iPad Pro aus Firmeninsolvenz mit iCloud Sperre

Guten Abend,


ich stehe aktuell vor folgender Situation: Eine Unternehmen nenn wir es die die WoodyWood GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet per Beschluss am 22.12.22 um 11:08 Uhr das Insolvenzverfahren für das Unternehmen. Rechtsanwalt Max Mustermann wird vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Max Mustermann beauftragt die Firma Import/Export GmbH mit der Versteigerung des Insolventen Unternehmens. Nun kauft die wirkaufenalles GmbH von dem Insolventen Unternehmen zwei iPad Pro. Nun stellt sich heraus das beide Geräte eine Cloud Sperre haben und Firma wirkaufenalles GmbH beantragt bei Apple die Löschung der Cloud Sperre. Als beweis für den Rechtmäßigen besitz wird der Beschluss des Amtsgericht Düsseldorf über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Verwertungsauftrag von Rechtsanwalt Max Mustermann, eine Bescheinigung darüber das die Import/Export GmbH die iPads aus dem Insolventen Unternehmen an die wirkaufenalles GmbH verkauft hat und natürlich die Rechnung der Import/Export GmbH an die wirkaufenalles GmbH. Wie seht ihr die Chancen das die iPads freigeschaltet werden? Der Original Kaufbeleg ist nicht mehr vorhanden.


Vielen Dank für Eiure Ratschläge und Tips und vorab schöne Feiertage euch.

iPad Pro (4. Generation)

Gepostet am 23. Dez. 2023 14:03

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 23. Dez. 2023 22:37

Der rechtmäßige "Erwerb" zweier versperrter Geräte ist nachgewiesen.

Ohne Original Kaufbeleg schaltet Apple das Gerät nicht frei. Da ist der Diebstahl- und Datenschutz bei Apple sehr verlässlich und konsequent.

Einzige Chance: es findet sich eine Mitarbeiter:in von WoodyWood, die den Code kennt.

13 Antworten

23. Dez. 2023 18:47 als Antwort auf WoodyWood88

Hallo WoodyWood88


bitte beachte, wenn der Vorbesitzer die Aktivierungssperre nicht aufheben kann, solltest du ihn erneut kontaktieren und um Unterstützung bitten. Im schlimmsten Fall könnte eine rechtliche Beratung notwendig sein. Stelle sicher, dass der Erwerb des Apple-Gerät legal erfolgte, da der Vorbesitzer in der Regel für die Aktivierungssperre verantwortlich ist.


Da du nicht der ursprüngliche Eigentümer bist, bleibt ansonsten das Apple-Gerät für dich faktisch wertlos und dient lediglich als Dekorationsstück. Der Diebstahlschutz von Apple ist sehr effektiv und kann ohne den Eigentumsnachweis mit der Originalrechnung nicht umgangen werden.


Es ist dringend zu empfehlen, das Gerät dann auch nicht zu verkaufen, da dies als Hehlerei angesehen werden könnte.


Apple hat dazu folgende Informationen bereitgestellt:

Aktivierungssperre für iPhone und iPad - Apple Support (DE)

So entfernst du die Aktivierungssperre - Apple Support (DE)


Falls du doch noch Zugriff auf die Originalrechnung erhältst, empfehle ich, dich damit an den Apple Support unter der Telefonnummer 0800 6645 451 (DE) zu wenden.


Viele Grüße!

23. Dez. 2023 22:38 als Antwort auf Dutchman

Bei einer Insolvenzversteigerung erwirbst Du das Eigentum, selbst wenn der Vorbesitzer nicht rechtmäßiger Eigentümer gewesen wäre. Apple MUSS also a) die Geräte freischalten oder b) Schadenersatz leisten. Apple kann an Hand der Seriennummern feststellen, ob die Geräte wirklich der insolventen Firma gehört haben, und haben entweder gestohlenes in die Cloud aufgenommen oder die Firma war rechtmäßiger Eigentümer. Also wird Apple eine Lösung finden, alles andere wäre schlechte Presse. Egal was man annimmt entweder verweigert man dem rechtmäßigen Eigentümer die Nutzung oder man erklärt (impliziert) auch rechtswidrig erworbene Geräte zu akzeptieren.

24. Dez. 2023 01:37 als Antwort auf WoodyWood88

Hallo WoodyWood88


Es wäre großartig, wenn du uns aktiv, sowie nachweislich, über den Fortgang informieren könntest. Dadurch profitiert nicht nur die Community, insbesondere angesichts der vielen vorausgehenden Geschichten, die uns immer wieder erzählt werden. Vielen Dank!


Beste Grüße, viel Erfolg und fröhliche Weihnachten! 🎄

24. Dez. 2023 09:26 als Antwort auf PreCognition

Hallo, vielen Dank für die Zahlreichen Nachrichten. Um das nochmal Klar zu stellen. 1. wird sich ein Rechtsanwalt wohl kaum der Helerei schuldig machen und ausschließlich Anlagevermögen versteigern bei dem nachgewiesen werden kann das Sie auf legalem Wege erworben wurden. In diesem fall auch darüber das beide Geräte steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht worden sind. Ich denke auch das nachvollziehbar ist das die WoodyWood GmbH die Geräte erstmalig im Apple Netzwerk angemeldet haben. Demnach ist zumindest sichergestellt das die WoodyWood GmbH die Geräte nicht auf zwielichtigem Weg erworben hat. Ich werde, sollte das ganze abgelehnt werden auf jeden fall über mögliche folgeschritte nachdenken. Würde mich dann aber selbstverständlich mit kundigem Rechtsbeistand auseinandersetzen.


So nun aber allen beteiligten ein gesegnetes Weihnachtsfest.


P.S wenn jemand Stirbt und der Kaufbeleg nicht mehr gefunden wird ist es ja auch nicht zwingend Hehlerei wenn man das gerät benutzen/verkaufen möchte. Eine Insolvenz ist ähnlich.

26. Dez. 2023 13:55 als Antwort auf WoodyWood88

Update: Heute 21:50 Uhr E-Mail von Apple: Ihre Anfrage zum Entsperren von Mein Gerät suchen konnte nicht bearbeitet werden. 

Damit wir diese Anfrage bearbeiten können, müssen wir mit Ihrem Kunden sprechen, dem das Gerät gehört.


Produkt: iPad Pro

Fallnummer: XXXXXXXXXXXX


Bitten Sie Ihren Kunden, unter Angabe der obigen Fallnummer bei uns anzurufen.


Ich werde morgen mal anrufen um zu erfragen wer sich denn jetzt telefonisch melden soll. Rechtlich gesehen gehört es ja bereits der WoodyWood GmbH.


Es bleibt spannend

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