Ist der AirDrop-Absender rückverfolgbar?

Sendet man mit einem Airdrop seine Geräte-ID oder irgendeine andere Identifikationsmöglichkeit mit? D. h. kann die Staatsanwaltschaft o. ä. den Absender identifizieren, wenn ich einem anonymen Airdrop im öffentlichen Nahverkehr zugestimmt, dann aber strafbare Inhalte empfangen habe?

Gepostet am 27. Okt. 2022 13:31

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39 Antworten

28. Okt. 2022 00:47 als Antwort auf benedikt261

Guten Morgen Benedikt261, erst einmal möchte ich dir meine Anerkennung dahingehend zukommen lassen, dass deine Tochter sich dir offenbar anvertrauen kann und das auch tut. Damit, dass du hier nachfragst und auch eine Anzeige bei der Polizei nicht ausschließt, stärkst du ihr den Rücken.


Die Zweifel bezüglich der Nachverfolgbarkeit solcher Straftaten kann ich ich durchaus nachvollziehen, Anzeige würde ich trotzdem erstatten. Du setzt deiner Tochter gegenüber nicht nur ein Zeichen, die Sache wird auch aktenkundig und eventuell hilfst du damit auch anderen Frauen, die so einen Müll versehentlich annehmen.


Damit möchte ich noch einmal auf meinen Post von gestern zurückkommen. Darin hatte ich dir einen Link zu einem Artikel zukommen lassen, den ich dir gerne noch einmal hierher kopiere (dann musst du nicht lange suchen).

So verwendest du AirDrop auf einem iPhone oder iPad - Apple Support (DE)

Zusammen mit deiner Tochter kannst du die dort erklärten Einstellungen vornehmen und eventuell auch absprechen, dass sie künftig keine anonymen Anfragen mehr annimmt. Das schont eure Nerven.

27. Okt. 2022 20:37 als Antwort auf benedikt261

Dann tut es mir leid das ich das über einen Kamm geschoren hab. Ich kenne sowas Gottseidank nur als Streich von ≈ 14 jährigen Kindern. Da kommen dann Bilder von leichtbekleideten Personen oder wenig lustiger Inhalt bei rum, teilweise Inhalt aus dan Jahren 1945 und davor. Du kennst vielleicht die Dokus vom ZDF zum Thema WhatsApp Sticker auf dem Handy von Kindern. An genau sowas hatte ich gedacht.


Die einzigen Informationen die du nach dem teilen noch einsehen kannst sind die Metadaten die mitgeliefert wurden, welches Kamera/Handy Modell und der Aufnahmeort, sofern nicht deaktiviert. Vielleicht kann dir das weiterhelfen.

27. Okt. 2022 23:04 als Antwort auf christine33

Genau das ist die Frage, die sich uns stellt. Tun wir uns (eigentlich geht es hier um meine Tochter) die Aktion der Anzeigenerstattung an? Wenn die nötigen Daten zur Rückverfolgung grundsätzlich beim Airdrop nicht mitgeschickt werden und hundert Personen, die gleichzeitig in derselben Funkzelle (im voll besetzten öffentlichen Verkehrsmittel) eingeloggt waren, in Frage kommen, stehen die Reaktion der Polizisten und das Ergebnis der Nachforschungen ohnehin schon fest, da können wir uns das sparen.

27. Okt. 2022 23:28 als Antwort auf christine33

Für Hinweise, die zu nichts führen können, ist die Polizei bei uns zumindest nicht dankbar. Papierkram zu den Akten.

Schön wäre, wenn jemand von Apple oder jedenfalls mit echter IT-Kenntnis sich hier melden könnte und definitiv feststellen: "Die Geräte-ID oder eine andere eindeutige Absenderinformation wird beim Airdrop (nicht) mitgeschickt."

Das wäre auch für den künftigen Umgang mit Airdrop-Anfragen gut zu wissen ... die jugendliche Neugier setzt sich leider immer wieder über das Mantra "alles Unbekannte ablehnen" hinweg.

28. Okt. 2022 01:03 als Antwort auf karoline129

Danke dir, Karoline!

Meine Tochter weiß, wie man Airdrop nutzt, Einstellungen ändert usw., sie hat auch bereits Erfahrungen mit anonymen Anfragen, auch mit Belästigung anderer Form, auch mit Anzeigen derselben ... nur kürzlich eben wieder nach einer aktiven Nutzung zum Kontaktaustausch die Airdrop-Option versehentlich aktiviert gelassen und dann der Neugierde im ÖPNV nachgegeben (sie war in Begleitung unterwegs, hat sich stark und sicher gefühlt, also kein Drama). Sie geht mit dem Ergebnis auch recht erwachsen, distanziert und reflektiert um; es ging an dieser Stelle einfach darum, ob eine polizeiliche Ermittlung den Hauch einer Chance hätte (wonach es wohl nicht aussieht).

Eine Anzeige, die zu nichts führt, setzt kein Zeichen, höchstens (wenn das Ergebnis sich doch herumspricht) das falsche, nämlich dass Airdrop-Belästigungen gefahrlos möglich sind.

28. Okt. 2022 07:28 als Antwort auf tobias501

Langsam mit den jungen Pferden. Mich wundert doch sehr, wie schnell hier nach dem Arm des Gesetzes gerufen wird.


Wir sind hier alle keine Juristen (jedenfall unter den bekannten Usern im Forum) und für Strafverfolgung sind wir auch nicht zuständig. Wir wissen auch nicht, um Inhalt welcher Art es sich genau handelt. Also sollten wir mit vorschnellen Urteilen sehr vorsichtig sein, zumal unsere Exekutive und die Justiz bei manchen Delikten dazu neigt, „Exempel zu statuieren“ und über‘s Ziel hinauszuschiessen. Vielleicht kommt dadurch jemand in die Mühlen der Justiz, der sich nur einen depperten Scherz erlaubt hat und die Tragweite seines Tuns nicht sehen konnte.


Im Übrigen gibt es auch den Straftatbestand der falschen Verdächtigung.

28. Okt. 2022 08:18 als Antwort auf christine33

Sagt der TO. Hat einer von euch das gesehen ? Nein. Natürlich nicht. Wir wissen auch nicht, warum der TO hier eine Strafbarkeit sieht. Justizbehörden oder Juristen sehen das oft differenzierter. Es könnte sich ja auch um ein Versehen handeln und die Nachricht war für einen anderen bestimmt.


Also basiert die ganze Diskussion hier auf einer - mglw voreingenommenen und bestimmt juristisch nicht geschulten - Meinung/Erfahrung.


Bei einer solchen Situation wäre ich mit dem Ruf nach der Ordnungsmacht etwas vorsichtiger.

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