Läuft die Garantie auf eingebranntes Display
In meinem Display sind eingebrannte Symbole und habe noch eine Garantie wird der Schaden übernommen ?
[Betreff vom Moderator bearbeitet]
iPhone 11 Pro Max, iOS 15
In meinem Display sind eingebrannte Symbole und habe noch eine Garantie wird der Schaden übernommen ?
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iPhone 11 Pro Max, iOS 15
Du verwechselst "Garantie" und "Gewährleistung".
"Garantie" ist eine freiwillige Zusage eines Herstellers, ein mängelbehaftetes Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier ein Jahr nach Kauf) kostenlos nachzubessern oder auszutauschen.
"Gewährleistung" ist ein gesetzlich verbrieftes Verbraucherrecht, das dem Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (das kann - Unterschied zur Garantie - auch ein Händler/Reseller sein) einräumt, wenn der ein fehlerbehaftetes Produkt liefert. Es gilt unbeschadet weitergehenderer Ansprüche aus einer Garantiezusage. Der Gewährleistungszeitraum beträgt in der EU einheitlich zwei Jahre ab Kauf.
Im vorliegenden Fall bestehen also keine Ansprüche mehr an Apple aus der Garantiezusage, die war am 3.12.2021 ausgelaufen. Das ist im Übrigen auf jedem iPhone unter Einstellungen-->Allgemein-->Rechtl. & Reg. Hinweise-->Garantie nachzulesen, der aktuelle Status kann hier Anspruch auf Service und Support prüfen – Apple Support abgerufen werden. Im Übrigen hätten wahrscheinlich ohnehin keine Ansprüche bestanden, da Apple eingebrannte Displays ausdrücklich davon ausschliesst (was wiederum zulässig ist).
Es bestehen jedoch noch Ansprüche aus der gesetzlichen EU-Gewährleistungen, entweder an Apple oder an einen Reseller (wenn das iPhone dort gekauft wurde). Wichtig ist in dem Zusammenhang die Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten nach dem Kauf. Danach obliegt es dem Käufer, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat (davor wird das de jure angenommen).
Im Falle eines eingebrannten Displays dürfte die Beweisführung einigermassen schwierig werden, da eingebrannte Displays eindeutig eine Folge unsachgemässen Gebrauchs sind.
Aber wie schon gesagt: es gibt ja noch den Weg, das Display im Rahmen der Kulanz auszutauschen....
Du verwechselst "Garantie" und "Gewährleistung".
"Garantie" ist eine freiwillige Zusage eines Herstellers, ein mängelbehaftetes Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier ein Jahr nach Kauf) kostenlos nachzubessern oder auszutauschen.
"Gewährleistung" ist ein gesetzlich verbrieftes Verbraucherrecht, das dem Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (das kann - Unterschied zur Garantie - auch ein Händler/Reseller sein) einräumt, wenn der ein fehlerbehaftetes Produkt liefert. Es gilt unbeschadet weitergehenderer Ansprüche aus einer Garantiezusage. Der Gewährleistungszeitraum beträgt in der EU einheitlich zwei Jahre ab Kauf.
Im vorliegenden Fall bestehen also keine Ansprüche mehr an Apple aus der Garantiezusage, die war am 3.12.2021 ausgelaufen. Das ist im Übrigen auf jedem iPhone unter Einstellungen-->Allgemein-->Rechtl. & Reg. Hinweise-->Garantie nachzulesen, der aktuelle Status kann hier Anspruch auf Service und Support prüfen – Apple Support abgerufen werden. Im Übrigen hätten wahrscheinlich ohnehin keine Ansprüche bestanden, da Apple eingebrannte Displays ausdrücklich davon ausschliesst (was wiederum zulässig ist).
Es bestehen jedoch noch Ansprüche aus der gesetzlichen EU-Gewährleistungen, entweder an Apple oder an einen Reseller (wenn das iPhone dort gekauft wurde). Wichtig ist in dem Zusammenhang die Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten nach dem Kauf. Danach obliegt es dem Käufer, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat (davor wird das de jure angenommen).
Im Falle eines eingebrannten Displays dürfte die Beweisführung einigermassen schwierig werden, da eingebrannte Displays eindeutig eine Folge unsachgemässen Gebrauchs sind.
Aber wie schon gesagt: es gibt ja noch den Weg, das Display im Rahmen der Kulanz auszutauschen....
"Hinsichtlich der Beweislast verhält es sich so, dass den Kunden innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf keine Beweislast trifft. Das bedeutet, der Verkäufer muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Nach sechs Monaten trifft den Kunden die volle Beweislast. Er muss dann nachweisen, dass es sich um einen Produktfehler handelt. Ganz wichtig: Die Beweislasterleichterung innerhalb der ersten sechs Monate gilt nur für Verbraucher nicht für Unternehmen (b2b)."
Quelle: https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wirtschaftsrecht/vertrag/gewaehrleistung-3645682 (die sollten als Quelle seriös genug sein)
Apple gewährt eine 1-jährige Garantie, danach greift die EU-Gewährleistung. Nach Ablauf der Garantie aber innerhalb der Gewährleistung gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Das dürfte bei Branding schwer werden.
Aber Fragen kostet nix und es gibt immer noch Kulanz…
Auf ein „eingebranntes“ Display gibt es keinen Garantieanspruch wie ich eben nachgelesen habe. Im Gegenteil: Apple warnt ausdrücklich davor. Das kann passieren, wenn ein Bild mit hohem Kontrast längere Zeit auf dem Display aktiviert ist.
Hier wäre mal wirklich interessant, die Meinung eines Rechts-Sachverständigen zu hören:
Soweit ich in den einzelnen Threads das Thema in der Vergangenheit verfolgt habe, tritt das "Einbrennen" im Display vornehmlich im Zusammenhang mit dem Dark Mode auf. Und den hat Apple ja zusammen mit dem iPhone bzw. dem entsprechenden iOS-Release geliefert ohne den Hinweis, daß dieser nicht genutzt werden darf und damit vom User unberechtigterweise genutzt wurde. Etwas anderes wäre ja wohl auch ein Witz gewesen! Insofern hätte der Mangel ja von Anfang an bestanden. Ist allerdings nur meine Meinung/ Argumentationshilfe; ob das ein Rechtsanwalt genauso sieht, wäre interessant zu wissen.
Übrigens: Seit Anfang des Jahres gilt für die Beweislastumkehr eine Frist von 12 Monaten (Maßnahme zu Gunsten des Kunden), davor 6 Monate.
Gruß ervau
Nochmal: das iPhone, um das es hier geht, wurde im Dezember 2020 gekauft. Damit bestehen keine Ansprüche mehr aus der Garantiezusage von Apple.
Es mag ja sein, dass bei deinem iPad der Mangel im Rahmen der Garantie behoben wurde, ich bezweifle allerdings stark, dass bei Apple diesbezüglich eine spezielle Regelung für die Schweiz existiert. Insofern war das wohl schon ein Einzelfall und eine Ausnahme, also bitte nicht verallgemeinern. Oder kennst du andere Fälle ?
Hallo,
Ok, es scheint ein Garantiefall zu sein.
Schau mal auf die Einstellungen - Allgemein - Info wie lange dein iPhone Garantie hat.
Ansonsten: 0800 6645 451
Der Support hilft dir sehr gerne weiter, kann die Garantiefrage eindeutig klären und dir dann die Service Optionen anbieten.
LG
aus den Apple Support Texten:
Blickt man seitlich auf ein OLED-Display, werden die angezeigten Farbtöne unter Umständen leicht unterschiedlich wahrgenommen. Bei reduzierter Displayhelligkeit vor schwarzem Hintergrund kann es beim Scrollen zu leichten Unschärfen oder Farbveränderungen kommen. Dies sind Merkmale von OLED und stellen normales Verhalten dar. Wenn das Gerät über lange Zeit intensiv in Gebrauch war, können auch auf dem Display leichte visuelle Änderungen auftreten. Zu entsprechenden Phänomenen, die ebenfalls normal und zu erwarten sind, zählt ein eingebranntes Bild, also ein Bild, das weiterhin blass auf dem Bildschirm sichtbar ist, wenn das folgende Bild bereits angezeigt wird. Dazu kann es in extremeren Fällen kommen, etwa wenn ein Bild mit hohem Kontrastverhältnis über einen längeren Zeitraum ununterbrochen angezeigt wird.
Bitte vereinbare einen Termin online in der Genius Bar des nächsten Apple Stores und lasse das Gerät checken bzw. reparieren. Dort bekommst du eine gute Beratung, wie ein solcher Schaden zukünftig vermieden werden kann sowie einen verlässlichen Kostenvoranschlag.
Das war keine Ausnahme. Ich hatte ein IpadAir mit eingebranntem Display und dies wurde innerhalb der Garantiezeit von Apple anstandslos ersetzt. Bzw. das ganze IpadAir wurde komplett ausgetauscht.
Tut mir leid, ist ja Deutschland!
Lade dir doch die Apple Support runter und du kannst dort einen Service anfragen.
:)
Ansonsten:
Apple für Support und Service kontaktieren - Apple Support (DE)
LG
In der Schweiz würde dies unter der Garantie repariert werden.
Ich würde auch das Vorgehen von antischocke durchführen.
Gruss
AHU
Entschuldigung - da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich wollte nur mitteilen das bei mir dieser Austausch in der Schweiz vorgenommen wurde.
Und nicht in einem EU-Land. Das sollte natürlich nicht heissen, dass die Schweiz andere Bedingungen hat.
Es kann auch sein das bei mir der Austausch aus Kulanz stattfand, dies wurde von Apple nicht komuniziert.
Am Besten direkt mit Apple abstimmen dies sagen dann schon ob dies ausgetauscht, repariert usw. wird.
Nein, der Garantiezeitraum bei Apple beträgt ein Jahr, danach EU-Gewährleistung. Das ist übrigens in Österreich nicht anders.
Übrigens: Seit Anfang des Jahres gilt für die Beweislastumkehr eine Frist von 12 Monaten (Maßnahme zu Gunsten des Kunden), davor 6 Monate.
Danke. Und ich dachte, die IHK sei auf der Höhe der Zeit....dafür zahle ich also Zwangsbeiträge.
Es gibt ja einen Haufen solcher Dinge, die Kopfschütteln auslösen. Ein gutes Beispiel ist das Überhitzen der teureren Macbook Pro-Modelle mit einer dezidierten GraKa, wenn man einen Monitor mit höherer Auflösung dranhängt (hatte ich gerade mit einem s*uteuren Dell erlebt).
Oder die Werbung mit einer hohen IP-Klasse, aber Garantieausschluss bei Feuchtigkeitsschäden...
Läuft die Garantie auf eingebranntes Display