Ist der AirDrop-Absender rückverfolgbar?

Sendet man mit einem Airdrop seine Geräte-ID oder irgendeine andere Identifikationsmöglichkeit mit? D. h. kann die Staatsanwaltschaft o. ä. den Absender identifizieren, wenn ich einem anonymen Airdrop im öffentlichen Nahverkehr zugestimmt, dann aber strafbare Inhalte empfangen habe?

Gepostet am 27. Okt. 2022 13:31

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39 Antworten

28. Okt. 2022 10:32 als Antwort auf Netcracker

Also, um die Spekulationen abzuschließen: Das Video zeigt einen Menschen (nicht sein Gesicht), mutmaßlich den Absender des Airdrops, bei einer Handlung, deren Zurschaustellung/ungefragtes Versenden – zumal an Minderjährige – definitiv eine Straftat darstellt.

Das heißt, ich hatte mich wohl unklar ausgedrückt, pardonnéz moi: Nicht die gezeigte Handlung an sich ist strafbar, sondern das Zeigen der Handlung.

28. Okt. 2022 11:15 als Antwort auf Community-Benutzer

Ich fürchte doch, das war aus der Situation wohl anzunehmen, dass ihr sowohl offline als auch für Airdrop sichtbares iPhone, mit weiblichem Vornamen, zu ihr gehörte. Sie hatte gerade, für interessierte Zuschauer erkennbar, einen Kontakt ausgetauscht, hernach wenige Minuten lang vergessen, Airdrop für allgemein wieder zu deaktivieren. Das wurde ausgenutzt. Dann war die Neugierde, dann der Ärger.

Ermahnungen zum Umgang mit Airdrop und Social Media sind nicht nötig, sie weiß genau, was sie tut oder nicht hätte tun sollen, würde jetzt aber gerne diesem einem unter den vielen Schweinchen da draußen die Polizei ins Haus schicken. Daher meine Frage nach den technischen Möglichkeiten zu Airdrops.

(Ohnehin vergeht kaum eine Fahrt im ÖPNV, während der sie nicht in irgendeiner harmloseren oder schlimmeren Form belästigt würde.)


28. Okt. 2022 11:39 als Antwort auf Community-Benutzer

Auch wenn es in mehrere Briefkästen geht, ist es Belästigung. Nein, auch wenn ich ein T-Shirt trage, auf dem steht "Sprich mich an", darf man mir bestimmte Dinge nicht sagen. Das ist die klassische Täter-Opfer-Umkehr. "Ja, wenn sie auch so herumgelaufen ist", "Ja, wenn sie auch den Airdrop auf allgemein gestellt und auf Akzeptieren getippt hat". Nein, schuld ist weiter der Täter.

29. Okt. 2022 06:57 als Antwort auf benedikt261

Woher soll ich das alles wissen ?


Es liegt mir fern, die Tat kleinzureden. Aber wir sind hier in einem technischen Apple-Forum unterwegs und ich frage mich, was deine Posts bewirken sollen, nachdem deine Eingangsfrage geklärt ist.


Es steht uns nicht zu, über etwas zu urteilen, das wir nur in Andeutungen aus einer uns unbekannten Quelle kennen. Wir sind auch nicht der verlängerte Arm der Strafverfolgungsbehörde.


Du hast die Entscheidung, zur Polizei zu gehen längst getroffen, es bleibt dir völlig unbenommen, das jetzt auch in die Tat umzusetzen. Mit allen Rechtsfolgen.

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