direkt ab, nie über andere Serviceanbieter wie Apple oder Amazon etc. Dann kann ich auch alles direkt beim Serviceanbieter klären.

05. Feb. 2024 00:15 als Antwort auf kiyhuma

…das, was dir Zedmaraces damit sagen wollte ist folgendes: Wenn du ein Abo kündigst, es aber dann doch noch mal benutzt, kann dies dazu führen, dass du mit der neuerlichen Nutzung des Abos deine Kündigung widerrufst und erneut ein Abo eingehst. Ich habe das selbst mal mit einer anderen Sache erlebt. Unschön und leider gängige Praxis. Schau einfach mal in den Einstellungen unter deinen Abos nach, was da steht. Kündige das Abo, falls es dort noch als aktiv aufgelistet ist und nutze es nicht mehr über den Abozeitraum hinaus. Dann sollte es sich damit getan haben.


LG, Dutchman

05. Feb. 2024 02:31 als Antwort auf kiyhuma

… dann liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass die Beendigung des Abos nicht korrekt an Paramount+ weitergeleitet wurde oder eben dort nicht richtig umgesetzt wurde. Da die Abrechnung über Apple geschieht, und dir dort auch das Abo als gekündigt angezeigt wird, dürfte dir eigentlich auch keine Rechnung mehr gestellt werden. Da du den Kündigungvorgang mit Nachweis der Kündigung bereits Paramount+ vorgelegt hast, kannst du aus meiner Sicht zunächst nicht mehr tun. Ich würde da jetzt erst einmal abwarten.

05. Feb. 2024 03:35 als Antwort auf Zedmaraces

… warum denn gleich mit dem Hammer auf den kleinen Stecknadel Kopf hauen 🤪

Was soll denn der TO jetzt aus deiner Sicht tun?


So wie ich es verstanden habe, wurde das Abo über Apple abgeschlossen. In der Abostatistik wird es laut dem TO als gekündigt angezeigt. Damit hat der TO Paramount+ konfrontiert. Dort wird das Abo jedoch als aktiv angezeigt. Somit liegt offensichtlich ein entsprechender Übertragungsfehler von Apple oder ein Verarbeitungsfehler von Paramount+ vor, den der TO nicht zu vertreten hat.


Natürlich sollten die Beweise gesichert werden, das ist sehr hilfreich, sofern im weiteren noch Nachfragen entstehen. Dass jedoch gleich der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist absolut unwahrscheinlich. Schlimmstenfalls erfolgt keine weiteren Mahnung, sondern direkt ein Schreiben über ein Inkassobüro. Diesen gegenüber kann man ebenfalls die Beweise vorlegen, hier müsste dann der TO schauen, ob dies als Nachweis ausreicht und sich damit der Spuk legt.


Interessant wäre auch eine direkte Frage an Paramount+, was nun geschehen solle. Den TO mit dem Problem alleine stehen zu lassen und keine Hilfestellung anzubieten, ist auch keine Lösung. Hier sollte Apple und Parmamount+ schon etwas Besseres einfallen.

05. Feb. 2024 03:16 als Antwort auf kiyhuma

Von derartigen Meinungsverschiedenheiten leben Inkasso-Büros.

Nein, die haben nicht immer Erfolg. Wenn man weiß, was man tut (und tat), eigentlich nie.

Aber: Beweise sichern ist empfehlenswert. Und diese nicht für Inkasso-Leute sondern für den evtl. aufschlagenden Gerichtsvollzieher. Die anderen kann(!) man ignorieren, das Personal „mit dem Kuckuck“ aber nicht, denn das kostet dann auf alle Fälle!

06. Feb. 2024 17:11 als Antwort auf Dutchman

Was getan werden soll: Beweise sichern. Auch der Link auf diesen Thread würde, wegen der Datumsstempel, dazu gehören, würden diese Datumsstempel hier nicht immer wieder mal, offensichtlich, manipuliert.

Und: ja, der Gerichtsvollzieher steht nicht gleich vor der Türe. So etwas braucht Zeit. Auch wegen üblicher Vorgehensweisen.

Eine, die regelmäßig erste, die dem Bemerken der ausbleibenden Zahlung folgt: ein Erinnerungsbrief oder -mail. Darauf kann man reagieren und kurz(!) den Sachverhalt schildern. Wenn diese Erklärung aber nicht akzeptiert wird, folgt das Spielchen mit Inkasso: erneute Zahlungsaufforderung incl. „Gebühren“ (AFAIK ist „Gebühr“ ein juristischer Begriff, die Verwendung an solchen Stellen zumindest fragwürdig). Darauf muß man nicht reagieren, aber eine kurze Mail (Kopie der schon dazu versandten) hielte ich für angebracht. Wird dann weiter auf Zahlung(en) beharrt, würde ich nicht mehr reagieren. Danach dauert es (vmtl.) einige Wochen. Bis sich die Fordernden überlegt haben, ob sie „Rechtsmittel einlegen“. Wenn ja, meldet sich der Gerichtsvollzieher. Und mit dem sollte man sich unbedingt „beschäftigen“. Denn da hat Ignoranz dann schnell „empfindliche“ Folgen! Es wird, ohne weitere Prüfung, kassiert. Und die betroffene Person kann sucht sich, zwecks Rückerlangung, erst mal einen Anwalt …

04. Feb. 2024 19:10 als Antwort auf kiyhuma

Weil in meiner ersten Antwort ein Link eingebaut ist?

Und in dem da verlinkten Eintrag gibt es einen weiteren, der auf vielleicht noch passenderen Inhalt verweist: „… Dies liegt daran, dass sowohl der Widerspruch (protestatio) als auch das tatsächliche Handeln (factum) als einander entgegengesetzte Willenserklärungen verstanden werden können …“ — Hier: Kündigung vs. anschließend folgende Nutzung.

04. Feb. 2024 15:49 als Antwort auf kiyhuma

Du hast dir den Wikipedia-Artikel angetan? Derartiges Handeln, sagen die Juristen (incl. Richter!), besteht beispielsweise darin, eine Zeitung aus einem „stummen Verkäufer“ zu entnehmen. Damit geht man einen Kaufvertrag ein – und der Diebstahl wird m.W. aufgrund der Situation relativ schwer bestraft. Und: auch an der Ladenkasse tritt es auf, ist sogar die Regel. Oder werden da Kaufverträge schriftlich niedergelegt oder, weil das ja auch ohne Schriftform möglich ist, entsprechende Verkaufsgespräche („ich will das alles kaufen“ / „das kostet x€“ / „ich nehme den Vertrag an“ o. ä.) geführt?

04. Feb. 2024 15:56 als Antwort auf Zedmaraces

Ich kann mir nicht erklären, wieso Sie darauf schließen, dass ich einen Wikipedia-Artikel gelesen habe. Mir ist nicht klar, dass ein Abo, eines Streaminganbieters, nach Tagen der Kündigung plötzlich wieder abgeschlossen werden könne, wenn ich es selbst nicht in die Wege geleitet habe. Erklären Sie mir bitte, wie das gehen soll. Und können Sie ihren unteren Absatz bitte noch einmal ein wenig einfacher erklären? Ich verstehe nur die Hälfte von dem, was Sie sagen.

Danke.

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