Eigentlich nicht.
Gutachten ist bereits Bestandteil der Gerichtsverhandlung, wenn das erkennende Gericht der Meinung ist, nicht selbst qualifiziert beurteilen zu können, welche Ursache zum „verbogenen Apfel“ geführt hat.
Was hat Apple denn bei dir repariert?
Einfach nur die Rückwand getauscht und dir in Rechnung gestellt?
Ich bin - wie Du (?) - der Auffassung, daß es eine wesentlich bessere Alternative zum iPad gibt, weil die Alternative ein richtiger Computer ist und trotz „dünn, dünn“ nicht so leicht verbiegt.
Eine Versicherung ist für das alternative Gerät jedoch ebenso Pflicht, wie für die angebissenen Äpfel.
Wenn ich den Namen der Alternative nenne, moderieren sie den Satz bzw. Absatz hier sowieso wieder raus.
In diesem Sinne also ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!