Blueeye schrieb:
Mercutio schrieb:
Für mich etwas unverständlich die Diskrepanz von Kaufpreis (1449 Euro) und Neuwert (laut Gutachter 1259 Euro)...
Ich hab den direkt bei Apple gekauft. Dort ist der Preis auch noch der selbe. Laut Bericht sei das Gerät im Onlinehandel jetzt für den geringeren Preis erhältlich.
Das Gutachten ist von e.VIA, wurde von der Versicherung beauftragt. Dazu wurde vom Wert ein Schaden am Display im Abzug gebracht, der nicht von dem Versicherungsfall stammt.
Ich kann aber beim besten Willen keinen Schaden erkennen.
Ich ruf nächste Woche mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an.
Versicherungen leben grundsätzlich nicht davon, alle Schäden sofort und vollumfänglich zu regulieren. Im Grunde bleibt dir nur
a) den Vergleich (das ist nämlich das, was dir die HPV des Schadenverursachers) angeboten hat oder
b) tatsächlich den Weg zum Anwalt deines Vertrauens zu gehen.
Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, Die RSV reguliert die Anwaltskosten streng nach RVG (ehemals: BRAGO), also nach den Streitwert. Der ist in deinem Fall sehr gering, d.h. dein Anwalt wird von der RSV nur ein paar € für seine Arbeit bekommen. Den Rest trägst du - geh' mal von ca. 200€/Stunde zzgl. Mwst. aus, zzgl. Bürokostenumlage. Da kommt schon bei ein-zwei Briefen hin und her mehr zusammen, als dein Schaden ausmacht.
Gehst du tatsächlich vor Gericht, bezahlst du auch noch einen Gerichtskostenvorschuss (evtl. übernimmt den deine RSV) - wenn dein Anwalt wegen "der paar Kröten" (damit will ich nicht deinen Schaden kleinreden) überhaupt ins Verfahren geht.
Genau damit spekuliert die HPV natürlich. Und selbst wenn sie nach ein-zwei Anwaltsbriefen einknickt und bezahlt, was du willst, bleibst du auf den Anwaltskosten jenseits der RVG sitzen.
Mir scheint der Vorschlag von Christine und Manfred - reinigen und weiter benutzen und die Kohle einsacken (dann natürlich MwSt-frei) - unter diesen Gesichtspunkten so schlecht nicht zu sein.
Aber ärgerlich ist das Ganze schon....