@PreCognition das Zauberwort lautet eigentlich »Prozesse in Konzernen«.
Ich will hier den Rahmen nicht weiter aufmachen, wenn dieses Forum eigentlich nicht dazu da ist hier die Regelungen von Apple zu diskutieren, aber thematisch schließt das weiterhin an.
@x81 hat doch einfach einen gerechtfertigten Punkt als Kunde: Er kauft ein Produkt, von einem ordentlichen Hersteller wie Apple und erwartet eine gewisse Qualität. Jetzt ist er enttäuscht, dass das Produkt nicht den eigenen Erwartungen entspricht und sehr schnell kaputt geht. Das Mindeste, was man an dieser Stelle vonseiten des Herstellers machen könnte, ist auf die Kundenzufriedenheit einzugehen. Denn es ist eben auch nicht verhältnismäßig, einen sonst zufriedenen Kunden zu vergraulen, weil man sich wegen 19€ (Endkundenpreis!) weigert, einfach einen Ersatz auszustellen und parallel vorzuschlagen, den Kaufpreis zu erstatten plus einen kleinen Gutschein des guten Willens halber.
Ich glaube wir sind uns einig, dass es nicht die Aufgabe von Privatpersonen ist, existierende Missstände auszubaden oder einfach die Verluste zu schlucken. Da darf man, aber das mag nun Ansichtssache und eine Frage der eigenen Ideale sein, auch »aus Prinzip« handeln, frei nach dem Motto: »Wenn ich selbst die mentalen Kapazitäten für diesen Weg habe und es von der Gegenseite eine ökonomische Entscheidung bzw. Wette ist, Geld bei Serviceleistungen einzusparen, so verzichte ich nicht auf mein Recht.«
Das ist ein bisschen wie mit Parken ohne Parkschein: Das lohnt sich auch nur deshalb, weil nicht konsequent genug kontrolliert wird.