Nur 1. Jahr Garantie?

Ich dachte in der Schweiz sei es Pflicht 2. Jahre Garantie zu geben, aber Apple umgeht das natürlich gekonnt. :-( Als Besitzer von meine 2. Imac, meine ca. 3. Ipad, Iphones seit dem 3S und einem MacBookPro und MacBookAir, fühle ich mich gerade ziemlich verarscht!


Zumal ich vor ca. 2. -3. Monaten mit dem Support im Kontakt war und ich, nicht der Support, den Fehler an der Hardware (wahrscheinlich) gefunden habe, bin jetzt natürlich aus dem 1. Jahr gefallen.


Es kotzt mich gerade gewaltig an und würde am liebste alle Appleprodukte aus dem Fenster werfen!

Gepostet am 06. Aug. 2019 01:18

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5 Antworten

06. Aug. 2019 01:48 als Antwort auf beat1968

Hallo,


so wie ich des sehe, gibt es in der Schweiz wie in Deutschland zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Diese deckt Mängel ab, welche bereits beim Kauf vorhanden waren. In D gibt es dabei noch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass er einen Fehler gemacht hat (kann er jedoch meistens nicht, außer es ist offensichtlich ein Wasserschaden bei nicht Wasserdichten Geräten etc. vorhanden), daran anschließend muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden war. Das ist meistens auch sehr schwierig. Dann kann nur auf Kulanz gehofft werden.


Garantie hingegen ist ein freiwilliges Produkt der Händler.


In deinem Fall gab es sicherlich eine Fallnummer bei der Bearbeitung des Problems. Diese würde ich bei dem nächsten Telefonat noch einmal durchgeben und höflich darauf hinweisen, dass der Mangel bereits in der Garantiezeit gemeldet wurde.


s. auch: https://www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/

06. Aug. 2019 02:03 als Antwort auf beat1968

Die gesetzliche Gewährleistung wird Dir vom Verkäufer gewährt (Kaufvertrag). Apple als Hersteller gewährt Dir unabhängig "freiwillig" eine beschränkte Garantie von 12 Monaten zu deren Bedingungen. Sollte Apple auch Dein Verkäufer sein, steht Dir ggf. beides zu und Du kannst entscheiden, was Du in Anspruch nehmen möchtest. Klingt im ersten Moment paradox, hat für Dich als Endkunde aber Vorteile. Bei der Gewährleistung wird innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Übergabe angelegt /vorhanden war. Dies ist ein wichtiger Vorteil für Dich, da Apple (wenn Verkäufer) Dir das Gegenteil beweisen muss. Dies ist oftmals gar nicht so einfach möglich.


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