Garantie bei Re-Importen

Hallo liebe Community,

hatte hier schon mal jemand einen Garantiefall bei einem re-importierten Gerät/i-phone, das in Indien oder sonstwo in einem Nicht-EU-Land schon mal aktiviert und dann in Deutschland wieder verkauft wird, sog. differenzbesteuerte Geräte? Oder hat sich jemand schlau gemacht, ob die Garantie dann bei einem deutschen Apple Store in Anspruch genommen werden kann?

Gepostet am 28. Nov. 2025 03:53

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Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 28. Nov. 2025 13:53

Guten Abend, claudielle,


vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Frage in der Apple Support Community.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du wissen: Ob bei einem iPhone, das als „differenzbesteuertes“ Gerät aus einem Nicht-EU-Land stammt (also Re-Import, hoffentlich kein Grau-Import), die Garantie bei einem deutschen Apple Store bzw. Apple-Servicewerkstatt greift.


Kurz gesagt: Das ist unsicher — Apple Distribution International kann Garantieleistungen auf das Land beschränken, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.


👉 Legal - Germany Universal Warranty - Apple


Warum das problematisch sein kann:

  • In der offiziellen Garantie-Richtlinie steht, dass Apple „den Garantieservice für iPhone und iPad auf das Land beschränken kann, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde“.
  • Das heißt: Selbst wenn das Gerät neu und originalverpackt verkauft wurde, könnte Apple im Garantiefall den Service verweigern — weil das Gerät aus Indien oder einem anderen Nicht-EU-Land stammt und nicht durch den offiziellen europäischen Vertrieb lief.


Was Du in deinem Fall nun tun kannst:

  • Beim Händler nach dem originalen Kauf-/Importbeleg fragen — mit dem Du belegen kannst, wo und wann das Gerät verkauft/aktiviert wurde.
  • Den Seriennummer-Status bei Apple prüfen (z. B. auf der Apple-Support-Seite), um zu sehen, ob Apple das Gerät als „in Europa verkauft“ führt.
  • Vielleicht Kontakt mit dem Apple-Support unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 6645 451 (Deutschland) oder einem Autorisierten Service Provider aufnehmen — und konkret nachfragen, ob das Gerät trotz Re-Import in Deutschland unter Garantie fällt.


Gut zu wissen: Selbst wenn Apple die Herstellergarantie verweigert, bleiben Dir die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler — sofern Du in der EU gekauft hast.


Ich hoffe, das hilft Dir! Sag gern Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast oder wie man die Seriennummer & Garantie-Status bei Apple prüft. Auch wie man nachträglich, anhand des Kaufbelegs, den Beginn der Garantie anpasst.


Beste Grüße & viel Erfolg 🌷

PreCognition


PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.

18 Antworten

29. Nov. 2025 00:34 als Antwort auf christine33

Das mit der Differenzbesteuerung hatte ich im ersten Durchgang völlig überlesen.


Sie kann nur abgewandt werden bei Gebrauchtwaren, für die innerhalb der EU bereits einmal Umsatzsteuer entrichtet wurde.


Entweder deklariert der Händler also seine aus Drittländern eingeführte Ware als gebraucht oder es sind tatsächlich keine neuen iPhones.


Immerhin sitzt der Händler mit einer deutschen GmbH in Braunschweig und scheint seit mehr als 10 Jahren zu existieren.


Ich vermute mal, dass die Produktionsüberhänge und Rückläufer aus aussereuropäischen Märkten günstig aufkaufen, als Gebrauchtgeräte importieren und hier differenzbesteuert verkaufen. Der Preisvorteil resultiert dann aus der Umsatzsteuer-Differenz.


Der Haken dürfte sein, dass die Herstellergarantie bereits (teilweise) abgelaufen ist.

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