Apple-ID Prüfung fehlgeschlagen

Das Problem tritt bei einem fabrikneuen Apple iPad Air 2022 (Gen. 5) bei der Erstregistration auf und konnte auch mit dem Ändern des Passwortes nicht behoben werden.


Ersteinrichtung mittels anderem iPad Air wurde nur teils vom System ausgeführt, sprich schlichtweg der WLAN Zugang wurde erstellt.


Ich hänge also immer noch in der Erstregistration fest, iPad so unbrauchbar, Händler teilte mit mit, dass ich mich an euch halten soll...


Besten Dank für eure Hilfe


Grz


Marcel

iPad Air (5. Generation)

Gepostet am 21. März 2024 00:25

Antworten
2 Antworten

21. März 2024 03:25 als Antwort auf Berufstraining-Balgrist

Berufstraining-Balgrist schrieb:

Ich hänge also immer noch in der Erstregistration fest, iPad so unbrauchbar, Händler teilte mit mit, dass ich mich an euch halten soll...

Es wäre mir neu, dass ein Userforum die Gewährleistungspflichten eines Neugeräts übernehmen würde....


In Deutschland (bzw. innerhalb der EU) gilt die gesetzliche Gewährleistung, das ist ein Verbraucherrecht, das jedem Endverbraucher die Lieferung mängelfreier Ware/Produkte zusichert. Forderungen aus dieser Regelung richten sich immer an der Verkäufer/Händler, wobei dieser in der Beweispflicht ist - also nachweisen muss, dass er ein einwandfreies Gerät geliefert hat.


Unbeschadet davon bleiben deine Rechte aus der einjährigen Apple-Garantie - das ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, dir innerhalb einer bestimmten Frist nach Kauf (meist ein Jahr), Mängel am Produkt zu beheben. Diese Zusage kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.


Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass du frei bist in der Wahl, an wen du deine Forderung richtest. Meine Empfehlung: im ersten Jahr nach der Lieferung immer an den Verkäufer wenden, Gewährleistungsansprüche sind (fast) immer einfacher durchzusetzen. Nur wenn du bei Apple selbst gekauft hast - was hier ja nicht der Fall ist - sind die Anspruchsgegner identisch.


Du solltest den Händler schriftlich mit Bezug auf deine Verbraucherrechte auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist für Mängelbeseitigung (Nachbesserung) zu sorgen und ihm andernfalls Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrags) androhen.


Wenn das nichts nutzt, wende dich an die nächste Verbraucherberatungsstelle, die machen ihm Beine....

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