MacBook stürzt wegen defektem Logicboard ab

Hallo liebe Community,


ich habe ein schwerwiegendes Problem mit meinem MacBook Pro (16 Zoll, 2021) und hoffe hier Hilfe zu finden. Und zwar habe ich das Macbook im Dezember 2021 gekauft und seitdem ist es etwa 3,4 Mal passiert, dass es sich einfach plötzlich abgeschaltet hat. Danach ließ es sich wieder normal hochfahren, alles hat funktioniert und es ist wochen- bis monatelang nichts passiert, weswegen ich mir erstmal nicht viele Gedanken dazu gemacht habe (möglicherweise ein großer Fehler). Vor etwa zwei Wochen habe ich dann jedoch mein Macbook aufgeklappt und folgende Meldung wurde angezeigt: 

 

Die Version von macOS auf der ausgewählten Festplatte muss erneut installiert werden. 

Verwende „Wiederherstellung“, um macOS erneut zu installieren, oder wähle ein anderes Startvolume aus.

 

Hier habe als Startvolume einfach wieder die interne Festplatte ausgewählt, diese entsperrt und das Macbook neu gestartet. Daraufhin funktionierte es erst einmal wieder normal. Seitdem ist es aber immer öfter bis zuletzt mehrmals täglich passiert, dass das Macbook sich einfach plötzlich abgeschaltet hat (trotz vollem Akku). Danach ließ es sich dann kurzzeitig nicht mehr anschalten. Das Trackpad hat seltsamerweise weiter reagiert, also die Haptik des Klickens war weiterhin vorhanden. Nach dem Anschließen vom Ladekabel (Magsafe 3-Netzteil) hat dieses erst einmal eine Weile orange geblinkt. Erst nach etwa 10-20 Minuten wurde das Licht dann grün und das Macbook ließ sich wieder anschalten. Daraufhin kam erneut die zuvor genannte Meldung, dass macOS erneut installiert werden muss. 

 

Ich habe den Kundenservice von Apple kontaktiert und auf dessen Empfehlung hin eine Diagnose gestartet, bei der alles in Ordnung war, und macOS neu installiert. Das Problem blieb jedoch weiterhin bestehen, daher habe ich einen Termin bei der Genius Bar bei Apple vereinbart. Dort wurden weitere Diagnosen durchgeführt, die alle zu keiner Lösung geführt haben, da keine Fehler entdeckt worden sind. Daraufhin wurde ein kompletter Software Revive inklusive Wiederherstellung der Firmware durchgeführt, das Problem bestand weiterhin. Nun wurde mir mitgeteilt, dass es sich sehr wahrscheinlich um einen Defekt beim Logicboard handelt und ich es für 949€ reparieren/austauschen lassen kann. Leider ist meine Garante seit 4 Monaten abgelaufen, weswegen dieser Schaden nicht übernommen wird.

 

Nun ist meine erste Frage, ob jemand noch eine weitere Möglichkeit kennt, wie man herausfinden kann, ob es sich wirklich um ein defektes Logicboard handelt?

Und meinte zweite Frage, da das Macbook bereits in der Garantiezeit mehrmals abgestürzt ist, könnte hier ein Zusammenhang bestehen und gibt es irgendwelche Chancen auf eine Kulanz von Apple bezüglich der Reparaturkosten? Ich finde es schon sehr hart, dass ein Gerät für 3800€ nach 16 Monaten bereits solch einen Schaden aufweist.

 

Für jede Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!!


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

MacBook Pro 16″, macOS 13.3

Gepostet am 19. Apr. 2023 13:42

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 19. Apr. 2023 15:12

Hallo Amelie513


vielen Dank für deinen Beitrag / deine Fragen in der Apple Support Community. Das klingt nach einer wirklich frustrierenden Situation. Ich versuche dennoch zu helfen.


Wenn die Apple Genius Bar bereits eine Reihe von Diagnosen und eine komplette Software-Wiederherstellung durchgeführt hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Problem tatsächlich auf ein defektes Logicboard zurückzuführen ist.


Bzgl. deiner zweiten Frage, könnte es einen Zusammenhang zwischen den früheren Abstürzen und dem aktuellen Problem geben. Da dein MacBook während der Garantiezeit Probleme hatte, kannst du versuchen, bei Apple Kulanz für die Reparaturkosten zu beantragen. Sprich daher mit dem Apple-Support und erkläre die Situation, einschließlich der früheren Probleme während der Garantiezeit. Höflichkeit und Beharrlichkeit können hier sehr hilfreich sein, es muss ja nicht gleich ein Verbraucherschutzverein zur Beratung eingebunden werden.


Wenn der Apple Store sich weigert, die Reparaturkosten zu übernehmen, versuche, dich an einen Apple Authorized Service Provider zu wenden, der möglicherweise kulanter sein könnte. Der Hintergrund ist, dass die Fachwerkstätten in Deutschland eine Mischkalkulation bei Reparaturen anwenden dürfen.


Es gibt natürlich keine Garantie, dass Apple die Reparaturkosten übernimmt, aber es ist einen Versuch wert, wenn das MacBook während der Garantiezeit bereits Probleme hatte.



Viel Erfolg und ich hoffe, dass du eine zufriedenstellende Lösung für dein Problem findest!

Liebe Grüße


○ Apple Support ○ Tel.: 0800 6645 451 (DE) ○ 0800 220325 (AT) ○ 0800 00 1853 (CH) ○ 

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13 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

19. Apr. 2023 15:12 als Antwort auf Amelie513

Hallo Amelie513


vielen Dank für deinen Beitrag / deine Fragen in der Apple Support Community. Das klingt nach einer wirklich frustrierenden Situation. Ich versuche dennoch zu helfen.


Wenn die Apple Genius Bar bereits eine Reihe von Diagnosen und eine komplette Software-Wiederherstellung durchgeführt hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Problem tatsächlich auf ein defektes Logicboard zurückzuführen ist.


Bzgl. deiner zweiten Frage, könnte es einen Zusammenhang zwischen den früheren Abstürzen und dem aktuellen Problem geben. Da dein MacBook während der Garantiezeit Probleme hatte, kannst du versuchen, bei Apple Kulanz für die Reparaturkosten zu beantragen. Sprich daher mit dem Apple-Support und erkläre die Situation, einschließlich der früheren Probleme während der Garantiezeit. Höflichkeit und Beharrlichkeit können hier sehr hilfreich sein, es muss ja nicht gleich ein Verbraucherschutzverein zur Beratung eingebunden werden.


Wenn der Apple Store sich weigert, die Reparaturkosten zu übernehmen, versuche, dich an einen Apple Authorized Service Provider zu wenden, der möglicherweise kulanter sein könnte. Der Hintergrund ist, dass die Fachwerkstätten in Deutschland eine Mischkalkulation bei Reparaturen anwenden dürfen.


Es gibt natürlich keine Garantie, dass Apple die Reparaturkosten übernimmt, aber es ist einen Versuch wert, wenn das MacBook während der Garantiezeit bereits Probleme hatte.



Viel Erfolg und ich hoffe, dass du eine zufriedenstellende Lösung für dein Problem findest!

Liebe Grüße


○ Apple Support ○ Tel.: 0800 6645 451 (DE) ○ 0800 220325 (AT) ○ 0800 00 1853 (CH) ○ 

20. Apr. 2023 05:41 als Antwort auf Amelie513

Du verwechselst "Garantie" und "Gewährleistung" - und das ist in deinem Fall erheblich. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Verbraucherrecht, das den Verkäufer (nicht den Hersteller) verpflichtet, dir ein innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren fehlerfreies Gerät zu liefern. Anders ausgedrückt: der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, alle Mängel innerhalb dieser zwei Jahre nachzubessern. Gelingt ihm dies nicht, kannst du den Vertrag wandeln, also das Gerät zurückgeben.


Dabei tritt nach 12 Monaten die sogenannte "Beweislastumkehr" ein. Diese besagt, dass du bei allen Mängeln, die nach Verstreichen von 12 Monaten aufgetreten sind, nachweisen musst, dass sie bereits bei Auslieferung vorlagen. Das scheint zunächst schwierig, aber den Beweis hast du bereits geführt - weil du nämlich das Macbook bereits innerhalb der ersten 12 Monate bemängelt hattest und der Fehler nach den 12 Monaten auf ein defektes Mainboard zurückgeführt wurde. Also hat er bereits vorher bestanden. Qed.


Dein Anspruchsgegner ist in diesem Fall der Verkäufer/Händler, von dem du das Gerät gekauft hast. Wenn du es bei Apple gekauft hast, sind Hersteller und Händler natürlich identisch.


Ich gebe allerdings Dutchman Recht, dass der Rechtsweg wenig erfolgversprechend ist. Die meisten RSV's schliessen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen aus und Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten werden sehr schnell den Wert des Geräts bzw. die Kosten der Reparatur übersteigen. Selbst wenn es dir gelingen würde, den Prozess erstinstanzlich zu gewinnen, gehen Produzenten wie Apple schon deswegen in die nächste Instanz, weil sie weitere Prozesse bzw. Urteile fürchten. Das beste, was du so herausholst, ist ein Vergleich und du bleibst auf deinen eigenen Kosten sitzen.


Was manchmal Wunder wirkt, ist die Einschaltung einer Verbraucherzentrale. Die wollen zwar idR auch ein paar Euro für ihre Rechtsberatung, sind aber in der Lage dir Gehör zu verschaffen. Notfalls auch auf juristischem Weg.


Ich würde dir raten, dich zunächst mit deinen Ansprüchen aus der gesetzlichen Gewährleistung an den Verkäufer zu wenden und zwar schriftlich und dort auf Mängelseitigung zu bestehen. Kommst du damit nicht weiter, solltest du dich an eine Verbraucherzentrale wenden.

19. Apr. 2023 16:18 als Antwort auf Amelie513

Hallo,


das klingt leider nicht sehr schön. Alles, was du geschrieben hast, klingt wie ein Hardwarefehler. Wenn die bisherigen Tests nicht erbracht haben, wirst du wohl leider davon ausgehen müssen. Ob Apple hier in Kulanz geht, bezweifle ich. Wie könntest du nachweisen, dass der Fehler bereits zuvor bestanden hat? Du kannst es probieren (das würde ich auch machen), und dafür wünsche ich dir viel Erfolg.

By the way…von rechtlichen Schritten (Verbraucherverein, Rechtsanwalt etc.) würde ich dir abraten. Hier musst du einen Vollbeweis anbringen. Und den hast du nicht. Und ob ein Gutachten hier etwas helfen würde, bezweifle ich. Letztlich müsstest du auch das Gutachten bezahlen. Und das wäre teurer als die Raparatur.


Lass uns wissen, wie du vorgegangen bist und ob du Erfolg hattest.


LG, Dutchman

20. Apr. 2023 06:30 als Antwort auf Dutchman

Ich habe auch beim nochmaligen Durchlesen des Eingangsposts festgestellt, dass ihr der Fehler zwar in den ersten 12 Monaten aufgefallen ist, es aber nicht klar ist, ob er auch wirklich bemängelt (also dokumentiert) wurde. Insofern hast du Recht, das Ganze könnte an der Beweislast scheitern. Es war dann aber schon zu spät, meinen Post noch einmal zu editieren.


Nach meiner Erfahrung sind die Verbraucherzentralen bei solchen Dingen allerdings eine kompetente und sehr kostengünstige Hilfe. Einziges Problem bei denen ist, dass sie nur in Grossstädten zu finden sind und es fallweise schwierig sein kann, dort direkt vorzusprechen. Das sollte man aber unbedingt tun und auch sämtliche Unterlagen (Bestellungen, Rechnungen, Korrespodenz) mitbringen. Im schlimmsten Fall bekommt man wenigstens eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten....

28. Apr. 2023 03:44 als Antwort auf Amelie513

Hallo Amelie513,

wenn das MacBook in D gekauft wurde - hilft die folgende Seite von apple weiter:

Legal - Apple-Produkte und die deutschen Verbraucherschutzgesetze - Apple

Zitat:

Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher bei Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, unentgeltliche Abhilfe durch Reparatur oder Ersatz verlangen. 

....

Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren.

VG

23. Apr. 2023 23:55 als Antwort auf Dutchman

Vielen vielen Dank für eure hilfreichen Antworten! Ich hatte tatsächlich jetzt riesiges Glück (oder wie man es nennen will) einen sehr netten Mitarbeiter bei Apple zu finden, der es geschafft hat, dass durch das Verbraucherrecht die Reparatur von Apple übernommen worden ist. Ich habe mein Macbook jetzt schon wieder zurück aus der Reparatur und es musste tatsächlich das Logic Board und die Touch ID ausgetauscht werden.


Liebe Grüße

Amelie

20. Apr. 2023 06:24 als Antwort auf Netcracker

..besser hätte man den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht darstellen können. Allerdings sehe ich das mit dem Nachweis eines Mängels im vorliegenden Fall schwierig. Sagen kann man viel, behaupten noch mehr. Das alles ist nichts wert, wenn man es nicht mit Fakten belegen kann. So wie ich es verstanden habe, hat doch Amelie513 erst nach 12 Monaten den Fehler mit dem Apple Service kommuniziert. Das bedeutet, sie muss nachweisen, dass der Fehler bereits beim Verkauf des Gerätes bestanden hat. Dadurch, dass das MacOS neu installiert wurde, sind doch auch alle gesammelten Fehlerberichte weg. Und einen Nachweis für ein defektes Logicboard würde nun unweigerlich ein Gutachten nach sich ziehen, in dem festgestellt werden müsste, ob der Fehler tatsächlich schon beim Kauf vorhanden war. Und der Erfolg ist hier nicht vielversprechend.


Dein vorgeschlagenes Vorgehen ist aber sinnvoll. Erst beim Verkäufer vorsprechen, dann ggf. weitere Schritte nach eigenem Ermessen einleiten.


LG, Dutchman

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