Bleibt Garantie bestehen bei Privatkauf
Hat man auf privat gekaufte AirPods noch Garantie (sofern das Kaufdatum noch im Rahmen der Garantie liegt) oder verfällt diese beim Besitzerwechsel?
[Betreff vom Community Specialist bearbeitet]
Hat man auf privat gekaufte AirPods noch Garantie (sofern das Kaufdatum noch im Rahmen der Garantie liegt) oder verfällt diese beim Besitzerwechsel?
[Betreff vom Community Specialist bearbeitet]
Die Garantie ist selbstverständlich nicht gesetzlich vorgeschrieben! Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln!
die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Apple bzw. vom jeweiligen Hersteller!
Da die Garantie im Falle von Apple an das Produkt gekoppelt ist, bleibt diese auch bei einem Privatkauf bestehen. Wenn du die AirPods also von privat gekauft geht die Restgarantie auf dich über.
Die Garantie ist selbstverständlich nicht gesetzlich vorgeschrieben! Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln!
die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Apple bzw. vom jeweiligen Hersteller!
Da die Garantie im Falle von Apple an das Produkt gekoppelt ist, bleibt diese auch bei einem Privatkauf bestehen. Wenn du die AirPods also von privat gekauft geht die Restgarantie auf dich über.
Du hast Recht, im juristischen Sinn schreibt der Gesetzgeber natürlich die Gewährleistung vor. Umgangssprachlich differenziert man da ja eher nicht, da umfasst „die Garantie“ beide Ansprüche. Ich denke dass der Threadersteller auch eher vom umgangssprachlichen Begriff ausgegangen ist als er die Frage gestellt hat. Beides, Garantie und Gewährleistung, geht mit dem Gerät an den Käufer über. Übrigens aber nicht die Apple Care-Garantie/Versicherung, aber die kann für die AirPods ja auch bestehen.
Ja, der kann übertragen werden. Aber grundsätzlich ist Apple Care an die Person gebunden die den Vertrag abschließt, der geht nicht automatisch mit auf den Käufer über. Als Apple Care-Besitzer könnte man den Vertrag ebenso auflösen und sich das Geld wieder auszahlen lassen - oder muss aktiv werden und den Vertrag zusammen mit der Apple ID des Käufers bei Apple umschreiben lassen. Aber jetzt schweifen wir wohl auch zu weit aus 😄
Die Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben und verfällt nicht.
Stimmt, muss man umschreiben.
Ja, wir schweifen ab! 😉 Ich denke der Themenstarter weiß jetzt ungefähr bescheid...
Da muss ich jetzt Dir beipflichten. Umgangssprachlich wird das immer vermengt, was dann zu Verwirrungen und Unzufriedenheiten führt. Eine Differenzierung ist also durchaus angebracht.
Allerdings: Die Gewährleistungspflicht liegt beim Händler mit dem ich den Kaufvertrag geschlossen habe! Kaufe ich ein iPhone bspw bei Gravis, ist Gravis mein Vertragspartner und trägt 24 Monate die Gewährleistungspflicht. Zusätzlich erhalte ich in den ersten 12 Monaten die eingeschränkte Garantie von Apple.
In den ersten 12 Monaten kann ich mich also entweder an den Händler wenden, damit dieser den Garantieanspruch für mich durchsetzt, oder direkt an Apple. Ab dem 13. Monat habe ich „nur noch“ Gewährleistungsansprüche. Diese muss ich beim Händler durchsetzen, also bei Gravis. Hier kommt ab dem 6. Monat sogar noch die Beweislastumkehr zu tragen, d. h. ich muss dem Händler beweisen, dass der Schaden bereits beim Gefahrenübergang (Kauf) vorhanden war.
Da es sich jedoch um einen Privatkauf handelt, beide Vertragspartner also Privatpersonen sind, sieht es mit der Gewährleistung wahrscheinlich schlecht aus.
Ein AppleCare-Vertrag kann übertragen werden, sofern man bereits vollständig bezahlt hat: https://support.apple.com/de-de/HT202712
Bleibt Garantie bestehen bei Privatkauf