Grundsätzlich gilt Folgendes:
Die EU Kommission hat im Jahr 2007 Kriterien zur zolltariflichen Einreihung von multifunktionalen Kameras mit digitaler Fotofunktion und Videoaufnahmefunktionveröffentlicht. Danach wird ein Zollsatz von 4,9 Prozent auf solche Geräte erhoben, die bei einer Auflösung von 800 × 600 Pixel (oder höher), bei 23 Bildern pro Sekunde (oder mehr) mindestens 30 Minuten einer einzelnen Videosequenz aufnehmen können. (Quelle: https://www.heise.de/news/Hintergrund-Woher-kommt-die-30-Minuten-Video-Aufnahmegrenze-bei-Digitalkameras-3195182.html).
Bei Telefonen gilt zusätzlich eine Grössenbeschränkung, die aktuell aber meist überschritten wird.
Dass es trotzdem manchmal länger geht, liegt daran, dass nach der Einfuhr durch Softwareupdates, einen Hack oder ähnliches die Grenze aufgehoben werden kann, ohne dass nachträglich Abgaben erhoben werden. Auch sind immer mal wieder Digitalkameras ohne diese Beschränkung erhältlich. Oder der Importeur legt die 4.9% Zoll auf den Preis um....
@Christine: das musst du mir mal zeigen. Schaffst du es wirklich, ein iPhone länger als 30 Minuten vor dich hinzuhalten ? Mir fällt schon nach ein paar Minuten "der Arm ab".