iPhone 16 Pro Max mit Kratzer an Kameralinse geliefert

Hallo zusammen,


ich habe gestern ein nagelneues iPhone 16 Pro Max über Kleinanzeigen erworben. Es war auch komplett versiegelt. Rechnung ebenfalls dabei.


als ich es gestern aufgemacht habe, habe ich das Handy direkt in eine Hülle getan und mit Panzerglas versehen. Dann ist mir auf der Kameralinse ein deutlicher Kratzer aufgefallen. Wenn möglich hänge ich ein Bild an. Ich habe bereits mit dem Support gesprochen und mir wurde nun ein Termin für die Genius Bar gegeben. Es läuft aber wahrscheinlich auf eine Reparatur als ein Austausch hinaus. Bei einem Gerät was gerade aus der Box kommt ist das schon ärgerlich. Und eine Reparatur kommt da auch nicht in Frage. Hatte jemand auch schon solche Probleme beim 16 Pro Max gehabt, dass von Werk aus solche Qualitätsmängel vorhanden waren?

Gepostet am 19. Juli 2025 09:21

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Gepostet am 19. Juli 2025 14:04

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer, wer hinter dem Verkäufer steht, braucht dich in keiner Weise zu interessieren, das ist nicht dein Problem. Der Verkäufer steht in der Verpflichtung, du könntest ihm den Mangel schildern und das Produkt komplett zurückgeben. Er muss dir wiederum dein Geld zurücküberweisen. Oder du probierst dein Glück bei Apple.


Nebenbei bemerkt: ein seriöser Verkäufer würde sofort den Mangel annehmen und das Produkt entweder umtauschen oder zurücknehmen, ohne wenn nun aber. Genau hieran erkennst du, welche Art von Verkäufer du gegenüber stehst.


LG, Dutchman

21 Antworten
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19. Juli 2025 14:04 als Antwort auf Benzo30

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer, wer hinter dem Verkäufer steht, braucht dich in keiner Weise zu interessieren, das ist nicht dein Problem. Der Verkäufer steht in der Verpflichtung, du könntest ihm den Mangel schildern und das Produkt komplett zurückgeben. Er muss dir wiederum dein Geld zurücküberweisen. Oder du probierst dein Glück bei Apple.


Nebenbei bemerkt: ein seriöser Verkäufer würde sofort den Mangel annehmen und das Produkt entweder umtauschen oder zurücknehmen, ohne wenn nun aber. Genau hieran erkennst du, welche Art von Verkäufer du gegenüber stehst.


LG, Dutchman

20. Juli 2025 01:17 als Antwort auf Benzo30

Dann greift hier die Apple Garantie. Die kann auch ein Zweitbesitzer in Anspruch nehmen, sofern ein Eigentumsnachweis (=Originalrechnung) vorliegt.


Ansprüche gegen Privatverkäufer durchzusetzen ist schwierig. Zwar können die nicht gänzlich ausgeschlossen werden, aber es ist idR kaum möglich, wenn der Verkäufer sich querlegt.


Ich würde mir hier auch überlegen, ob das die Mühe wert ist. Der Preis wird ja wohl recht günstig gewesen sein.


Eigenartig ist in der Tat das Kaufdatum. Wer macht so etwas und aus welchem Grund ?

19. Juli 2025 11:58 als Antwort auf Benzo30

Das ist doch eigentlich eine ganz klare Sache: Zunächst einmal handelt es sich nicht um einen Kratzer, sondern, wenn du genau hin schaust, ist da ein Stück Glas rausgebrochen! Bei einem Neugerät hat dies definitiv nicht zu sein, gibt das Gerät wieder zurück. Was anderes würde ich an dieser Stelle überhaupt nicht machen.


Im übrigen ist der Kauf bei Kleinanzeigen sehr riskant, es existieren leider viele schwarze Schafe da draußen. Ich empfehle hier immer wieder, direkt bei Apple zu kaufen oder bei einem Apple zertifizierten Händler. Die paar Euro, die man auf anderen Plattformen spart, zahlt man unter Umständen mit Zeit Nerven und weiteren Geld nur obendrauf.


LG, Dutchman

19. Juli 2025 12:29 als Antwort auf Benzo30

Da bin ich tatsächlich sehr gespannt. Dein Ansprechpartner ist ja eigentlich der Verkäufer, er hat sicherzustellen, dass er sein Gerät so verkauft, wie er es in seiner Anzeige beschrieben hat. Weicht es davon ab, muss er dafür gerade stehen. Wie dem auch sei, probier’s gerne bei Apple aus, Allerdings müsstest du schon innerhalb der 14 Tage Umtauschfrist liegen, damit du das Gerät sorgenfrei zurückgeben kannst. Ansonsten wäre es ein Fall für die Garantie, und hier wäre ich auf die Reaktion von Apple sehr gespannt. Ich drück dir die Daumen.


LG, Dutchman

19. Juli 2025 14:13 als Antwort auf Benzo30

Der Verkäufer ist eine Privatperson, richtig? Bei privaten Verkäufen hast du leider keinerlei Ansprüche an diesen. Du könntest mit ihm verhandeln, falls das möglich ist.?! Mehr geht da leider nicht. Gekauft wie gesehen.

Der Verkäufer könnte das Gerät innerhalb der 14 Tage Frist - falls direkt bei Apple oder online gekauft - zurückgeben. Warum tut er das nicht? Kennst du den Grund?

20. Juli 2025 01:46 als Antwort auf Netcracker

Netcracker schrieb:

Ansprüche gegen Privatverkäufer durchzusetzen ist schwierig. Zwar können die nicht gänzlich ausgeschlossen werden, aber es ist idR kaum möglich, wenn der Verkäufer sich querlegt.

Schwierig ja, das mag sein. Es kommt halt darauf an, wie das Produkt für den Verkauf beschrieben wurde und ob es auch genau so vorgelegen hat. Ansonsten wäre es arglistige Täuschung.


Es gibt aber etwas, das mich von Anfang an irritiert. Der TO schrieb: „Wobei der Privatmann ja eigentlich auch nicht dafür kann. Ich habe dem Verkäufer eine Nachricht geschrieben, in der Hoffnung, dass er was über sein Anbieter machen kann.“

Wen meint der TO mit Anbieter? Wurde das Gerät im Zusammenhang mit einem Mobilfunkbertrag gekauft?


Ich würde mir hier auch überlegen, ob das die Mühe wert ist. Der Preis wird ja wohl recht günstig gewesen sein.

Apple und günstig=Aufpassen! Apple ist nie günstig. Günstig hat meist irgendeinen Haken.


Eigenartig ist in der Tat das Kaufdatum. Wer macht so etwas und aus welchem Grund ?

Gute Frage…Gerät mit einem Vertrag erstanden, der Weiterverkauf bringt etwas Geld in die eigene Tasche?


Aber wenn es tatsächlich nur diese kleine Ecke am Rand der Kameralinse ist, ist es im Endeeffekt auch nicht wirklich weiter schlimm. An dieser Stelle sollte nichts in Bezug auf die Wasserbeständigkeit des Handys passieren, und bei normalen Gebrauch wird ohnehin die ein oder andere Kerbe oder Kratzer oder was auch immer in das Handy reinkommen. Die Linse ist jedenfalls nicht beschädigt, die Bilder werden auch nicht beeinträchtigt.


LG, Dutchman


19. Juli 2025 09:45 als Antwort auf Benzo30

Herzlich Willkommen in der deutschsprachigen  Support Community. Gerne helfen wir dir mit deinem Anliegen.


Es kann vorkommen - dass Produkte nicht fehlerfrei geliefert werden - das ist wohl bei jedem Unternehmen so.

Der eigentlich Käufer hätte ein 14-tägiges Umtauschrecht.


Bei meinem MacBook war auch eine mini Delle vorhanden. Hat mich nicht gestört - die nächste kam kurze Zeit später hinzu.


Ich hoffe dir soweit weiterhelfen zu können, wenn du trotzdem noch weitere Unterstützung benötigst, sind wir gerne für dich da. Ich wünsche dir einen angenehmen Tag! Beste Grüße und bleib Gesund!

20. Juli 2025 04:42 als Antwort auf Dutchman

Bei einer Beschädigung unmittelbar am Abdeckglas der Kameralinse wäre ich vorsichtig. Derartige Beschädigungen kännen sehr häufig Folgeschäden in Form von Rissen induzieren.

Aber hier handelt es sich schlicht um eine Macke am metallischen Haltering des Abdeckglases. Folgeschäden hierdurch kann ich mir hier nicht vorstellen. Ein sicher ärgerlicher aber eben "Schönheitsfehler".

19. Juli 2025 12:06 als Antwort auf Dutchman

das nächste Mal kaufe ich definitiv bei einem Händler. Wobei der Privatmann ja eigentlich auch nicht dafür kann. Ich habe dem Verkäufer eine Nachricht geschrieben, in der Hoffnung, dass er was über sein Anbieter machen kann. Aber für viele Privatverkäufer gilt das Moto: aus den Augen, aus dem Sinn. Ich hoffe, sehr dass sonst ein Austausch durch Apple erfolgt. Den Termin habe ich ja am Montag. Eventuell hilft die abgeschlossene Apple Care Versicherung.

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