Genius Bar Arbeitsfreigabe vom Apple Store

Hallo,

Ich habe ein Problem mit meinem iPhone 14 Pro Max. Face ID funktionierte nach dem iOS-Update plötzlich nicht mehr. Ich habe das Telefon zur Genius Bar des Apple Stores gebracht und sie haben ein Problem mit der Frontkamera und dem FACE ID-Sensor festgestellt. Leider können sie es im Rahmen der 2-jährigen Garantie für Unterhaltungselektronik nicht reparieren. Das Gerät ist 1,5 Jahre alt. Nach 12 Monaten Herstellergarantie muss ich es also von meinem Dienstanbieter reparieren lassen, da ich das Telefon bei ihm gekauft habe. Ich habe das Telefon an meinen Dienstanbieter geschickt, aber sie brauchen ein Gutachten oder eine Arbeitsfreigabe. Ich habe den Diagnosebericht von Apple erhalten, aber das reicht nicht. Was mich zu meiner Frage bringt: Wie bekomme ich diesen Bericht von Apple? Muss ich das Gerät erneut bringen oder kann die Genius Bar einfach einen Bericht bereitstellen, der sagt, was kaputt ist und was ersetzt werden muss?

VG


iPhone 14 Pro Max

Gepostet am 07. Nov. 2024 15:26

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5 Antworten

08. Nov. 2024 19:20 als Antwort auf User4004

Hallo User4004, das Verhalten des Dienstanbieters halte ich für reine Hinhaltestrategie. Es ist seine Aufgabe, die Arbeitsfreigabe einzuholen.


Ein ähnliches Verhalten habe ich seinerzeit bei meinem Mobilfunkanbieter erleben müssen, der aus meiner Sicht auch den Kontakt zu Apple nicht aufnehmen wollte. Geholfen hat eine Beschwerde an entsprechender Stelle und auch der Hinweis, die Verbraucherzentrale mit ins Boot zu holen. Hilfe bekam ich schließlich in meinem Apple Store, wo die Reparatur nach meiner Nachfrage anstandslos durchgeführt wurde.


Seitdem gehe ich keine Verträge mehr ein, die ein iPhone beinhalten. Ich kaufe meine Geräte direkt im Store und habe dann auch einen vernünftigen Ansprechpartner.

08. Nov. 2024 20:57 als Antwort auf User4004

Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung.


Dein Anspruch richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an den Verkäufer (Volt ?). Problem: nach 12 Monaten tritt Beweislastumkehr ein, du musst also nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand.


Das verlangt Volt mit der „Freigabe“ von Apple wohl.


Mir erscheint das nicht ganz so fragwürdig…

Genius Bar Arbeitsfreigabe vom Apple Store

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