Ipad explodiert

Wir haben hier ein Ipad Pro gekauft 2018, zusammen mit einer Schutzhülle direkt im Store

Reklamation 2019 innerhalb der Gewährleistungsfrist, weil das Gerät immer ausgesprochen warm wird, mehr als üblich (wir haben 3 Ipads in der Familie) und zum anderen das Glas an einer Ecke sich leicht anhebt und knackt. Termin an der Genius-Bar: Diagnoseprogramm sagt, alles ok. Wir wurden wieder weggeschickt.

Nun hat sich das Ipad vor ca. 4 Wochen beim Gebrauch (online-Spiel) mit einem Knall verabschiedet. Meinem Sohn flogen die Splitter um die Ohren, das Gerät hat sich durchgebogen und das Display ist zerrissen. Termin an der Genius-Bar: muss man einschicken, da wird es genau untersucht und dann entschieden wie man verfährt.

Heute dann Termin an Genius-Bar, weil das Gerät wieder zurück ist: physischer Schaden, man kann nicht sagen woher, daher keine Erstattung. Man hat uns unterstellt, es könnte ja auch jemand draufgetreten sein. Das Gerät haben wir zurück bekommen. Wir haben es vor Abgabe fotografiert und nun festgestellt, dass es anscheinend nicht aufgemacht und untersucht wurde, der Zustand des Displays ist unverändert, besteht ja aus lauter Splittern.

Mein Sohn hat für dieses Gerät viele Jahre gespart und steht nun vor einem Scherbenhaufen.

Ich würde gern wissen, ob man sich noch woandershin wenden kann, um Beschwerde einzulegen.

Mein Sohn würde sicher einen Obulus zahlen, wenn er ein Ersatzgerät bekommt, aber dies ist wirklich nicht zufriedenstellend.

Zum anderen möchte ich wissen, ob man das Recht hat, diese Untersuchungsergebnisse auch schriftlich ausgehändigt zu bekommen?

Danke

iPad Pro 10.5-inch, Wi-Fi

Gepostet am 06. Juli 2020 04:58

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Gepostet am 06. Juli 2020 06:33

Mal vorausgesetzt, dass das hier alles den Tatsachen entspricht (ich sehe keinen Grund zu zweifeln), ist das - gelinde ausgedrückt - eine bodenlose Frechheit. Das Gerät wurde mehrfach und ich nehme an beweisbar reklamiert und die Hinweise ganz offensichtlich ignoriert.


Jeder Store hat einen Niederlassungsleiter*in oder Geschäftsführer*in, an die/den würde ich noch einmal mit Nachdruck und grosser Sachlichkeit herantreten und ihn notfalls schriftlich noch einmal um eine schnelle und unbürokratische Regulierung der Angelegenheit bitten. Ggf. kann man hierzu des Rats einer Verbraucherberatungsstelle (gibts in jeder grösseren Stadt) versichern.


Wenn man wiederum die Regulierung verweigert bleibt einem zivilrechtlich nur noch der Klageweg. ABER: es hat hier ganz offensichtlich Gefahr für den Nutzer bestanden, sich durch das explodierende Gerät ernsthaft zu verletzen. Das wiederum ist ein Fall für den Staatsanwalt - versuchte, gefährliche Körperverletzung. Mit diesem Sachverhalt konfrontiert, wird sich der Store sicher gefügiger verhalten, vor allem, weil es nun dem GF selbst ans Fell geht....notfalls muss man das dann halt auch durchziehen und Strafanzeige erstatten. Keine Angst: kostet nix.....

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9 Antworten
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06. Juli 2020 06:33 als Antwort auf jaelle

Mal vorausgesetzt, dass das hier alles den Tatsachen entspricht (ich sehe keinen Grund zu zweifeln), ist das - gelinde ausgedrückt - eine bodenlose Frechheit. Das Gerät wurde mehrfach und ich nehme an beweisbar reklamiert und die Hinweise ganz offensichtlich ignoriert.


Jeder Store hat einen Niederlassungsleiter*in oder Geschäftsführer*in, an die/den würde ich noch einmal mit Nachdruck und grosser Sachlichkeit herantreten und ihn notfalls schriftlich noch einmal um eine schnelle und unbürokratische Regulierung der Angelegenheit bitten. Ggf. kann man hierzu des Rats einer Verbraucherberatungsstelle (gibts in jeder grösseren Stadt) versichern.


Wenn man wiederum die Regulierung verweigert bleibt einem zivilrechtlich nur noch der Klageweg. ABER: es hat hier ganz offensichtlich Gefahr für den Nutzer bestanden, sich durch das explodierende Gerät ernsthaft zu verletzen. Das wiederum ist ein Fall für den Staatsanwalt - versuchte, gefährliche Körperverletzung. Mit diesem Sachverhalt konfrontiert, wird sich der Store sicher gefügiger verhalten, vor allem, weil es nun dem GF selbst ans Fell geht....notfalls muss man das dann halt auch durchziehen und Strafanzeige erstatten. Keine Angst: kostet nix.....

06. Juli 2020 06:59 als Antwort auf christine33

Ach so....da würde ich in der Tat erstmal den Weg zur Verbraucherberatung wählen. Die wollen idR zwar auch immer einen kleinen Obolus, stellen aber nicht gleich einen Stundensatz von mindestens 250€ zzgl. Mwst. in Rechnung. Eine RSV gibt bei Streitigkeiten aus Verbraucherkaufverträgen meist keine Deckungszusage bzw. der Anwalt rührt bei dem geringen Streitwert für BRAGO-Sätze keinen Finger. Selbst ein kurzer Termin und ein bisschen Schriftverkehr kann dann schon mal schnell ins Geld gehen.


Meine eigene Meinung dazu: so wie der Fall geschildert wurde, würde ich den Rechtsweg gehen. Das wäre es mir wert.

06. Juli 2020 06:43 als Antwort auf jaelle

Jaelle,

ich würde mir folgende Punkte überlegen:

  1. zum Gerät an sich - mit allen Unterlagen würde ich in den nächsten Store gehen und darum bitten, dass die Sache geklärt wird. Schließlich habe ihr weitere Geräte und wollt weitere Gefahren ausschließen
  2. zum Fast-Unfall kann sinnvollerweise lediglich ein Rechtsanwalt tätig werden. Das würde ich mir gut überlegen
  3. Insgesamt: bei stabilen Nervenkostüm würde ich persönlich wahrscheinlich beide Schritte gehen.

Ich drücke dir die Daumen

Christine

06. Juli 2020 07:23 als Antwort auf M.4t

Danke für Eure Ratschläge, das ist wirklich hilfreich.

Ich hatte im Store beim Abholen schon gesagt, dass es eigentlich kulant von uns war, keine Körperverletzung anzuzeigen.

Hat aber auch nicht interessiert. Ich hab ne Rechtsschutzversicherung, dann werd ich die mal bemühen.

Mein Sohn hat lange auf dieses Ding gespart und nutzt es total vorsichtig, immer in der Hülle, nur zuhause am Boden sitzend, damit ja nichts passiert. Der war echt fertig heute.

06. Juli 2020 06:48 als Antwort auf christine33

Christine hat es in weniger drastische Worte gefasst, als ich das getan habe. Nur noch ergänzend: für eine Strafanzeige braucht es keinen Anwalt. Schaden kann er aber nicht, besonders, wenn man anschliessend den zivilen Klageweg beschreiten will. Nur dann bitte auch die Kosten bedenken. Am Ende wird es hier mehr um's "Recht haben" und "Recht bekommen" gehen, als um einen wirklichen Schadensausgleich. Wir sind (in diesem Fall leider) nicht in den USA.


Schon deswegen sind Rechtshändel immer auch eine Nervensache. Wenn man hier eh schon auf dünnem Eis wandelt......

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