Moin Christine,
die AIG schreibt dazu folgendes (stand 7. Mai 2024):
5. Ausschlüsse
5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz für Hardware gemäß diesem
Versicherungsvertrag sind ausgenommen:
5.1.1. nicht versicherte Produkte;
5.1.2. Schäden, verursacht durch:
5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d.h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;
5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder
5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden
5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten
oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;
5.1.4. der Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Geräts
5.1.5. versicherte Geräte (einschließlich aller wichtigen Komponenten), die bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt werden
5.1.6. oberflächliche Schäden am versicherten Gerät, die die Funktionalität des versicherten Geräts nicht beeinträchtigen, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung
5.1.7. Schäden oder Ausfälle, die durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Geräts verursacht wurden
5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden;
5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben;
5.1.10. Verlust, Nutzungsausfall, Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder deren Komponenten, die dazu dient, Informationen innerhalb des versicherten Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen, als Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police ausdrücklich genannten und versicherten Verluste, einschließlich unbefugter Zugriffe oder unerlaubter Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs oder der Übertragung von bösartigem Code; oder
5.1.11. Verlust, Nutzungsausfall, Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem versicherten Produkt gespeicherten elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder
den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind.
Ich sehe da keinen Ausschluss gegenüber Wasserschäden. Man könnte theoretisch mit folgendem Absatz argumentieren "(...)für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war", wobei die Uhr besitzt einen Modus zum Schwimmen, insofern ist die Uhr auch zum schwimmen bestimmt. Man darf die Garantie und Versicherung nicht zusammenwerfen. Denn die Versicherung ist komplett autark von Apples Herstellergarantie. So können die Ausschlüsse von Garantie und AppleCare+ durchaus abweichen.
Viele Grüße