Ablehnung des TradeIn

ich habe eine Frage bzgl. Des TradeIn

falls ich ein korrigiertes Angebot bekommen sollte und dieses ablehne bekomme ich ja mein Eintauschgerät zurück.

nun stellt sich mir die Frage ob ich dann ebenfalls das neuerworbene zurück geben kann.

denn ich ging ja von einem anderen Preis aus und kann es mir eventuell nicht leisten ohne den eintausch.


mfg

Tom

iPhone 11, 14

Gepostet am 23. Jan. 2021 19:30

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 23. Jan. 2021 22:19

Üblicherweise ist der Ablauf folgender:

  1. Bestellen des neuen Gerätes - in Zahlung geben des alten - Preis Angebot wird von dir bestätigt
  2. das neue Gerät wird dir zugeschickt
  3. Du richtest das neue aus dem alten heraus ein
  4. bekommst eine Rücksendeverpackung zugeschickt
  5. Gerät wird dort geprüft
  6. Preise wird bestätigt oder auch nicht
  7. wenn nicht - kannst du das Gerät zurück bekommen oder alternatives Angebot annehmen
  8. Wenn alles okay ist - bekommst du das "Guthaben" auf dein Konto gut geschrieben
  9. Das geschieht innerhalb von 14 Tagen, falls alles wie geplant läuft
  10. Innerhalb von 14 Tagen kannst du jedes Gerät zurückgeben
  11. danach nicht mehr
  12. mangelnde Bonität ist kein Garantiefall

VG Christine

1 Antwort
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

23. Jan. 2021 22:19 als Antwort auf tom259

Üblicherweise ist der Ablauf folgender:

  1. Bestellen des neuen Gerätes - in Zahlung geben des alten - Preis Angebot wird von dir bestätigt
  2. das neue Gerät wird dir zugeschickt
  3. Du richtest das neue aus dem alten heraus ein
  4. bekommst eine Rücksendeverpackung zugeschickt
  5. Gerät wird dort geprüft
  6. Preise wird bestätigt oder auch nicht
  7. wenn nicht - kannst du das Gerät zurück bekommen oder alternatives Angebot annehmen
  8. Wenn alles okay ist - bekommst du das "Guthaben" auf dein Konto gut geschrieben
  9. Das geschieht innerhalb von 14 Tagen, falls alles wie geplant läuft
  10. Innerhalb von 14 Tagen kannst du jedes Gerät zurückgeben
  11. danach nicht mehr
  12. mangelnde Bonität ist kein Garantiefall

VG Christine

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