friedhelm41 schrieb:
das hat mir der Mitarbeiter von Apple etwas anders dargestellt. Der meinte anhand der IMEI könnte die Polizei handeln
Nein, kann sie nicht. Die benutzen die IMEI nur, um das Gerät zu identifizieren, wenn es irgendwo auftaucht. Meist werden iPhones nicht zum Eigengebrauch gestohlen, sondern sofort wieder verkauft oder in grossen Konvoluten ins Ausland gebracht und dort auf Onlineplattformen angeboten.
Die Verkäuferin hatte das Paket versichert versendet.Bin echt mal gespannt ob man mich als den Schuldigen dahin stellt. Das wäre ja ein unding und veranlasst vielleicht andere dazu auch so zu verfahren
Das Problem ist die Beweislast. Du könntest in die Offensive gehen und die Verkäuferin auffordern, dir einen Beweis zu liefern, dass das iPhone tatsächlich im Paket war. Manche machen genau aus diesem Grund ein Video vom Verpackungsvorgang. Kann sie das, liegt das Verlustrisiko bei privaten Verkäufen beim Adressaten der Sendung (§447 BGB) - also bei dir.
Wenn über ein Portal wie Ebay gekauft oder mit Paypal bezahlt wurde, in jedem Fall einen solchen aufmachen.