Werksgarantie Hinweispflicht Reparatur Apple
mein am 16.9.24 gekauftes IPhone 12 mini mit Seriennummer H9***GPW
während der Installation des Betriebssystems iOS 18.1.1 unterbrochen wurde und
nicht mehr startet. Von Apple wurde mir dazu als Reparateur die Location
orgteamm Datensysteme GmbH *********aße 5, Erfurt 99*** benannt. Dass wurde
mir mit Mail vom 21.11.24 mitgeteilt. Ala Termin wurde mir der 22.11.24
benannt. Zu diesem Termin brachte ich das IPhone in diese Location. Dort wurde mir die
Grundsatzhaltung übermittelt, dass ein Reparaturversuch vorgenommen wird und
beim positiven Ergebnis ich die Kosten in Höhe von 49 € bezahlen muss. Meine
Argrumente, dass auf den IPhone noch Werksgarantie von Apple besteht und Apple
der Auftraggeber für die Reparatur ist wurde nicht gelten lassen.Im Ergebnis wurde die Reparatur vorgenommen, mir eine Rechnung von 49 E
ausgedruckt. Da offensichtlich dass IPhone ordnungsgemäß repariert wurde habe
ich v. g. Verfahrensweise mitgemacht. Ich habe die 49 € bezahlt und lebe mit
den reparierte IPhone. Apple vertritt die Auffassung, das ich diese verfahrensweise mitgemacht habe und somit ich eine Rückforderung nicht bekommen kann. Für mich Ein in die falle locken von Apple ohne Verweise auf die evtl. Folgen meinerseits und Einsprarung von Apple die Kossten der Reparatur bei Vorliegen eine Werksgarantie zu zahlen.
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