Das hat nichts mit "leisten können" zu tun, sondern mit der Zuverlässigkeit einer Diebstahlsicherung bzw. Verhinderung von missbräuchlicher Verwendung eines Geräts. Das ist entweder konsequent oder sinnlos. Dazwischen gibt es keine Grauzone.
Die Regeln sind klar definiert und kommuniziert: als Voraussetzung, ein gesperrtes iPhone zu entsperren, akzeptiert Apple einzig und allein die Vorlage der Originalrechnung vom Erstkauf des Geräts. Deswegen sollte die auch immer mit übergeben werden. Kunde bist du ja wohl nicht und was hier rechtlich "nicht haltbar" sein sollte, müsstest du noch erläutern.
Es gibt zwei Ausnahmen:
- die erste ist ein Beschluss eines Nachlassgerichts für die Erben eines Geräts (dort wird aber nur das "nackte" Gerät übergeben, nicht die damit ggf. verknüpften Daten)
- der Beschluss einer Staatsanwaltschaft über den Ankauf eines aus einer Straftat beschlagnahmten Geräts- zumindest war das hier in einem anderen Fall die Auskunft des Supports.
Was ich nicht verstehe: dieses Thema kocht hier wirklich schon sehr lange, zahlreich und immer wieder auf. Warum kommen immer hinterher die gleichen - sinnlosen - Fragen und Vorwürfe ? Das Forum steht allen offen, hat eine brauchbare Suchfunktion und gerade solche Fragen werden hier schnell beantwortet. Und trotzdem passiert es immer wieder....