Apple Geschenkkarte zeitlich verfallen

Ich habe Apple Geschenkkarten aus einer Insolvenz. Ich habe beim Apple Support die Seriennummern prüfen lassen: die Karten wurden aktiviert, wurden nicht eingelöst, sind aber trotzdem zeitlich verfallen. Wie kann das sein? Der Code verfällt nicht. Aber er lässt sich trotzdem nicht einlösen, weil die Karte verfallen ist. Hat jemand eine Erklärung?

Gepostet am 07. Feb. 2025 06:16

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14 Antworten
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07. Feb. 2025 08:35 als Antwort auf alamo-avenger

Guten Morgen, alamo-avenger,


App Store & iTunes Karten werden von Apple Distribution International Ltd. ausgestellt und geliefert. Beim Vertrieb der Karten handelt der Einzelhändler als Vertriebsmittler für und im Auftrag von Apple Distribution International Ltd. Die entsprechenden Bestimmungen sind hier einsehbar: apple.com/de/go/legal/gc.


Ich habe bewusst auf die offizielle Site von Apple verlinkt, welche aktuell deklariert, dass es keine zeitliche Limitierung gibt, es sei denn eine der Vertriebspartner habe dies vereinbart, welches in deinem Fall wohl zutreffen dürfte.


Informationen zum Einlösen einer Apple Gift Card oder App Store & iTunes-Geschenkkarte - Apple Support (DE)


Ich hoffe, das hilft dir bereits weiter,

Liebe Grüße!

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07. Feb. 2025 13:17 als Antwort auf christine33

Nein, eben nicht! Die Geschenkkarte sieht völlig identisch aus wie die, die man aktuell kaufen kann. Es steht folgendes drauf:

Vorsicht vor Betrug mit Geschenkkarten. Gib deinen Code nicht weiter. Gültig nur für die Einlösung im deutschen Apple-Einzelhandel und in den in Deutschland verfügbaren Apple-Onlineshops.


Weitere Informationen auf support.apple.com/giftcard. Nicht bei Apple-Händlern oder gegen Bargeld einlösbar. Kein Weiterverkauf, keine Rückerstattung und kein Umtausch, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben. Für unzulässige Nutzung ist Apple nicht haftbar. Es gelten Bedingungen, siehe apnie.com/de/go/legal/gc. Ausgegeben von Apple Distribution International Ltd. (ADIL). Code verfällt nicht.


C 2022 Apple Distribution International Ltd. Alle Rechte vorbehalten. E7006

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07. Feb. 2025 13:31 als Antwort auf PreCognition

Ich habe zum Glück keinen finanziellen Schaden erlitten. Aber die Gutscheine existieren. Ich werde sie nicht in Umlauf bringen.

Allerdings stellt sich mir die Frage, was wäre gewesen, wenn ich sie vor der Insolvenz gekauft hätte. Oder wie kann ich sicher sein, bei einem potentiellen zukünftigen Kauf eines Gutscheins nicht dasselbe Problem zu bekommen. Immer zeitnah einlösen ist ein guter Rat, aber wenn das nicht erfolgt, kann es doch nicht das Problem des Käufers sein! Mir geht es ums Prinzip. Was nutzt dann der Aufdruck: Code verfällt nicht!

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07. Feb. 2025 08:55 als Antwort auf PreCognition

Danke, aber wenn das ein Vertriebspartner anders vereinbart hat, bedeutet das für alle Besitzer von Geschenkkarten Unsicherheit. Beispiel: Wenn ich im gültigen Zeitraum eine Karte kaufe, aber nicht einlöse und die Verkaufsstelle geht insolvent, habe ich als Käufer das Nachsehen, wenn ich die Karte nach dem gültigen Zeitraum einlösen möchte?

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07. Feb. 2025 09:07 als Antwort auf alamo-avenger

So ist es - leider - und das nicht nur bei Apple-Geschenkgutscheinen. Ich verschenke immer wieder Gutscheine und alle haben ein Verfallsdatum. Auch die Gutscheine, die ich an Kund:innen verkaufe haben ein solches Datum.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das nachzuvollziehen. Schließlich muss ich mit diesen "Aussenständen" kalkulieren.

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07. Feb. 2025 10:29 als Antwort auf alamo-avenger

Sehr gerne, alamo-avenger! In solchen Fällen kannst du versuchen, deine Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass du den vollen Wert der Geschenkkarte zurückerhältst, oft sehr gering ist. Um solche Risiken zu minimieren, wäre es ratsam, Geschenkkarten zeitnah einzulösen. 

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07. Feb. 2025 21:46 als Antwort auf alamo-avenger

Das ist eine berechtigte Frage, denn gerade die Aussage „Code verfällt nicht“ suggeriert Sicherheit, die in einem Insolvenzfall jedoch nicht garantiert ist. Leider hängt es stark von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab, ob Gutscheine bei einer Insolvenz noch eingelöst werden können. Oftmals werden sie als Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen behandelt, was bedeutet, dass Kunden im schlimmsten Fall, wie bereits erwähnt, leer ausgehen.

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