Guten Abend Thomas,
oftmals nehmen die Kollegen von der Strafverfolgungsbehörde an, dass ein Tracking ähnlich dem Google-Standort-Verlauf bei jedem Cloud-Service-Anbieter möglich ist. Dieses kann, muss aber nicht tatsächlich so sein.
Als Benutzer des AirTags kommt man, meiner Erfahrung nach, definitiv nicht an diese Daten heran. Und ob ein Standortverlauf, ähnlich wie beim Maps-Tracking, bei einem AirTag überhaupt möglich ist, bezweifle ich. Der Standort wird beim AirTag ja nicht kontinuierlich gesendet, sondern eher sporadisch von Personen mit iDevices an das Apple-"Wo-Ist"-Netzwerk weitergeleitet.
Wenn du wieder mit den Beamten sprichst, lege ihnen doch, mit Bezug auf diese Info, nahe ein Auskunftsersuchen an Apple zu stellen. Dieser Weg ist für die Polizei nicht unüblich. Wenn es Ortsdaten zu einem AirTag gibt, dann direkt von Apple (die sind dann nämlich auch gerichtsverwertbar).
Anbei der Link zum offiziellen Dokument für Rechtsverfahren bei Strafverfolgungsbehörden:
https://images.apple.com/legal/privacy/law-enforcement-guidelines-outside-us-de.pdf
Ich hoffe das allen damit ein bisschen weitergeholfen ist.