Prüfbericht / Gutachten anfechtbar?

Jemand hat an meinem MacBook einen Wasserschaden verursacht und ich musste ihn zur Prüfung einschicken.

Mit dem Ergebnis des Gutachters und dessen Einschätzung zum Restwert bin ich jedoch nicht ganz einverstanden.

Hat jemand schonmal so ein Gutachten angefochten?

Gibt es dabei überhaupt eine Chance?


MacBook Pro 13″, macOS 12.3

Gepostet am 16. Apr. 2022 08:03

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Gepostet am 19. Apr. 2022 04:48

Blueeye schrieb:


Mercutio schrieb:

Für mich etwas unverständlich die Diskrepanz von Kaufpreis (1449 Euro) und Neuwert (laut Gutachter 1259 Euro)...
Ich hab den direkt bei Apple gekauft. Dort ist der Preis auch noch der selbe. Laut Bericht sei das Gerät im Onlinehandel jetzt für den geringeren Preis erhältlich.
Das Gutachten ist von e.VIA, wurde von der Versicherung beauftragt. Dazu wurde vom Wert ein Schaden am Display im Abzug gebracht, der nicht von dem Versicherungsfall stammt.
Ich kann aber beim besten Willen keinen Schaden erkennen.
Ich ruf nächste Woche mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an.

Versicherungen leben grundsätzlich nicht davon, alle Schäden sofort und vollumfänglich zu regulieren. Im Grunde bleibt dir nur


a) den Vergleich (das ist nämlich das, was dir die HPV des Schadenverursachers) angeboten hat oder

b) tatsächlich den Weg zum Anwalt deines Vertrauens zu gehen.


Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, Die RSV reguliert die Anwaltskosten streng nach RVG (ehemals: BRAGO), also nach den Streitwert. Der ist in deinem Fall sehr gering, d.h. dein Anwalt wird von der RSV nur ein paar € für seine Arbeit bekommen. Den Rest trägst du - geh' mal von ca. 200€/Stunde zzgl. Mwst. aus, zzgl. Bürokostenumlage. Da kommt schon bei ein-zwei Briefen hin und her mehr zusammen, als dein Schaden ausmacht.


Gehst du tatsächlich vor Gericht, bezahlst du auch noch einen Gerichtskostenvorschuss (evtl. übernimmt den deine RSV) - wenn dein Anwalt wegen "der paar Kröten" (damit will ich nicht deinen Schaden kleinreden) überhaupt ins Verfahren geht.


Genau damit spekuliert die HPV natürlich. Und selbst wenn sie nach ein-zwei Anwaltsbriefen einknickt und bezahlt, was du willst, bleibst du auf den Anwaltskosten jenseits der RVG sitzen.


Mir scheint der Vorschlag von Christine und Manfred - reinigen und weiter benutzen und die Kohle einsacken (dann natürlich MwSt-frei) - unter diesen Gesichtspunkten so schlecht nicht zu sein.


Aber ärgerlich ist das Ganze schon....

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15 Antworten
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19. Apr. 2022 04:48 als Antwort auf Blueeye

Blueeye schrieb:


Mercutio schrieb:

Für mich etwas unverständlich die Diskrepanz von Kaufpreis (1449 Euro) und Neuwert (laut Gutachter 1259 Euro)...
Ich hab den direkt bei Apple gekauft. Dort ist der Preis auch noch der selbe. Laut Bericht sei das Gerät im Onlinehandel jetzt für den geringeren Preis erhältlich.
Das Gutachten ist von e.VIA, wurde von der Versicherung beauftragt. Dazu wurde vom Wert ein Schaden am Display im Abzug gebracht, der nicht von dem Versicherungsfall stammt.
Ich kann aber beim besten Willen keinen Schaden erkennen.
Ich ruf nächste Woche mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an.

Versicherungen leben grundsätzlich nicht davon, alle Schäden sofort und vollumfänglich zu regulieren. Im Grunde bleibt dir nur


a) den Vergleich (das ist nämlich das, was dir die HPV des Schadenverursachers) angeboten hat oder

b) tatsächlich den Weg zum Anwalt deines Vertrauens zu gehen.


Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, Die RSV reguliert die Anwaltskosten streng nach RVG (ehemals: BRAGO), also nach den Streitwert. Der ist in deinem Fall sehr gering, d.h. dein Anwalt wird von der RSV nur ein paar € für seine Arbeit bekommen. Den Rest trägst du - geh' mal von ca. 200€/Stunde zzgl. Mwst. aus, zzgl. Bürokostenumlage. Da kommt schon bei ein-zwei Briefen hin und her mehr zusammen, als dein Schaden ausmacht.


Gehst du tatsächlich vor Gericht, bezahlst du auch noch einen Gerichtskostenvorschuss (evtl. übernimmt den deine RSV) - wenn dein Anwalt wegen "der paar Kröten" (damit will ich nicht deinen Schaden kleinreden) überhaupt ins Verfahren geht.


Genau damit spekuliert die HPV natürlich. Und selbst wenn sie nach ein-zwei Anwaltsbriefen einknickt und bezahlt, was du willst, bleibst du auf den Anwaltskosten jenseits der RVG sitzen.


Mir scheint der Vorschlag von Christine und Manfred - reinigen und weiter benutzen und die Kohle einsacken (dann natürlich MwSt-frei) - unter diesen Gesichtspunkten so schlecht nicht zu sein.


Aber ärgerlich ist das Ganze schon....

16. Apr. 2022 09:16 als Antwort auf Blueeye

Wenn das Gutachten eines von der Versicherung "bevorzugten" Gutachters vorgelegt wurde – woraus der meines Erachtens recht unterbemessene Betrag zur Schadensregulierung von 665 Euro sowie die Einstufung von Neu-, Zeit- und Restwert resultieren – solltest du einen Termin zu Rechtsberatung anberaumen.


Für mich etwas unverständlich die Diskrepanz von Kaufpreis (1449 Euro) und Neuwert (laut Gutachter 1259 Euro)...


...und eine Reinigung der Tastatur mit angefeuchtetem Tuch und Anwendung von Druckluftspray nach vollständigem Abtrocknen der Tastatur können durchaus klemmende Tasten revitalisieren...

19. Apr. 2022 08:42 als Antwort auf Netcracker

Netcracker schrieb:


Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, Die RSV reguliert die Anwaltskosten streng nach RVG (ehemals: BRAGO), also nach den Streitwert. Der ist in deinem Fall sehr gering, d.h. dein Anwalt wird von der RSV nur ein paar € für seine Arbeit bekommen. Den Rest trägst du - geh' mal von ca. 200€/Stunde zzgl. Mwst. aus, zzgl. Bürokostenumlage. Da kommt schon bei ein-zwei Briefen hin und her mehr zusammen, als dein Schaden ausmacht.

Gehst du tatsächlich vor Gericht, bezahlst du auch noch einen Gerichtskostenvorschuss (evtl. übernimmt den deine RSV) - wenn dein Anwalt wegen "der paar Kröten" (damit will ich nicht deinen Schaden kleinreden) überhaupt ins Verfahren geht.


Und genau ein Anwalt des Vertrauens sollte diese Punkte doch in einem Vorgespräch mit seinem Clienten

erwähnen.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten doch ein kostenloses Beratungsgespräch beim Anwalt der

Wahl an. Diesen Weg könnte man zumindestens in Erwägung ziehen.

16. Apr. 2022 08:23 als Antwort auf Blueeye

Hey Blueeye,


eine etwas zweischneidige Situation könnte entstehen, wenn du mit Rechtsbeistand ein Gegengutachten erstellen liessest, das dann, wenn es zu einem signifikant anderen Ergebnis führte, Gegenstand eines Rechtsstreites werden würde, der insgesamt, sollte gegen dich entschieden werden, vermutlich höhere Kosten verursachen würde, als der Differenzbetrag der beiden Gutachten...


Vorher die Situation mit einem vertrauenswürdigen Rechtsberater/Anwalt diskutieren...


Liebe Grüße

Manfred


16. Apr. 2022 08:43 als Antwort auf Mercutio

Mercutio schrieb:

Hey Blueeye,

eine etwas zweischneidige Situation könnte entstehen, wenn du mit Rechtsbeistand ein Gegengutachten erstellen liessest, das dann, wenn es zu einem signifikant anderen Ergebnis führte, Gegenstand eines Rechtsstreites werden würde, der insgesamt, sollte gegen dich entschieden werden, vermutlich höhere Kosten verursachen würde, als der Differenzbetrag der beiden Gutachten...

Kurze Info dazu: Kaufpreis 1449.- Euro; Alter 9,5 Monate

Gutachten: guter und gepflegter Allgemeinzustand; Reparatur wirtschaftlich nicht durchführbar, da durch fortschreitende Korrosion weitere Komponenten ausfallen könnten; Neuwert: 1259,00 Euro; Zeitwert 920.- Euro; Restwert 84,03 Euro;

von Versicherung angeboten: 665,00 Euro

War mit dem Schaden vorher schon bei Apple. Dort war die Aussage, ich könnte den Rechner uneingeschränkt weiter nutzen, Folgeschäden seien nicht zu erwarten.



21. Apr. 2022 00:58 als Antwort auf Blueeye

Vermutlich schon. Apple ist bei solchen Dingen extrem pingelig.

Das sollte der Support aber klären können.


Solche Schäden und die anschliessende Regulierung über eine HPV sind immer ein Riesenärger. Die Schäden sind meist zu gering, um juristisch durchgesetzt werden zu können und man bleibt entweder auf Anwaltskosten oder einem Teil des Schadens sitzen. Wenn der Verursacher dann noch ein Freund oder guter Bekannter ist....


Und genau ein Anwalt des Vertrauens sollte diese Punkte doch in einem Vorgespräch mit seinem Clienten
erwähnen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten doch ein kostenloses Beratungsgespräch beim Anwalt der Wahl an. Diesen Weg könnte man zumindestens in Erwägung ziehen.

Damit hat Imacneu natürlich Recht. Leider muss ich mich beruflich öfter mit Rechtsstreitigkeiten herumplagen und mache oft genug die Erfahrung, dass die RSV die Übernahme entweder ablehnt oder eben nur den RVG-Teil bezahlt. Im Übrigen haben viele private RSVn einen Ausschluss von Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Kaufverträgen in ihren Versicherungsbedingungen.

16. Apr. 2022 09:46 als Antwort auf Blueeye

Druckluftspray ist eine Option, eine zweite könnte die Genius Bar eines Apple Stores sein. Die Mitarbeiter:innen reparieren inzwischen auch Geräte mit Wasserschaden und können dir verlässlich sagen, was das kosten kann.

Die Anfechtung eines Gutachtens: wenn du gute Nerven hast, Langmut und Geduld, versuch es. Die Gerichte haben heute so viel zu tun, für die ist das eine Bagatelle. Mein Mann wartet seit mehr als zwei Jahren auf einen Termin (vor Corona)...

16. Apr. 2022 09:22 als Antwort auf Mercutio

Mercutio schrieb:

Für mich etwas unverständlich die Diskrepanz von Kaufpreis (1449 Euro) und Neuwert (laut Gutachter 1259 Euro)...

Ich hab den direkt bei Apple gekauft. Dort ist der Preis auch noch der selbe. Laut Bericht sei das Gerät im Onlinehandel jetzt für den geringeren Preis erhältlich.

Das Gutachten ist von e.VIA, wurde von der Versicherung beauftragt. Dazu wurde vom Wert ein Schaden am Display im Abzug gebracht, der nicht von dem Versicherungsfall stammt.

Ich kann aber beim besten Willen keinen Schaden erkennen.

Ich ruf nächste Woche mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an.

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