iPhone Trade-In mit iCloud-Sperre

Guten Morgen


Ich habe legal aus einem Fundbüro ein iPhone 13 gekauft, welches nach Ablauf der gesetzlichen Fristen in ihr Eigentum übergegangen und nicht als gestohlen gemeldet ist.

Leider weigert sich Apple, trotz gültigem Kaufvertrag und Quittung die iCloud-Sperre zu entfernen.


Hat jemand Erfahrung beim Trade-In? Kann ich das iPhone zumindest eintauschen?


Danke und Grüsse

Mario

iPhone 13

Gepostet am 20. Dez. 2024 08:24

Antworten
7 Antworten

21. Dez. 2024 11:52 als Antwort auf zuger73

Hallo zuger73,


da du nicht der ursprüngliche Eigentümer bist, bleibt das Apple-Gerät für dich faktisch wertlos und dient lediglich als Dekorationsstück. Der Diebstahlschutz von Apple ist sehr effektiv und kann ohne den Eigentumsnachweis mit der Originalrechnung nicht umgangen werden.


Apple schreibt des Weiteren:

Apple wird seine beliebte Aktivierungssperre auch auf iPhone Teile ausweiten, um zu verhindern, dass gestohlene iPhones zerlegt werden, um Einzelteile zu nutzen. Die von Kund:innen und Strafverfolgungsbehörden gewünschte Funktion ist entwickelt worden, um iPhone Diebstahl zu begrenzen, indem sie verhindert, dass ein verlorenes oder gestohlenes iPhone reaktiviert wird. Wenn ein in Reparatur befindliches Gerät erkennt, dass ein unterstütztes Teil von einem anderen Gerät mit aktivierter Aktivierungssperre oder aktiviertem „Verloren“ Modus stammt, werden die Kalibrierungsmöglichkeiten für dieses Teil eingeschränkt.


Beste Grüße!

20. Dez. 2024 15:52 als Antwort auf zuger73

Das hat nichts mit "leisten können" zu tun, sondern mit der Zuverlässigkeit einer Diebstahlsicherung bzw. Verhinderung von missbräuchlicher Verwendung eines Geräts. Das ist entweder konsequent oder sinnlos. Dazwischen gibt es keine Grauzone.


Die Regeln sind klar definiert und kommuniziert: als Voraussetzung, ein gesperrtes iPhone zu entsperren, akzeptiert Apple einzig und allein die Vorlage der Originalrechnung vom Erstkauf des Geräts. Deswegen sollte die auch immer mit übergeben werden. Kunde bist du ja wohl nicht und was hier rechtlich "nicht haltbar" sein sollte, müsstest du noch erläutern.


Es gibt zwei Ausnahmen:


  • die erste ist ein Beschluss eines Nachlassgerichts für die Erben eines Geräts (dort wird aber nur das "nackte" Gerät übergeben, nicht die damit ggf. verknüpften Daten)
  • der Beschluss einer Staatsanwaltschaft über den Ankauf eines aus einer Straftat beschlagnahmten Geräts- zumindest war das hier in einem anderen Fall die Auskunft des Supports.


Was ich nicht verstehe: dieses Thema kocht hier wirklich schon sehr lange, zahlreich und immer wieder auf. Warum kommen immer hinterher die gleichen - sinnlosen - Fragen und Vorwürfe ? Das Forum steht allen offen, hat eine brauchbare Suchfunktion und gerade solche Fragen werden hier schnell beantwortet. Und trotzdem passiert es immer wieder....

21. Dez. 2024 11:25 als Antwort auf zuger73

Weder noch. Und für meine „Apple-Freundlichkeit“ bin ich hier nicht gerade bekannt.


Bekannt ist allerdings der Umgang mit iPhones, auf denen die Aktivierungssperre aktiv ist. Derartige Fälle sind zig-mal hier diskutiert worden und es wäre leicht gewesen, sich vorher zu informieren.


Indes scheint es leichter zu sein, einen kapitalen Bock zu schiessen und anschliessend andere dafür verantwortlich zu machen.


Jedenfalls trägt dieser Thread hier hoffentlich dazu bei, dass es anderen nicht genauso geht.

iPhone Trade-In mit iCloud-Sperre

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