Garantie bei Re-Importen

Hallo liebe Community,

hatte hier schon mal jemand einen Garantiefall bei einem re-importierten Gerät/i-phone, das in Indien oder sonstwo in einem Nicht-EU-Land schon mal aktiviert und dann in Deutschland wieder verkauft wird, sog. differenzbesteuerte Geräte? Oder hat sich jemand schlau gemacht, ob die Garantie dann bei einem deutschen Apple Store in Anspruch genommen werden kann?

Gepostet am 28. Nov. 2025 03:53

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Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 28. Nov. 2025 13:53

Guten Abend, claudielle,


vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Frage in der Apple Support Community.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du wissen: Ob bei einem iPhone, das als „differenzbesteuertes“ Gerät aus einem Nicht-EU-Land stammt (also Re-Import, hoffentlich kein Grau-Import), die Garantie bei einem deutschen Apple Store bzw. Apple-Servicewerkstatt greift.


Kurz gesagt: Das ist unsicher — Apple Distribution International kann Garantieleistungen auf das Land beschränken, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.


👉 Legal - Germany Universal Warranty - Apple


Warum das problematisch sein kann:

  • In der offiziellen Garantie-Richtlinie steht, dass Apple „den Garantieservice für iPhone und iPad auf das Land beschränken kann, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde“.
  • Das heißt: Selbst wenn das Gerät neu und originalverpackt verkauft wurde, könnte Apple im Garantiefall den Service verweigern — weil das Gerät aus Indien oder einem anderen Nicht-EU-Land stammt und nicht durch den offiziellen europäischen Vertrieb lief.


Was Du in deinem Fall nun tun kannst:

  • Beim Händler nach dem originalen Kauf-/Importbeleg fragen — mit dem Du belegen kannst, wo und wann das Gerät verkauft/aktiviert wurde.
  • Den Seriennummer-Status bei Apple prüfen (z. B. auf der Apple-Support-Seite), um zu sehen, ob Apple das Gerät als „in Europa verkauft“ führt.
  • Vielleicht Kontakt mit dem Apple-Support unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 6645 451 (Deutschland) oder einem Autorisierten Service Provider aufnehmen — und konkret nachfragen, ob das Gerät trotz Re-Import in Deutschland unter Garantie fällt.


Gut zu wissen: Selbst wenn Apple die Herstellergarantie verweigert, bleiben Dir die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler — sofern Du in der EU gekauft hast.


Ich hoffe, das hilft Dir! Sag gern Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast oder wie man die Seriennummer & Garantie-Status bei Apple prüft. Auch wie man nachträglich, anhand des Kaufbelegs, den Beginn der Garantie anpasst.


Beste Grüße & viel Erfolg 🌷

PreCognition


PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.

18 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

28. Nov. 2025 13:53 als Antwort auf claudielle

Guten Abend, claudielle,


vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Frage in der Apple Support Community.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du wissen: Ob bei einem iPhone, das als „differenzbesteuertes“ Gerät aus einem Nicht-EU-Land stammt (also Re-Import, hoffentlich kein Grau-Import), die Garantie bei einem deutschen Apple Store bzw. Apple-Servicewerkstatt greift.


Kurz gesagt: Das ist unsicher — Apple Distribution International kann Garantieleistungen auf das Land beschränken, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.


👉 Legal - Germany Universal Warranty - Apple


Warum das problematisch sein kann:

  • In der offiziellen Garantie-Richtlinie steht, dass Apple „den Garantieservice für iPhone und iPad auf das Land beschränken kann, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde“.
  • Das heißt: Selbst wenn das Gerät neu und originalverpackt verkauft wurde, könnte Apple im Garantiefall den Service verweigern — weil das Gerät aus Indien oder einem anderen Nicht-EU-Land stammt und nicht durch den offiziellen europäischen Vertrieb lief.


Was Du in deinem Fall nun tun kannst:

  • Beim Händler nach dem originalen Kauf-/Importbeleg fragen — mit dem Du belegen kannst, wo und wann das Gerät verkauft/aktiviert wurde.
  • Den Seriennummer-Status bei Apple prüfen (z. B. auf der Apple-Support-Seite), um zu sehen, ob Apple das Gerät als „in Europa verkauft“ führt.
  • Vielleicht Kontakt mit dem Apple-Support unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 6645 451 (Deutschland) oder einem Autorisierten Service Provider aufnehmen — und konkret nachfragen, ob das Gerät trotz Re-Import in Deutschland unter Garantie fällt.


Gut zu wissen: Selbst wenn Apple die Herstellergarantie verweigert, bleiben Dir die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler — sofern Du in der EU gekauft hast.


Ich hoffe, das hilft Dir! Sag gern Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast oder wie man die Seriennummer & Garantie-Status bei Apple prüft. Auch wie man nachträglich, anhand des Kaufbelegs, den Beginn der Garantie anpasst.


Beste Grüße & viel Erfolg 🌷

PreCognition


PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.

28. Nov. 2025 05:57 als Antwort auf claudielle

Grundsätzlich gilt die weltweite, einjährige Apple-Garantie ab dem Zeitpunkt des Erstverkaufs weltweit. Der Erstverkauf kann dabei auch der Verkauf an einen Zwischenhändler sein, die Garantieabdeckung wäre dann bereits zum Teil (oder ganz) abgelaufen.


Aber: wenn der Händler, bei dem du das Gerät kaufst, in Deutschland (oder der EU) sitzt, hast du einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch gegenüber diesem Händler, der ab dem Zeitpunkt deines Kaufs (unbeschadet der Herkunft des Geräts) zwingend greift.

29. Nov. 2025 05:40 als Antwort auf claudielle

Ich danke Euch allen für Eure wertvollen Einschätzungen und Hinweise! Ich habe nun beim Apple Support angerufen, der mir die Auskunft gab, dass die Garantie-Abwicklung über die Apple Stores (davon gäbe es hier in Berlin immerhin 2) erfolgen müsse oder über den Händler (wo man eben nicht weiß, inwieweit man bei ihm im Falle des Falles weiterkäme, er verweist auf seiner Webseite auf Apple selbst während der Garantielaufzet...) UND ZWAR zu den Garantie-Bedingungen des jeweiligen Landes (verwenden evtl. andere Bauteile, haben andere gesetzliche Bestimmungen...). Es ist halt wirklich ein Risiko-Kauf, man weiß nicht im Voraus, wo das Gerät tatsächlich herkommt, welche Bauteile es ggf. hat und wie eine Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung letztendlich ausgehen würde. Bei chinesischen Geräten z. B. gäbe es wohl auch Funktionseinschränkungen.

Die Garantielaufzeit beginnt ab Erstaktivierung - evtl. wäre die ja schon vor 6 Monaten?, mit der Lieferung sind die Händler ja auch nicht so schnell...


Die Definition von "Neuware" ist zudem nicht gesetzlich geregelt, sondern eher Ermessenssache, tatsächlich ist eine kurze Inbetriebnahme kein Kriterium dafür, dass das Gerät schon als Gebrauchtware bezeichnet werden muss, doch der Umfang der Gebrauchszeit ist nicht gesetzlich festgeschrieben.


Fazit: Ich habe mich entschlossen, kein differenzbesteuertes Angebot zu kaufen und lege dann doch lieber 100 € mehr an, um hoffentlich keinen Stress zu haben. Auf jeden Fall danke für Eure wertvolle Unterstützung, und auch den telefonischen Apple Support kann ich wirklich empfehlen, keine lange Wartezeit und gute Auskünfte, auch nicht kauf-/gerätebezogene - das hätte ich nicht so erwartet!

28. Nov. 2025 23:04 als Antwort auf claudielle

Hallo,


ich habe mir deine Fragestellung und die hier geposteten Antworten sowie weitere Beiträge einmal genauer angesehen. Ich würde dir dringend empfehlen, die Hände vom Kauf zu lassen. Leider erleben wir in der Community immer wieder, dass Menschen beim Kauf von Apple-Geräten auf dubiose Händler hereinfallen. Ich würde das vermeintliche Schnäppchen lieber links liegen lassen, ein paar Euro mehr ausgeben und das Gerät bei einem deutschen, von Apple autorisierten Händler oder am besten direkt im Apple Store kaufen.


Es mag zwar ein wenig teurer sein, dafür ersparst du dir aber unnötigen Ärger und Nerven. Allein die vielen Beiträge in diesem Thread zeigen schon, dass erhebliche Zweifel bestehen. Deshalb mein Tipp: Lass die Finger davon und kaufe lieber direkt bei Apple oder einem autorisierten Händler.


LG, Dutchman

28. Nov. 2025 13:21 als Antwort auf Netcracker

Der Händler preist es als "Neuware mit Herstellergarantie" an. Und das eben verstehe ich nicht. In den Bewertungen der Käufer ist zu lesen, dass einige Handies, obwohl als "neu" verkauft, bereits im Nicht-EU-Ausland aktiviert wurden (retournierte Handies?). Dann gilt die Garantie-Laufzeit ab Erstaktivierung?

Der Händler, von dem ich kaufen würde, sitzt in Deutschland.

28. Nov. 2025 13:39 als Antwort auf christine33

Noch ist mir nichts passiert, ich versuche mich, erst mal schlau zu machen... Es gibt gerade zur Blackweek (oder vielleicht auch so bei Ebay z. B.) online solche differenbesteuerten iphones (das 16er möchte ich mir kaufen) im Angebot, die liegen preislich ca. 200 € unter dem Normalpreis. Aktuell bietet sie der Händler smartphone only an oder auch smartport.

Die Telefone werden als "Neuware (OVP) mit Herstellergarantie, Hinweis für gewerbliche Kunden:

Differenzbesteuert nach §25a UStG. Die Umsatzssteuer wird nicht separat

ausgewiesen." angepriesen.


Apple Care Plus kann man dazu kaufen, aber dann würde ich ja am Ende genauso viel zahlen, wie wenn ich es zum regulären Preis erwerbe.


Das steht in den AGB:


9. Gewährleistung und Garantien​​​​​​​


Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts


Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die

nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für

Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die
  • ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
  • auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf
  • (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Beschränkungen gegenüber Verbrauchern


Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel

nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die

Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab

Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen

Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht

werden.

Beschränkungen gegenüber Unternehmern


Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Privatkunden. Gegenüber

Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware

nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des

Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche

Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir

keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für

Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.

Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher

Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den

Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten


Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und

Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die

Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt,

der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir

einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Garantien und Kundendienst


Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und

deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf

besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen,

Reklamationen und Beanstandungen von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis

17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0531-224590355 sowie per E-Mail unter

info@smartphoneonly.de.

28. Nov. 2025 14:08 als Antwort auf PreCognition

Danke, PreCognition, das sind gute Hinweise! So, habe ich das auch schon irgendwo gelesen bei meinen Recherchen, dass Apple die Reparatur im Rahmen der Garantie verweigern "kann" - daher wollte ich mal hier fragen, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat oder wovon es abhängig ist, ob Reparaturen von solchen Re-Importen als Garantieleistung durchgeführt werden. Oder wäre dann der Nicht-EU-Verkäufer (den ich ja dann gar nicht kenne, außer ich erhalte tatsächlich den Kaufbeleg) derjenige, an den ich mich im Garantiefall wenden müsste (was wohl kompliziert wäre...)?


Und im Hinblick auf Gewährleistung durch deutschen Verkäufer frage ich mich, ob dieser, weil er ja das Gerät "mit Herstellergarantie" verkauft, dann nicht auf die Garantie verweist und ich dann am Ende weder das eine noch das andere bekäme..

.

Gut, dann versuche ich mal, ob ich beim Apple Support vorab eine Auskunft bekomme.

Garantie bei Re-Importen

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