Auf zwei Jahre eingeschränkte Apple-Garantie

Auf den Neukauf meines Mac mini M2 im September 2023 gewährt Apple laut den


Systemeinstellungen/Allgemein/AppleCare_&_Garantie


nur ein Jahr Garantie.


Wieso, weshalb, warum? Was gilt jetzt?


Auf zwei (2) Jahre beschränkte Apple-Garantie – (DEUTSCHLAND) 


"WAS IST VON DIESER GARANTIE ERFASST? …


WAS IST VON DIESER GARANTIE NICHT ERFASST? …


Diese Garantie gilt nicht für Folgendes: …


WICHTIGE EINSCHRÄNKUNG


Apple ist berechtigt, den Garantieservice für Hardwareprodukte auf Länder zu beschränken, in denen Apple oder autorisierte Händler das Gerät verkaufen.


IHRE PFLICHTEN


WENN IHR APPLE PRODUKT SOFTWAREPROGRAMME, DATEN ODER ANDERE INFORMATIONEN SPEICHERN KANN, SOLLTEN SIE IN REGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN SICHERUNGSKOPIEN DER DATEN ERSTELLEN, DIE SICH AUF DEN SPEICHERMEDIEN IHRES APPLE PRODUKTS BEFINDEN, UM DIE INHALTE ZU SICHERN UND MÖGLICHEN BETRIEBSAUSFÄLLEN VORZUBEUGEN.


Bevor Sie Ihr Apple-Produkt für den Garantieservice einsenden, sollten Sie eine separate Sicherungskopie der Inhalte auf dem Speichermedium erstellen, alle persönlichen Daten entfernen und alle Sicherheitskennwörter deaktivieren. Die Inhalte auf dem Speichermedium Ihres Apple-Produkts können im Rahmen der Erbringung des Garantieservice gelöscht, ersetzt und/oder neu formatiert werden. …


HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


(i) Apple haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.   ???????


© 2022 Apple Inc. Alle Rechte vorbehalten.“

Gepostet am 30. Sept. 2025 06:59

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 30. Sept. 2025 13:47

Nicht immer verunsichern lassen... in der EU gilt 2 Jahre Gewährleistung seitens Händler.

Die einjährige Apple-Garantie, ist die Zusage von Apple als HERSTELLER, dass das Gerät ein Jahr läuft... sollte Apple das Gerät aber an dich verkauft haben, tritt Apple (auch) als Händler auf und muss die Schäden, die auf Produktionsmängeln beruhen auch instandsetzen... entweder durch Reparatur oder Ersatz.

Innerhalb des ersten Jahres kannst du dich immer auch mit Apple in Verbindung setzen, während du im zweiten Jahr den Anspruch gegenüber dem Händler geltend machen kannst.


Und mit:

(i) Apple haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.   ???????


ist natürlich gemeint, dass Apple für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch DEREN vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden entstanden sind... also Produktionsmängel, Transportschäden, usw..

10 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

30. Sept. 2025 13:47 als Antwort auf BinBer

Nicht immer verunsichern lassen... in der EU gilt 2 Jahre Gewährleistung seitens Händler.

Die einjährige Apple-Garantie, ist die Zusage von Apple als HERSTELLER, dass das Gerät ein Jahr läuft... sollte Apple das Gerät aber an dich verkauft haben, tritt Apple (auch) als Händler auf und muss die Schäden, die auf Produktionsmängeln beruhen auch instandsetzen... entweder durch Reparatur oder Ersatz.

Innerhalb des ersten Jahres kannst du dich immer auch mit Apple in Verbindung setzen, während du im zweiten Jahr den Anspruch gegenüber dem Händler geltend machen kannst.


Und mit:

(i) Apple haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.   ???????


ist natürlich gemeint, dass Apple für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch DEREN vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden entstanden sind... also Produktionsmängel, Transportschäden, usw..

30. Sept. 2025 21:25 als Antwort auf CWutzke85

CWutzke85 schrieb:

Nicht immer verunsichern lassen... in der EU gilt 2 Jahre Gewährleistung seitens Händler.

Das ist ein verbraucherrechtlicher, gesetzlich geregelter Anspruch, der mit der Garantie nichts zu tun hat.

Die einjährige Apple-Garantie, ist die Zusage von Apple als HERSTELLER, dass das Gerät ein Jahr läuft... sollte Apple das Gerät aber an dich verkauft haben, tritt Apple (auch) als Händler auf und muss die Schäden, die auf Produktionsmängeln beruhen auch instandsetzen... entweder durch Reparatur oder Ersatz.

Noch einmal: das sind zwei voneinander unabhängige Regelungen.

Innerhalb des ersten Jahres kannst du dich immer auch mit Apple in Verbindung setzen, während du im zweiten Jahr den Anspruch gegenüber dem Händler geltend machen kannst.

Der Widerspruch zwischen ein- und zweijähriger Garantiezusage wird dadurch nicht aufgelöst.

Und mit:
(i) Apple haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.   ???????

ist natürlich gemeint, dass Apple für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch DEREN vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden entstanden sind... also Produktionsmängel, Transportschäden, usw..

Stimmt, so macht die Formulierung Sinn.

01. Okt. 2025 12:57 als Antwort auf BinBer

Ja, Mensch... wenn du so fleißig mit den ganzen Texten und Quellen (*räusper* z.T. kein EU-Recht *hust*)bist, dann schick doch deine Bemängelungen bitte gleich an Apple... www.apple.com/feedback


Wobei ich mich eh frage, warum du uns dann damit behelligst, wenn dir eh alle Infos vorliegen... mach dir dann doch bitte beim nächsten Mal die Arbeit gleich selbst.

Nicht böse gemeint, aber wenn du den gleichen Aufwand machst Helfende zu korrigieren, dann wäre das ja nicht verkehrt, sich gleich selber die Mühen zu machen, selber zu recherchieren... nur mal als Denkanstoss... wir sind hier schließlich in einem Support-Forum und nicht bei Reddit.

Checke anscheinend die Fragestellung auch nicht...


Dass Applegarantie und Händlergewährleistung zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, habe ich mMn ausreichend dargelegt (insbesondere, indem ich das eine "Garantie" und das andere "Gewährleistung" genannt habe) und mein Fokus war auch eher darauf gemünzt, dass die zum Teil irreführenden Anmerkungen von Apple zum Thema Garantie, die viele halt nicht auseinanderhalten können und immer wieder zu Missverständnissen führen, nicht DE-/EU-Recht aushebeln (womit ich mMn auch ausreichend erklärt habe, dass es andere Mechanismen geben, die den Verbraucher schützen).


Die Applegarantie können die ja auch solange halten wie sie wollen und kann nach Produkt, Modell und Baureihe variieren... letztendlich ist es einfach nur die Zusage "Hey, solange wie unsere Garantie läuft, kannst du immer auch erst zu uns kommen und wir gucken uns das an... und wenn wir (oder unsere Zulieferer) da was verbockt haben, dann klären wir das gerne direkt mit dir und sagen dir zu, dass wir die Mängel, die wir selber verursacht haben, erstmal auch selber beheben können (, wenn du willst)!"

Die Applegarantie kann man eher als Kundenversprechen ansehen und die Bedingungen dazu können auch je nach Gerätemodell variieren.



01. Okt. 2025 06:11 als Antwort auf christine33

christine33 schrieb:

Wenn du einen Garantiefall hast, dann mache diesen bitte bei deinem Händler geltend.

Guten Tag christine33,


bis heute liegt keine wesentliche Dysfunktion meines gekauften Mac mini M2 (2023) bei einem nicht autorisierten Händler (PC-Spezialist-Partner) vor. Apple garantiert aufgrund seiner Hersteller- oder zusätzlichen zweijährigen eingeschränkten Garantie (neben den gesetzlichen Ansprüchen des Verbraucherschutzes) in den Systemeinstellungen/Allgemein/AppleCare_&_Garantie wahrscheinlich infolge des Vertriebs ein Jahr Herstellergarantie.


Überprüfung von Reparaturanbietern – Offizieller Apple Support 


Auf zwei (2) Jahre beschränkte Apple-Garantie – (DEUTSCHLAND) 


„Gemäß dieser Garantie können Sie Ihre Ansprüche gegenüber Apple auch dann geltend machen, wenn Sie das Apple-Produkt von einem Dritten erworben haben.“


https://www.apple.com/legal/warranty/docs/statutory_warranty-de.pdf 


Insoweit informieren die Community-Teilnehmer @CWutzke85 und @christine33 unvollständig.


Wie @Netcracker voraussetzt, lenke ich generell die Aufmerksamkeit auf die Apple Garantieleistungen, weil ich nach dem Ablauf der Garantie eine geplante Obsoleszenz oder Dysfunktion der Hard- oder Software erwarte.


Apple haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrlaessigkeit 


https://www-findlaw-com.translate.goog/injury/accident-injury-law/proving-fault-what-is-negligence.html?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq


https://www.juraforum.de/lexikon/fahrlaessigkeit




30. Sept. 2025 10:24 als Antwort auf BinBer

BinBer schrieb:

Auf den Neukauf meines Mac mini M2 im September 2023 gewährt Apple laut den

Systemeinstellungen/Allgemein/AppleCare_&_Garantie

nur ein Jahr Garantie.
[…]

Diese Diskrepanz (ein vs. zwei Jahre) ist mir auch schon aufgefallen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(i) Apple haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Auch hier verstehe ich die ???????.


Möglicherweise ein dummer Übersetzungsfehler ? Ersetze „nur“ durch „nicht“ und schon macht es Sinn.



Dieser Thread wurde vom System oder dem Community-Team geschlossen. Du kannst alle Beiträge positiv bewerten, die du hilfreich findest, oder in der Community nach weiteren Antworten suchen.

Auf zwei Jahre eingeschränkte Apple-Garantie

Willkommen in der Apple Support Community
Ein Forum, in dem Apple-Kunden sich gegenseitig mit ihren Produkten helfen. Melde dich mit deinem Apple Account an, um Mitglied zu werden.