iPhone 13 bei der Zustellung verloren gegangen, aber nun in den Niederlanden wiedergefunden worden

Hallo, vor ein paar Wochen habe ich ein neues iPhone 13 Pro bei meinem Anbieter bestellt. Es wurde ohne Unterschrift einfach in einem Mehrfamilienhaus abgelegt. Wegen Corona.

Als ich eine Email bekam, dass das Handy nun angekommen sei, staunte ich nicht schlecht. Ich habe nichts erhalten. Ok dann das ganze Prozedere, Anbieter, DHL kontaktiert, nach langem hin und her, sagten die dann ok ist geklärt, DHL kümmert sich und erstattet denen den Verlust. Ok. Alles klar. Ich muss dazu sagen, dass mein Nachbar leider vor zwei Jahren einfach aus Bosheit ein Paket samt Inhalt einfach in die Papiertonne geworfen hat. Anzeige hatte ich erstattet, aber wurde auf Zivilklage verwiesen. Also nichts. Heute erhielt ich einen Anruf von der Polizei, und wurde gefragt wie das war, ich sagte alles, und dann sagte der Polizist, dass Telefon sei nun in den Niederlanden. Ok, also Nachbar ist raus. Dann bleibt nur noch eine Partei im Haus, und die schließe ich komplett aus. Ok, also bleibt der Postbote. Alles klar soweit. Jedoch stellt sich mir nun die Frage, wie kann Apple da helfen, und bin ich jetzt doch haftbar? Der Polizist meinte vielleicht kann Apple es sperren oder DHL Niederlande kontaktiert den Besitzer. So dann hat der das benutzt, ich muss es zurück nehmen weil ich es bestellt habe, und dann muss ich das gebrauchte Handy bezahlen. Toll.


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

Gepostet am 11. Feb. 2022 01:21

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Gepostet am 11. Feb. 2022 05:22

Ich weiß nicht, ob diese Community der richtige Ort für dieses Anliegen ist. Eventuell solltest Du Dir einen Rechtsbeistand besorgen oder mal beim Verbraucherschutz vorbeischauen.

Ohne die genauen Hintergründe darzulegen, wirst Du hier wohl keine vernünftige Antwort bekommen. Und dann sind immer noch die rechtlichen Fragen nicht geklärt. Gefahrenübergang, Besitzverhältnis, usw.

Üblicherweise bestehen die Anbieter beim Versand auf eine persönliche Übergabe (auch in Coronazeiten) mit entsprechendem Versandvermerk an den Paketdienstleister.


Aber wie auch immer, Fakt ist, dass Apple das Gerät nicht sperren wird! Alles weitere musst Du wohl oder übel mit Deinem Anbieter und DHL klären. Hierbei ist es für Dich wichtig, was z.B. in der Sendungsverfolgung steht. An wen wurde das Paket zugestellt, besteht eine Abstellgenehmingung, etc.


So leid es mir tut, aber ich schätze hier kann Dir nicht geholfen werden.

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7 Antworten
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11. Feb. 2022 05:22 als Antwort auf nathalie2502

Ich weiß nicht, ob diese Community der richtige Ort für dieses Anliegen ist. Eventuell solltest Du Dir einen Rechtsbeistand besorgen oder mal beim Verbraucherschutz vorbeischauen.

Ohne die genauen Hintergründe darzulegen, wirst Du hier wohl keine vernünftige Antwort bekommen. Und dann sind immer noch die rechtlichen Fragen nicht geklärt. Gefahrenübergang, Besitzverhältnis, usw.

Üblicherweise bestehen die Anbieter beim Versand auf eine persönliche Übergabe (auch in Coronazeiten) mit entsprechendem Versandvermerk an den Paketdienstleister.


Aber wie auch immer, Fakt ist, dass Apple das Gerät nicht sperren wird! Alles weitere musst Du wohl oder übel mit Deinem Anbieter und DHL klären. Hierbei ist es für Dich wichtig, was z.B. in der Sendungsverfolgung steht. An wen wurde das Paket zugestellt, besteht eine Abstellgenehmingung, etc.


So leid es mir tut, aber ich schätze hier kann Dir nicht geholfen werden.

11. Feb. 2022 05:51 als Antwort auf nathalie2502

Du hast das Gerät nie erhalten und seinen Empfang auch nie quittiert. Weder der Versender noch der Lieferdienst können dir nachweisen, dass du das Gerät überhaupt erhalten hast. Du solltest das Problem nicht auf dich abwälzen lassen, da der Gefahrenübergang auf dich nie stattgefunden hat. Allerdings sollte hier eher ein Jurist als eine Support Community assistieren.

11. Feb. 2022 01:57 als Antwort auf LeonR

Das kann doch einfach nicht wahr sein oder? Wieso geht das nicht. Dhl ist ein Unternehmen. Die können doch DHL Niederlande kontaktieren und das klären. Und Apple kann alles, nur wollen die nicht. Es verletzt doch niemands Privatsphäre. Wenn der/die das Gerät bezahlt hat, dann kann der das beweisen. Sonst muss dieser das Gerät zurück geben. Wie wenn ein Fahrrad gestohlen wird. Weshalb kann die Polizei nicht die niederländische Polizei kontaktieren? Was ist das Problem? Ein Anruf und gut ist. Ich verstehe das nicht. Also die wissen wo es ist, im Ausland, Apple könnte es sperren und fertig. Aber nein. Soll der Kunde halt ein neues kaufen. Toll. Für was heißt es das IPhone stehlen nichts bringt. Ja, für den Geschädigten aber leider doch.

11. Feb. 2022 03:37 als Antwort auf defaultstandard

Es geht um beides. Ich vermute meinen Nachbarn der das schon mal vor zwei Jahren gemacht hat. Und jetzt wo die Polizei doch weiß das es in den Niederlanden ist, da kann man doch den der es hat frage und antworten bekommen, woher er/sie es hat. Somit wäre alles zu klären und ich kann nicht haftbar gemacht werden. Denn es heißt nach wie vor ich bin in der Beweisschuld. Und wie soll ich das beweisen? Und wozu wenn schon klar ist das es im Ausland ist. Weshalb sperrt es Apple nicht einfach. Dann meldet sich der Besitzer doch.

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iPhone 13 bei der Zustellung verloren gegangen, aber nun in den Niederlanden wiedergefunden worden

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