Läuft die Garantie auf eingebranntes Display

In meinem Display sind eingebrannte Symbole und habe noch eine Garantie wird der Schaden übernommen ?


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

iPhone 11 Pro Max, iOS 15

Gepostet am 05. Juli 2022 15:26

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Gepostet am 06. Juli 2022 02:28

Du verwechselst "Garantie" und "Gewährleistung".


"Garantie" ist eine freiwillige Zusage eines Herstellers, ein mängelbehaftetes Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier ein Jahr nach Kauf) kostenlos nachzubessern oder auszutauschen.


"Gewährleistung" ist ein gesetzlich verbrieftes Verbraucherrecht, das dem Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (das kann - Unterschied zur Garantie - auch ein Händler/Reseller sein) einräumt, wenn der ein fehlerbehaftetes Produkt liefert. Es gilt unbeschadet weitergehenderer Ansprüche aus einer Garantiezusage. Der Gewährleistungszeitraum beträgt in der EU einheitlich zwei Jahre ab Kauf.


Im vorliegenden Fall bestehen also keine Ansprüche mehr an Apple aus der Garantiezusage, die war am 3.12.2021 ausgelaufen. Das ist im Übrigen auf jedem iPhone unter Einstellungen-->Allgemein-->Rechtl. & Reg. Hinweise-->Garantie nachzulesen, der aktuelle Status kann hier Anspruch auf Service und Support prüfen – Apple Support abgerufen werden. Im Übrigen hätten wahrscheinlich ohnehin keine Ansprüche bestanden, da Apple eingebrannte Displays ausdrücklich davon ausschliesst (was wiederum zulässig ist).


Es bestehen jedoch noch Ansprüche aus der gesetzlichen EU-Gewährleistungen, entweder an Apple oder an einen Reseller (wenn das iPhone dort gekauft wurde). Wichtig ist in dem Zusammenhang die Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten nach dem Kauf. Danach obliegt es dem Käufer, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat (davor wird das de jure angenommen).


Im Falle eines eingebrannten Displays dürfte die Beweisführung einigermassen schwierig werden, da eingebrannte Displays eindeutig eine Folge unsachgemässen Gebrauchs sind.


Aber wie schon gesagt: es gibt ja noch den Weg, das Display im Rahmen der Kulanz auszutauschen....


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06. Juli 2022 02:28 als Antwort auf Ibo27

Du verwechselst "Garantie" und "Gewährleistung".


"Garantie" ist eine freiwillige Zusage eines Herstellers, ein mängelbehaftetes Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier ein Jahr nach Kauf) kostenlos nachzubessern oder auszutauschen.


"Gewährleistung" ist ein gesetzlich verbrieftes Verbraucherrecht, das dem Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (das kann - Unterschied zur Garantie - auch ein Händler/Reseller sein) einräumt, wenn der ein fehlerbehaftetes Produkt liefert. Es gilt unbeschadet weitergehenderer Ansprüche aus einer Garantiezusage. Der Gewährleistungszeitraum beträgt in der EU einheitlich zwei Jahre ab Kauf.


Im vorliegenden Fall bestehen also keine Ansprüche mehr an Apple aus der Garantiezusage, die war am 3.12.2021 ausgelaufen. Das ist im Übrigen auf jedem iPhone unter Einstellungen-->Allgemein-->Rechtl. & Reg. Hinweise-->Garantie nachzulesen, der aktuelle Status kann hier Anspruch auf Service und Support prüfen – Apple Support abgerufen werden. Im Übrigen hätten wahrscheinlich ohnehin keine Ansprüche bestanden, da Apple eingebrannte Displays ausdrücklich davon ausschliesst (was wiederum zulässig ist).


Es bestehen jedoch noch Ansprüche aus der gesetzlichen EU-Gewährleistungen, entweder an Apple oder an einen Reseller (wenn das iPhone dort gekauft wurde). Wichtig ist in dem Zusammenhang die Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten nach dem Kauf. Danach obliegt es dem Käufer, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat (davor wird das de jure angenommen).


Im Falle eines eingebrannten Displays dürfte die Beweisführung einigermassen schwierig werden, da eingebrannte Displays eindeutig eine Folge unsachgemässen Gebrauchs sind.


Aber wie schon gesagt: es gibt ja noch den Weg, das Display im Rahmen der Kulanz auszutauschen....


06. Juli 2022 04:33 als Antwort auf imacneu

"Hinsichtlich der Beweislast verhält es sich so, dass den Kunden innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf keine Beweislast trifft. Das bedeutet, der Verkäufer muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Nach sechs Monaten trifft den Kunden die volle Beweislast. Er muss dann nachweisen, dass es sich um einen Produktfehler handelt. Ganz wichtig: Die Beweislasterleichterung innerhalb der ersten sechs Monate gilt nur für Verbraucher nicht für Unternehmen (b2b)."


Quelle: https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wirtschaftsrecht/vertrag/gewaehrleistung-3645682 (die sollten als Quelle seriös genug sein)

06. Juli 2022 06:31 als Antwort auf Netcracker

Hier wäre mal wirklich interessant, die Meinung eines Rechts-Sachverständigen zu hören:

Soweit ich in den einzelnen Threads das Thema in der Vergangenheit verfolgt habe, tritt das "Einbrennen" im Display vornehmlich im Zusammenhang mit dem Dark Mode auf. Und den hat Apple ja zusammen mit dem iPhone bzw. dem entsprechenden iOS-Release geliefert ohne den Hinweis, daß dieser nicht genutzt werden darf und damit vom User unberechtigterweise genutzt wurde. Etwas anderes wäre ja wohl auch ein Witz gewesen! Insofern hätte der Mangel ja von Anfang an bestanden. Ist allerdings nur meine Meinung/ Argumentationshilfe; ob das ein Rechtsanwalt genauso sieht, wäre interessant zu wissen.

Übrigens: Seit Anfang des Jahres gilt für die Beweislastumkehr eine Frist von 12 Monaten (Maßnahme zu Gunsten des Kunden), davor 6 Monate.

Gruß ervau

06. Juli 2022 02:03 als Antwort auf AHU-84

Nochmal: das iPhone, um das es hier geht, wurde im Dezember 2020 gekauft. Damit bestehen keine Ansprüche mehr aus der Garantiezusage von Apple.


Es mag ja sein, dass bei deinem iPad der Mangel im Rahmen der Garantie behoben wurde, ich bezweifle allerdings stark, dass bei Apple diesbezüglich eine spezielle Regelung für die Schweiz existiert. Insofern war das wohl schon ein Einzelfall und eine Ausnahme, also bitte nicht verallgemeinern. Oder kennst du andere Fälle ?

06. Juli 2022 07:23 als Antwort auf ervau

aus den Apple Support Texten:

Blickt man seitlich auf ein OLED-Display, werden die angezeigten Farbtöne unter Umständen leicht unterschiedlich wahrgenommen. Bei reduzierter Displayhelligkeit vor schwarzem Hintergrund kann es beim Scrollen zu leichten Unschärfen oder Farbveränderungen kommen. Dies sind Merkmale von OLED und stellen normales Verhalten dar. Wenn das Gerät über lange Zeit intensiv in Gebrauch war, können auch auf dem Display leichte visuelle Änderungen auftreten. Zu entsprechenden Phänomenen, die ebenfalls normal und zu erwarten sind, zählt ein eingebranntes Bild, also ein Bild, das weiterhin blass auf dem Bildschirm sichtbar ist, wenn das folgende Bild bereits angezeigt wird. Dazu kann es in extremeren Fällen kommen, etwa wenn ein Bild mit hohem Kontrastverhältnis über einen längeren Zeitraum ununterbrochen angezeigt wird.

06. Juli 2022 02:44 als Antwort auf Netcracker

Entschuldigung - da habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich wollte nur mitteilen das bei mir dieser Austausch in der Schweiz vorgenommen wurde.

Und nicht in einem EU-Land. Das sollte natürlich nicht heissen, dass die Schweiz andere Bedingungen hat.

Es kann auch sein das bei mir der Austausch aus Kulanz stattfand, dies wurde von Apple nicht komuniziert.


Am Besten direkt mit Apple abstimmen dies sagen dann schon ob dies ausgetauscht, repariert usw. wird.

06. Juli 2022 06:38 als Antwort auf ervau

Übrigens: Seit Anfang des Jahres gilt für die Beweislastumkehr eine Frist von 12 Monaten (Maßnahme zu Gunsten des Kunden), davor 6 Monate.

Danke. Und ich dachte, die IHK sei auf der Höhe der Zeit....dafür zahle ich also Zwangsbeiträge.


Es gibt ja einen Haufen solcher Dinge, die Kopfschütteln auslösen. Ein gutes Beispiel ist das Überhitzen der teureren Macbook Pro-Modelle mit einer dezidierten GraKa, wenn man einen Monitor mit höherer Auflösung dranhängt (hatte ich gerade mit einem s*uteuren Dell erlebt).


Oder die Werbung mit einer hohen IP-Klasse, aber Garantieausschluss bei Feuchtigkeitsschäden...

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