Da es sich bei deinem Gerät um ein iPhone 11 Pro handelt und die Hülle vermutlich die Hülle von Apple ist, kann sie natürlich nur ein paar Monate alt sein. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die aus der Mängelrüge entstehenden Ansprüche sind der Umtausch, die Minderung oder die Rückforderung des Kaufpreises. Du bist also nicht einmal auf die Garantie angewiesen. Das Problem bei der Gewährleistung ist allerdings, dass nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr eintritt. Dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand. Das ist praktisch eigentlich unmöglich.
Wenn deine Hülle also jünger als sechs Monate ist, stellt sich für dich eigentlich nur die Frage nach einem Umtausch gegen eine mangelfreie, neue Hülle oder eine Rückzahlung des Kaufpreises. Eine Minderung bringt dich praktisch nicht weiter, da die beschädigte Hülle nutzlos ist. Sollte die Hülle älter als sechs Monate sein, bist du auf die Garantie angewiesen. Ich habe Apple stets als sehr kundenfreundlich erlebt und kann mir nicht vorstellen, dass du Schwierigkeiten mit einem Umtausch haben solltest, wenn tatsächlich Materialermüdung zum Defekt geführt hat.