Bei mcShark in Österreich....
Das jetzt juristisch aufzuarbeiten ist aber auch nicht ganz ohne. Um die Chancen eines erfolgreichen Rücktritts abschätzen zu können, müsste der Text des damaligen Angebots daraufhin überprüft werden, ob er irreführend oder gar mit Täuschungsabsicht verfasst wurde. Wichtig ist in diesem Fall eine brauchbare Beweissicherung mit Screenshots, Mail-Schriftverkehr und Rechnungen. Damit dann erst einmal zu einer Verbraucherberatungsstelle gehen, das kostet zwar auch etwas, ist aber deutlich günstiger als ein Anwalt.
Wenn es dann nicht ohne Anwalt geht, bitte bedenken: eine RSV gewährt idR keine Deckung bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen. Die Kosten, über die wir hier reden, können leicht den Wert des Macs überschreiten, selbst günstige Anwälte arbeiten nicht unter 200€/Stunde netto. Bei Gericht wird es erst einmal einen Gütetermin geben, wenn man sich dort einigt, bleibt jeder auf seinen Kosten zzgl. Gerichtskosten sitzen. Gleiches gilt bei aussergerichtlicher Einigung.
Urteile gibt es bei solchen Verfahren nur selten und wenn dann nur in einer sehr niedrigen Instanz (Amtsgericht). Ich kann mir gut vorstellen, dass ein grosser Onlinehändler das bei einem für ihn nachteiligen Urteil auch nächstinstanzlich verfolgen wird.
Dann wird es so richtig teuer.
In Konsequenz bleibt mMn festzustellen, dass sich wirkliche Billigkäufe nicht lohnen. mcShark ist wohl auch nicht gerade als übermässig seriös und kulant bekannt - ein weiterer Grund, einem günstigen Angebot zu misstrauen. Es tut mir zwar für die TO leid, dass sie so übers Ohr gehauen wurde, aber im Zweifel gilt halt immer noch: wer billig kauft, kauft zweimal und wenn es zu gut/billig ist, um wahr/echt zu sein, ist es nicht wahr/echt....
Mein Rat an die TO: wenn du mit der Verbraucherberatung nicht weiterkommst, behalte das Teil oder verhökere es auf einer Online-Plattform. Glücklich wirst du nach dieser Historie damit nicht mehr. Und das nächste Mal vielleicht doch besser woanders kaufen.